Jung, dynamisch, belastbar und am besten ungebunden
20.03.2009
Jung, dynamisch, belastbar und am besten ungebunden - so wünschen sich viele Arbeitgeber den idealen Mitarbeiter. Seitdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gültig ist, verzichten die Firmen darauf, öffentliche Stellenausschreibungen deutlich zu formulieren.
Diskriminierungsfallen lauern aber auch bei internen Stellenausschreibungen und Umstrukturierungen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt sprach jetzt einer Erzieherin Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,- Euro zu, weil sie sich aufgrund ihres Alters benachteiligt fühlte. Ihr Arbeitgeber, das Bundesland Berlin, errichtete einen sogenannten Stellenpool. Dort wurden Erzieherinnen, die zu einem Stichtag 40 Jahre und älter waren, einem Personalüberhang zugeordnet.
Diese Kräfte sollten an wechselnden Kindertagesstätten und je nach Bedarf eingesetzt werden. Dagegen wehrte sich die Frau mir einer Klage - erfolgreich. Das beklagte Land habe, so die Richter, in ihrer Urteilsbegründung, nicht darlegen können, warum die Erzieherin anders behandelt wurde. Das Argument, eine ausgewogene Personalstruktur herstellen zu wollen, sei allein nicht ausreichend.
Quelle: HR factory GmbH, Unterföhring