Kann ich von meinem Vollzeit-Arbeitsverhältnis einfach so in eine Teilzeitstelle wechseln, wenn ich das möchte? Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer in Deutschland, denn Teilzeit liegt im Trend. Immer mehr Menschen arbeiten keine 40 Stunden mehr pro Woche, sondern gehen Teilzeitbeschäftigungen von 20, 25 oder 30 Wochenstunden nach. Doch was sagt das Arbeitsrecht? Hat man ein Recht bzw. einen Anspruch auf Teilzeitarbeit?


Du siehst dir lieber ein Video an? Kein Problem. In diesem neuen Video unserer Arbeitsrecht-Serie „Recht haben!“ von stellenanzeigen.de erklärt dir Livia Merla, Fachanwältin für Arbeitsrecht, ob es tatsächlich einen Anspruch auf Teilzeitarbeit gibt. Alle wichtigen Infos findest du auch in diesem Artikel.

Hier geht es zum Video:  

Entstanden in Zusammenarbeit mit mgp-rechtsanwalt.de.


Sicherlich hast du auch schon einmal mit dem Gedanken gespielt, weniger zu arbeiten. Was könnte man in dieser gewonnenen Zeit nicht alles machen, Stichwort ausgewogene Work-Life-Balance? Ein freier Freitag für Ausflüge in die Berge oder aufs Wasser, mehr Zeit für Hobbies oder Freunde treffen wäre möglich oder auch Kurztrips über die praktisch immer verlängerten Wochenenden. Natürlich geht mit der Teilzeitarbeit ein Einkommensverlust einher, das heißt, du verdienst dann auch etwas weniger Geld. Das musst du in deiner Rechnung natürlich einkalkulieren.

Manche Menschen müssen jedoch auch aus privaten Gründen ihre Arbeitslast reduzieren, zum Beispiel weil sie einen Angehörigen pflegen, mehr Zeit für die Kinderbetreuung aufbringen wollen oder anderweitigen zeitintensiven Verpflichtungen nachgehen. Egal, was der Ansporn ist, in Teilzeit arbeiten zu müssen oder zu wollen, es stellt sich die Frage: Habe ich einen Anspruch auf eine Teilzeitstelle?

Anspruch auf Teilzeit

Eine Antwort auf diese Frage findet man im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Darin ist festgehalten, dass du ein Anrecht auf Teilzeit hast, vorausgesetzt

  • du bist bereits länger als sechs Monate in dem Betrieb beschäftigt und
  • in dem Betrieb arbeiten mehr als fünfzehn Arbeitnehmer.

Sind diese Bedingungen gegeben, ist es dir möglich, bei deinem Arbeitgeber deinen Wunsch nach einer Teilzeitarbeit anzumelden.

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Zwei Optionen: Teilzeit oder Vollzeit arbeiten? Recht auf Teilzeit
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Achtung: Fristgerecht anmelden!

Dein Arbeitgeber rechnet natürlich mit deiner Arbeitskraft, und auch dein Arbeitsbereich bzw. dein Team sind so aufgestellt, dass deine bisherige Vollzeitbeschäftigung dem Arbeitsaufwand gegengerechnet ist. Deshalb benötigt die Firma, bei der du angestellt bist, eine gewisse Vorlaufzeit, damit dein Wunsch nach Teilzeit umgesetzt und deine wegfallende Arbeitszeit anderweitig aufgefangen werden kann. Du musst also deinen Arbeitgeber rechtzeitig darüber informieren, dass du deine regelmäßige Arbeitszeit reduzieren willst.

Es gilt: Du musst deinen Teilzeit-Antrag mindestens drei Monate vor Teilzeitstart bei deinem Arbeitgeber bzw. Personalverantwortlichen stellen.

Hältst du alle diese Vorgaben ein bzw. treffen die Voraussetzungen zu, dann sollte das Unternehmen dir deinen Teilzeitwunsch grundsätzlich auch zum gewünschten Beginn genehmigen.

Kann der Arbeitgeber mein Teilzeitbegehren ablehnen?

Nur in absoluten Ausnahmefällen kann ein Unternehmen ein Teilzeitbegehren ablehnen. Es kann „dringende betriebliche Gründe“ anführen, die dem Wunsch nach Teilzeitarbeit des Arbeitnehmers entgegenstünden. Jedoch ist die Beweislast des Arbeitgebers in diesem Fall sehr hoch, das heißt, er muss sehr detailliert darlegen, warum die Teilzeitbeschäftigung nicht umsetzbar ist.

Beispiele für solche Gründe könnten folgende sein:

  • Die Firma kann organisatorisch keine Teilzeitarbeitsplätze anbieten.
  • Es würden erhebliche Mehrkosten auf das Unternehmen zukommen.
  • Der Teilzeitwunsch würde die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen.

Im Endeffekt müsste es durch deine Teilzeitarbeit zu einer kompletten betrieblichen Ablaufstörung kommen. In diesem Fall könnte die vom Arbeitnehmer gewünschte Teilzeit abgelehnt werden.

In der Praxis kommt dies jedoch sehr selten vor.

Achtung: Der Arbeitgeber kann das Teilzeitbegehren nur bis spätestens einen Monat vor Beginn des Teilzeitwunsches ablehnen. Versäumt er diese Frist, wird das Teilzeitbegehren automatisch wirksam.

Was muss in den Teilzeitantrag?

Drei wichtige Elemente müssen in deinem Antrag auf Teilzeit unbedingt enthalten sein:

  1. der angestrebte Beginn der Teilzeit,
  2. der gewünschte Umfang der künftigen wöchentlichen Arbeitszeit, also wie viele Stunden du künftig arbeiten willst, und
  3. die von dir anvisierte Verteilung der Arbeitszeit (tägliche Arbeitszeiten, Arbeitstage usw.)

Lehnt das Unternehmen den Antrag nicht ab, wird er entsprechend deiner Formulierungen wirksam.

Recht auf Teilzeit: befristet oder unbefristet?

Grundsätzlich gilt ein Teilzeitantrag unbefristet, wenn es nicht anders vermerkt ist. Das heißt, du wechselst damit dauerhaft in deine gewünschte Stundenreduzierung. Du kannst also später nicht ohne Weiteres wieder in deine alte Vollzeitstelle zurückkehren. Das solltest du unbedingt beachten, bevor du dich zur Teilzeitarbeit entschließt.

Willst du nach gewisser Zeit deine Arbeitsstunden noch einmal weiter verringern, ist das ebenfalls nicht mehr so leicht möglich. Du hast erst zwei Jahre nach deiner letzten Stundenreduktion das Recht, erneut einen Teilzeitantrag zu stellen.

Recht auf Teilzeit - Vater mit zwei kleinen Kindern zuhause in der Küche
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Neu: Die Brückenteilzeit

Seit ein paar Jahren gibt es jedoch auch die Möglichkeit, eine zeitlich von vornherein befristete Teilzeit anzustreben. Dafür wurde die sogenannte Brückenteilzeit geschaffen – eine tolle Alternative für all diejenigen, die ihre Teilzeitarbeit limitieren möchten.

In diesem Fall kannst du dein Teilzeitbegehren im Vorfeld auf einen bestimmten Zeitraum begrenzen. Zum Beispiel kannst du eine Teilzeitbeschäftigung für die nächsten zwei Jahre festlegen. Anschließend arbeitest du wieder ganz normal in deiner Vollzeitstelle weiter. Allerdings gelten für diese gesetzliche Regelung etwas andere, genau definierte Voraussetzungen, zum Beispiel, dass mehr Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt sein müssen.

Fazit

Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist geregelt, dass Arbeitnehmer in Deutschland durchaus einen Anspruch auf Teilzeitarbeit geltend machen können. Die Chancen stehen für dich als Arbeitnehmer relativ gut, dass dein Teilzeitantrag genehmigt wird, wenn der Betrieb, in dem du arbeitest, mehr als 15 Beschäftigte hat und du dort bereits länger als ein halbes Jahr angestellt bist. Grundsätzlich handelt es sich bei solch einem Antrag um eine unbefristete Teilzeit; es sei denn, es ist ausdrücklich anders vermerkt. Mit der Brückenteilzeit, die von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum limitiert ist, gibt es jedoch auch die Möglichkeit, zwischendurch auf Teilzeit zu wechseln und anschließend wieder im alten Vollzeitjob weiterarbeiten zu können. Dafür gelten jedoch leicht abweichende Voraussetzungen.

Weitere Experten-Tipps der Fachanwältin Livia Merla findest du in diesen Artikeln plus Videos aus unserer Arbeitsrecht-Serie „Recht haben!“:

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