Berufsunfähigkeit: Mitarbeiter muss in Innendienst wechseln
05.01.2007
Saarbrücken (dpa) - Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss nicht zahlen, wenn ein Außendienstmitarbeiter in den Innendienst versetzt werden kann. Das geht aus einem in der Zeitschrift «OLG- Report» veröffentlichten Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor. Nach Meinung der Richter garantiert die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, dass der Versicherte nur auf Berufe ausweichen müsse, bei denen er keinen Einkommensverlust erleide (Az.: 5 U 52/06-7).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines ehemaligen Außendienstmitarbeiters einer Versicherung ab. Der Kläger war nach einem Sportunfall nicht mehr in der Lage, im Außendienst tätig zu sein. Er verlangte daher Leistungen seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Zwar leistete sie zunächst freiwillig Zahlungen, stellte diese später aber ein. Zur Begründung verwies die Versicherung darauf, der Kläger könnte noch als Innendienstmitarbeiter tätig sein.
Das OLG schloss sich dem an. Es ließ insbesondere das Argument des Klägers nicht gelten, ein Innendienstmitarbeiter verdiene weniger. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung müsse nur zahlen, wenn der Versicherte dauernd außer Stande sei, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die für ihn auf Grund seiner Kenntnisse und Fertigkeiten noch möglich sei. Ein unveränderliches Einkommens- und Lohnniveau werde dagegen nicht garantiert.
Quelle: www.arbeit-und-arbeitsrecht.de