Allgemeine Geschäftsbedingungen von stellenanzeigen.de

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen von stellenanzeigen.de für alle Nutzer

§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen

  1. Betreiberin des Portals stellenanzeigen.de ist die stellenanzeigen.de GmbH & Co. KG (nachfolgend „stellenanzeigen.de“), vertreten durch die stellenanzeigen.de Verwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer.
  2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Nutzer des Portals www.stellenanzeigen.de und der auf dem Portal angebotenen Leistungen. Unter Nutzern versteht stellenanzeigen.de sowohl Arbeitsplatzsuchende als auch Arbeitgeber.
  • Arbeitsplatzsuchende sind Nutzer, die sich bei stellenzeigen.de über offene Stellen informieren wollen, sich auf bestimmte Stellen bewerben oder sonstige Informationen zu den Themen Job und Karriere suchen.
  • Unter Arbeitgebern versteht stellenanzeigen.de alle Unternehmen, Institutionen, natürliche Personen etc., die stellenanzeigen.de mit der Erstellung von Stellenanzeigen oder sog. Employer Branding Produkten (z.B. Banner, Unternehmensprofile etc.) und/oder deren Schaltung beauftragen.

Beide gemeinsam – Arbeitsplatzsuchende und Arbeitgeber – werden nachfolgend Nutzer genannt.

  1. Auf die besonderen Geschäftsbedingungen für Arbeitsplatzsuchende (vgl. B) und Arbeitgeber (vgl. C) wird hingewiesen. Im Zweifel gehen die besonderen Geschäftsbedingungen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
  2. Jeder Nutzer dieses Portals tritt durch seinen Besuch mit stellenanzeigen.de in vertragliche Beziehungen. Jede Art von Zugriff, das Abrufen, das Betrachten, das Einstellen von Daten, jede Art von Nutzung und Besuch dieser Internetadresse und der dort angebotenen Dienste sowie jede Abgabe oder Entgegennahme von Willenserklärungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von stellenanzeigen.de schriftlich bestätigt wurden.
  3. Mit der Nutzung des Portals bestätigt der Nutzer, dass er die AGB gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
  4. Stellenanzeigen.de ist berechtigt, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. stellenanzeigen.de wird die Nutzer rechtzeitig über die Änderung der geltenden Geschäftsbedingungen unterrichten. Über Änderungen werden Nutzer auf der Homepage und ggf. per E-Mail informiert. Die Änderung gilt als vom Nutzer genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht und/oder einen etwa bestehenden Vertrag kündigt. Im Falle des Widerspruchs des Nutzers ist stellenanzeigen.de zur Kündigung eines etwaig bestehenden Vertrages berechtigt.

§ 2 Inhalte

  1. Stellenanzeigen.de ist ein Stellenmarkt im Internet zur Zusammenführung von Arbeitgebern und Arbeitsplatzsuchenden, insbesondere über Stellenangebote und deren Veröffentlichung.

  2. Das Angebot von stellenanzeigen.de gliedert sich in drei Bereiche:
  • Stellenangebote
  • Employer Branding Produkte
  • Informationsbereiche zu den Themen Bewerbung/Stellenausschreibung

  1. Im Bereich Stellenangebote geben Arbeitgeber eine konkrete Information über eine neu zu besetzende Arbeitsstelle und die bestehende Möglichkeit zum Abschluss eines Dienstvertrages als Arbeitsvertrag. Arbeitsplatzsuchende werden entweder per Link zu einer bestehenden Homepage des Stellenanbieters mit Online-Bewerbungsmöglichkeit geführt oder können sich per E-Mail bei dem Stellenanbieter bewerben. Arbeitsplatzsuchenden wird mittels Abfragemaske mit detaillierten Selektionsmöglichkeiten die zielgenaue Stellensuche ermöglicht.

  2. Im Bereich Employer Branding haben Arbeitgeber die Möglichkeit, sich bzw. ihr Unternehmen darzustellen und werblich zu präsentieren, z.B. über die Schaltung von Werbebannern oder Unternehmensprofilen.

  3. In den Informationsbereichen werden für Arbeitsplatzsuchende zusätzliche Informationen rund um das Thema Personal und Karriere angeboten sowie Informationen zum Thema Stellenausschreibungen für Arbeitgeber gegeben.

§ 3 Zahlungspflichten

Stellenanzeigen.de bietet kostenlose und kostenpflichtige Leistungen an. Kostenpflichtig, d. h. mit Zahlungsverbindlichkeiten behaftet, sind nur die ausdrücklich als kostenpflichtig gekennzeichnete Dienstleistungen von stellenanzeigen.de (z.B. die Schaltung von Stellenanzeigen).

§ 4 Gewährleistungsausschluss und Bestimmtheit des Leistungsgegenstandes

  1. Stellenanzeigen.de schuldet keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere schuldet stellenanzeigen.de nicht das tatsächliche Auffinden von potentiellen neuen Arbeitsvertragspartnern, geschweige denn den Erfolg des Abschlusses von Arbeitsverträgen.

  2. Stellenanzeigen.de schuldet auch nicht das Auffinden oder Vorhandensein der vom Nutzer gesuchten Informationen und Daten. Stellenanzeigen.de steht nur dafür ein, dass die Internetseite grundsätzlich besteht und allgemein zugänglich ist. Ob, wie viel und mit welchem Inhalt die jeweiligen Nutzer Daten einstellen und welchen Nutzen die Nutzer hieraus ziehen ist nicht Gegenstand von Zusicherungen von stellenanzeigen.de.

§ 5 Urheberrechte, Rechte an Inhalten und Datenschutz

  1. Stellenanzeigen.de stehen sämtliche Urheber- und sonstige Schutzrechte bzw. die Nutzungsrechte an den Seiten des Portals, inklusive Layout, Software und bestimmten Inhalten zu.

  2. Nutzern ist es nach Registrierung gestattet, an den dafür vorgesehenen Stellen des Portals eigene Inhalte einzustellen. Nutzergenerierte Inhalte werden nicht im Namen von stellenanzeigen.de veröffentlicht. Stellenanzeigen.de macht sich deren Inhalt und deren Aussagen nicht zu eigen und distanziert sich ausdrücklich von allen nutzergenerierten oder sonst erkennbar fremden, d.h. nicht von stellenanzeigen.de stammenden Inhalten. Stellenanzeigen.de hat jederzeit das Recht, nutzergenerierte Inhalte ganz oder teilweise zu löschen.

  3. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte nicht nur unter der Domain www.stellenanzeigen.de öffentlich zugänglich gemacht werden, sondern zur Förderung des Vertragszweckes nach Entscheidung von stellenanzeigen.de auch auf den Internet-Seiten oder in den Printmedien von Kooperationspartnern von stellenanzeigen.de öffentlich zugänglich gemacht/verbreitet werden.

  4. Der Nutzer räumt stellenanzeigen.de mit dem Einstellen seiner Inhalte das Recht ein, diese Inhalte in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit deren Veröffentlichung auf stellenanzeigen.de und der Kooperationspartner nach Ziffer 3 stehen und den Vertragszweck fördern. Die Rechteeinräumung umfasst auch die Verwendung der Inhalte im Rahmen der Eigenwerbung von stellenanzeigen.de.

  5. Der Nutzer gewährleistet, dass alle von ihm auf stellenanzeigen.de veröffentlichten oder stellenanzeigen.de zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile davon frei von den Rechten Dritter sind. Mit einer etwaigen Auftragserteilung (z.B. für die Erstellung und/oder Schaltung von Anzeigen) bestätigt der Nutzer, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann. Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige Rechtevorbehalte in den Inhalten dürfen weder verändert noch beseitigt werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Anerkennung der Urheberschaft sicherzustellen.

  6. Der Nutzer stellt stellenanzeigen.de von sämtlichen Ansprüchen frei, die sich dadurch ergeben können, dass das Nutzungsrecht nicht wirksam eingeräumt und/oder übertragen wurde, die eingestellten Daten unter Verstoß gegen Datenschutz eingebracht wurden, das Einbringen von Daten oder deren Inhalt Strafvorschriften verletzt oder zivilrechtliche Ansprüche durch unrichtigen Inhalt oder unerlaubte Handlung ausgelöst werden und/oder Dritte in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Der Nutzer wird stellenanzeigen.de durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen.

§ 6 Haftung

  1. Stellenanzeigen.de haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und soweit stellenanzeigen.de einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat.

  2. Im Übrigen haftet stellenanzeigen.de bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

  3. Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 7 Sonstiges

  1. Ist der Nutzer Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in München für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen kann stellenanzeigen.de oder der Nutzer Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

  2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

§ 8 Streitbeteiligung

Stellenanzeigen.de ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

B. Besondere Geschäftsbedingungen für Arbeitsplatzsuchende

Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle Arbeitsplatzsuchenden, die sich bei stellenzeigen.de über offene Stellen informieren wollen, die ihren Lebenslauf in der Lebenslauf-Datenbank hinterlegen, sich auf bestimmte Stellen bewerben oder sonstige Informationen zu den Themen Job und Karriere suchen.

Diese besonderen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifel den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 1 Registrierung, Anlegen eines Kontos und Löschung des Kontos

  1. Für bestimmte Angebote ist eine Registrierung des Arbeitsplatzsuchenden unter Angabe personenbezogener Daten (Benutzername, Passwort, E-Mail-Adresse etc.) und unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen erforderlich. Benutzername und Passwort können selbst ausgewählt werden. Jeder Nutzer darf sich nur einmal anmelden. Er muss sich bei jeder weiteren Nutzung mit den bei der Erstanmeldung zugeteilten Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) einloggen. Die Berechtigung gilt nur für den Nutzer persönlich und ist nicht übertragbar. Der Nutzer ist zur Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verpflichtet. Sollte einem Nutzer die missbräuchliche Nutzung seines Logins bekannt werden, hat er dies stellenanzeigen.de unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort unverzüglich zu ändern, um den Zugang nicht autorisierter Personen zu verhindern. Stellenanzeigen.de übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die aus der unberechtigten bzw. unsachgemäßen Verwendung passwortgeschützter Logins des Nutzers resultieren.

  2. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und stellenanzeigen.de wird mit Abschluss des Registrierungsvorgangs auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform (Erklärung per E-Mail, Brief oder Faxschreiben) erfolgen. Im Falle der dauerhaften Einstellung eines registrierungspflichtigen Dienstes gilt der Vertrag auch ohne gesonderte Kündigungserklärung als beendet.

  3. Der Arbeitsplatzsuchende hat keinerlei Eigentumsrechte an seinem Konto. Wenn er sein Konto bei stellenanzeigen.de kündigt oder stellenanzeigen.de das Konto kündigt, werden die gesamten Kontoinformationen gelöscht. Die Informationen können aufgrund von Verzögerungen bei der Ausbreitung dieser Löschaktion auf den Webservern noch für eine bestimmte Zeit verfügbar sein.

  4. Stellenanzeigen.de behält sich das Recht vor, das Konto eines Nutzers und alle damit in Verbindung stehenden Informationen zu löschen, wenn es über einen längeren Zeitraum inaktiv war.

§ 2 Datenschutz und Richtigkeit der Daten

  1. Die von Arbeitsplatzsuchenden eingestellten Daten werden vertraulich behandelt. Die Verwendung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den Datenschutzregelungen von stellenanzeigen.de. Der Arbeitsplatzsuchende weiß und ist damit einverstanden, dass seine Daten gespeichert werden. Er kann der Speicherung jederzeit widersprechen.

  2. Der Arbeitsplatzsuchende ist verpflichtet, sämtliche Daten, v.a. die Daten zu seiner Person, wahrheitsgemäß anzugeben. Stellenanzeigen.de übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von eingestellten Daten.

C. Besondere Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber

Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen gelten für alle potentiellen Arbeitgeber, d.h. Unternehmen, Institutionen, natürliche Personen etc., die stellenanzeigen.de mit der Erstellung von Stellenanzeigen oder sog. Employer Branding Produkten (z.B. Banner, Unternehmensprofile etc.) und/oder deren Schaltung auf stellenanzeigen.de beauftragen. Diese besonderen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifel den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 1 Vertragsschluss / Vertragslaufzeit

  1. Verträge zwischen Arbeitgebern und stellenanzeigen.de kommen zustande,

    a) wenn stellenanzeigen.de die mit Datum, Firmenstempel und Unterschrift versehene Annahme des Vertragsangebotes im Original, als Fax oder Kopie, als PDF oder in anderer elektronischer Form vom Arbeitgeber erhält. Durch den Arbeitgeber inhaltlich veränderte Vertragsangebote von stellenanzeigen.de gelten als neues Angebot des Arbeitgebers, der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch stellenanzeigen.de zustande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme.

    oder

    b) mit Abschluss einer Bestellung im Online-Shop. Der Arbeitgeber gibt durch Anklicken des Bestell-Buttons ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Daraufhin erhält der Nutzer eine automatisierte E-Mail an die von ihm angegebene E-Mailadresse, mit welcher der Eingang der Bestellung bestätigt wird. In der Übermittlung dieser Bestätigungs-E-Mail liegt noch keine Annahme der Bestellung. Die Auftragsannahme erklärt stellenanzeigen.de durch Übersendung einer gesonderten weiteren E-Mail.

  2. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.

  3. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss. Der Vertrag endet automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit.

  4. Die vereinbarten Leistungen können nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit besteht für den Kunden nicht mehr das Recht, Leistungen abzurufen, die vor Vertragsende nicht geltend gemacht wurden. Zudem werden mit Ablauf der Vertragslaufzeit etwaige Restforderungen vollständig zur Verrechnung gebracht.

§ 2 Zahlungspflichten und Zahlungsmodalitäten

  1. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Stellenanzeigen aufzugeben und/oder Arbeitgeberprofile anzulegen. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach der Dauer der Nutzung bzw. Schaltung der Anzeige. Sie bestimmen sich nach der jeweils aktuellen verbindlichen Preisliste von stellenanzeigen.de, die der Arbeitgeber auf Wunsch auch jederzeit zugeschickt bekommen kann.

  2. Die im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung festgesetzte Vergütung wird 10 Tage nach Eingang der Rechnung beim Arbeitgeber, jedoch spätestens 14 Tage nach Abschluss des Vertrages ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Stellenanzeigen.de behält sich das Recht vor, Vorleistung zu verlangen.

  3. Erfolgt die Zahlung nach den vorgegebenen Modalitäten nicht innerhalb der Frist, so ist der Arbeitgeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Forderung verpflichtet. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt stellenanzeigen.de ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug hat stellenanzeigen.de einen Grund zur außerordentlichen Kündigung und ist insbesondere berechtigt, die Vertragsleistungen mit sofortiger Wirkung ohne Ankündigung einzustellen.

§ 3 Schaltung von Stellenanzeigen

  1. Die Verträge zur Schaltung von Stellenangeboten oder anderen Anzeigen werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden automatisch mit Zeitablauf. Eine vorherige ordentliche Kündigung ist beidseitig nicht möglich. Die außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt. Der Arbeitgeber entscheidet, für welchen Zeitraum er die Stellenanzeige schaltet. Soweit er nichts anderes angibt, gilt die Standardlaufzeit von 4 Wochen als vereinbart.
  2. Layoutwünsche des Arbeitgebers werden grundsätzlich berücksichtigt. Soweit bei Auftragserteilung keine konkreten Wünsche geäußert werden, wird stellenanzeigen.de die Stellenanzeige selbst gestalten. Texte werden in den Formaten Word, RTF, ASCII, HTML oder PDF entgegengenommen, Logos und Grafiken in den Formaten GIF, JPG, BMP, TIF oder PDF. Bereits für Printmedien fertiggestellte Stellenanzeigen werden in den Formaten PDF, QUARK X PRESS oder Corel Draw entgegengenommen, soweit in diesen Dateien die Texte und Grafiken getrennt zu bearbeiten sind. Stellenanzeigen.de behält sich vor, die zugelassenen Formate jederzeit zu ändern, zu erweitern oder zu reduzieren.
  3. Eine Stellenanzeige ist auf eine Stellenposition und maximal fünf Ortsangaben beschränkt.
  4. Auch nach Auftragserteilung sind Änderungen im Anzeigentext oder am Layout der Stellenanzeige möglich. Insoweit wird jedoch ein eigener Dienstleistungsvertrag abgeschlossen mit einer zusätzlichen Gebühr gemäß dem jeweils aktuell üblichen Stundensatz, den stellenanzeigen.de Dritten gegenüber berechnet. Dies gilt nicht, wenn die Leistung von stellenanzeigen.de mangelhaft war und stellenanzeigen.de dies zu vertreten hat. § 5 Ziffer 2 bleibt unberührt.
  5. Stellenanzeigen.de übernimmt für angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder diesbezügliche Speichermedien keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Arbeitgeber zurückzugeben.
  6. Firmen mit einem Beteiligungsverhältnis > 50% können Stellenanzeigen-Kontingente gemeinsam nutzen. Für Beteiligungsverhältnisse < 50% ist eine gemeinsame Nutzung von Stellenanzeigen-Kontingenten ausgeschlossen.
  7. stellenanzeigen.de ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Stellenanzeigen in anderen Print-, Offline- oder Online-Medien zu veröffentlichten oder sie an Dritte zur weiteren Veröffentlichung weiterzugeben. stellenanzeigen.de arbeitet mit mehreren Kooperationspartnern zusammen und hostet seinen Stellenmarkt unter verschiedenen URLs. Situativ wählt stellenanzeigen.de für jede Stellenanzeigen die jeweils passenden Kooperationspartner für eine optimale zielgruppenspezifische Ansprache aus. Mit Angebotsannahme stimmen Sie der möglichen Veröffentlichung bei unseren Netzwerkpartnern inklusive der Jobbörse der Agentur für Arbeit aktiv zu. Die Veröffentlichung des Stellenangebots über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit ersetzt keinen ggfs. notwendigen Vermittlungsauftrag i.S.v. § 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX oder § 165 Satz 1 SGB IX. Eine Liste unserer Kooperationspartner kann in unserer Informationsunterlage unter https://www.stellenanzeigen.de/arbeitgeber/vorteile/mediennetzwerk/ eingesehen werden. stellenanzeigen.de stellt diese Zusatzleistungen nicht gesondert in Rechnung.

§ 4 Anlegen von Unternehmensprofilen

  1. Die Verträge zur Veröffentlichung eines Unternehmensprofils werden auf bestimmte Zeit abgeschlossen und enden automatisch mit Zeitablauf. Eine vorherige ordentliche Kündigung ist beidseitig nicht möglich. Die außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.

  2. stellenanzeigen.de stellt dem Arbeitgeber Eingabefelder zur Verfügung, die dieser selbst ausfüllen kann. Der Arbeitgeber muss die Rechte für Bild und Text besitzen. Verlinkungen auf Webseiten und Inhalte von Wettbewerbern oder Verwendung von Wettbewerberinhalten von stellenanzeigen.de sind nicht zulässig. stellenanzeigen.de behält sich vor, die Angaben des Arbeitgebers um öffentlich zugängliche Unternehmensangaben zu ergänzen. Der Arbeitgeber kann etwaige Ergänzungen entfernen und/oder der Ergänzung seiner Angaben in Textform widersprechen.

  3. stellenanzeigen.de ist berechtigt die Inhalte des Arbeitgeberprofils zu verwenden, um das Arbeitgeberprofil zu bewerben.

  4. Das Unternehmensprofil kann auch über die Vertragsdauer hinaus von stellenanzeigen.de in deren Onlineangebot zum Abruf bereitgehalten werden. stellenanzeigen.de wird das Unternehmensprofil aber auf ausdrückliche Aufforderung des Arbeitgebers, die der Textform bedarf, entfernen.

§ 5 Mängelansprüche

  1. Stellenanzeigen.de gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Arbeitgeber in Auftrag gegebenen, von Stellenanzeigen zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen.

  2. Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Arbeitgeber schriftlich anzuzeigen und zu rügen, spätestens 7 Tage nach Veröffentlichung im Internet. Stellenanzeigen.de leistet eine Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne der längeren Schaltung der ggf. korrigierten Anzeige. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Arbeitgeber Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht geltend machen.

  3. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Arbeitgebers verjähren in einem Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von dem Mangel Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte Kenntnis erlangen müssen.

§ 6 Impressumspflicht, Datenschutzrecht und Haftung

  1. Der jeweilige Arbeitgeber ist verantwortlich für die Nennung sämtlicher erforderlicher Angaben gem. § 5 TMG (Impressumspflicht).

  2. Der Arbeitgeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Er stellt stellenanzeigen.de diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei.

Stand: September 2024