Ein Sturz ist auch im Homeoffice schnell passiert: Knöchel verknackst, Handgelenk verstaucht oder Knie verdreht. Wer zahlt dann, Stichwort Versicherungsschutz bzw. Arbeitsunfall? Die Sache ist spannend: denn diesbezüglich haben sich vor Kurzem einige wichtige Fakten in der Gesetzeslage geändert.

Fachanwältin Livia Merla erklärt im neuen Video unserer Arbeitsrecht-Serie „Recht haben!“ von stellenanzeigen.de, bei welchen Unfällen du jetzt im Homeoffice im Rahmen eines Arbeitsunfalls versichert bist. Alle wichtigen Infos findest du auch in diesem Artikel.

Diesen Artikel als Video ansehen:

Oft geht es ganz schnell: Ein kleiner Unfall kann sowohl am Arbeitsplatz als auch in den eigenen vier Wänden im Homeoffice jederzeit passieren. Bezüglich deines Versicherungsschutzes macht es jedoch einen großen Unterschied, ob der Vorfall als Arbeitsunfall gilt oder eben nicht. Und diesbezüglich hat sich die Situation im letzten Jahr zugunsten von Arbeitnehmern erheblich verbessert. Früher war die Sache nämlich relativ unklar.

Der Versicherungsschutz im Büro bzw. am Arbeitsplatz im Unternehmen

Ziemlich eindeutig geregelt sind Arbeitsunfälle im Betrieb. Sitzt du an deinem Schreibtisch und rutschst von deinem Bürostuhl ab, ist das ganz klar ein Arbeitsunfall. Genauso ist der Weg vom Schreibtisch zur Küche im Unternehmen versichert, wenn man sich zum Beispiel ein Glas Wasser holt. Machst du dich auf zur Toilette, greift hier ebenfalls der Versicherungsschutz.

Darüber hinaus gibt es noch sogenannte Wegeunfälle.

Ein Beispiel dazu:

Du fährst morgens zuhause bei dir los und startest in Richtung Büro. Auf dem Weg dorthin bringst du deine Kinder noch in die Kita. Auch diese ganze Strecke ist dann von der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst.

Arbeitsunfall Homeoffice
Bildquelle: www.istockphoto.com / AndreyPopov

Bislang: Versicherungslücke im Homeoffice

Im Homeoffice war der Versicherungsschutz bei Unfällen jedoch bis dato nicht so klar geregelt.

Bislang waren lediglich Tätigkeiten direkt mit einem Arbeitsbezug versichert.

Bist du also von deinem Bürostuhl gefallen, galt das als Arbeitsunfall. Bist du auf dem Weg zum Drucker gestolpert, als du dir ein für deine Arbeitstätigkeit notwendiges Papier holen wolltest, galt das ebenfalls als Arbeitsunfall.

Es war jedoch bisher kein Arbeitsunfall, wenn du auf dem Weg zur Küche gestürzt bist, als du dir etwas zu trinken holen wolltest. Gleiches gilt für den Weg zur Toilette. Hier fehlte der direkte Arbeitsbezug.

Jetzt gilt: Rundum-Versicherungsschutz auch zuhause

Doch nun wurde der Versicherungsschutz praktisch auf eine Ebene gestellt. Ziel war, dass man eine Gleichbehandlung erreicht zwischen dem Unfallschutz im Betrieb und zuhause. Und das ist mit der neuen Regelung auch gelungen.

Drei Beispiele:

  1. In der Früh stehst du auf und gehst vom Schlafzimmer an deinen Arbeitsplatz im Homeoffice: Dieser Weg ist nun versichert.
  2. Du gehst zuhause im Homeoffice während deiner Arbeitszeit kurz in die Küche, um dir etwas zu trinken zu holen: Auch dieser Weg unterliegt jetzt dem Versicherungsschutz.
  3. Morgens verlässt du das Haus, um die Kinder in die Kita zu bringen. Anschließend kehrst du wieder zurück in dein Homeoffice. Auch ein Unfall auf dieser Strecke ist mittlerweile im Rahmen eines „Wegeunfalls“ versichert.

Man hat tatsächlich versucht, hier einen angemessenen Versicherungsstandard für Arbeitnehmer zu finden, und hat den Versicherungsschutz dem im Betrieb angepasst.

Für Beschäftigte ist das eine sehr wichtige Information, denn aufgrund dessen sind sie jetzt auch im Homeoffice wesentlich besser geschützt.

Arbeitsunfall Homeoffice
Bildquelle: www.istockphoto.com / Inside Creative House

Was macht die Unfallversicherung?

Doch inwiefern profitierst du überhaupt von der gesetzlichen Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung hat nichts mit der normalen sechswöchigen Entgeltfortzahlung zu tun. Diese muss der Arbeitgeber sowieso leisten. Es gibt jedoch on top Zusatzleistungen durch die Unfallversicherung, wie zum Beispiel

  • Kostenübernahme für besondere Reha-Maßnahmen
  • zusätzliches Krankengeld
  • spezielle Rentenleistungen

Der Schutz aus der Unfallversicherung ist also wesentlich weitreichender.

Fazit

Aufgrund der Gesetzesänderung sind Arbeitnehmer mittlerweile auch im Homeoffice sehr gut abgesichert gegen Unfälle, die passieren können. Es muss kein direkter unmittelbarer Arbeitsbezug mehr nachgewiesen werden. Im Prinzip hat man den Versicherungsschutz am Homeoffice-Arbeitsplatz samt relevanter Wege dem im Betrieb angeglichen. Beschäftigte profitieren dadurch im Falle eines Unfalls von deutlich umfassenderen Kostenübernahmen.

Entstanden in Zusammenarbeit mit mgp-rechtsanwalt.de

Aktuelle Jobangebote Homeoffice




Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Mitarbeiter“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.