Homeoffice im Ausland, das klingt nach einer tollen Idee? Kurzer Weg zum Strand, mittags ein paar Tapas aus der Bar geholt und abends das Nachtleben am Urlaubsort genießen? Klar, das geht in vielen Fällen – wenn es dein Arbeitgeber erlaubt. Trotzdem musst du arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte beachten, wenn du zeitweise aus dem Ausland für deinen Arbeitgeber in Deutschland arbeitest. Hier kommen die wichtigsten Arbeitsrechts- und Steuertipps rund um „Workation“.

Du siehst dir lieber ein Video an? Los geht’s: In diesem neuen Video unserer Arbeitsrecht-Serie „Recht haben!“ von stellenanzeigen.de erklären dir unsere Experten Livia Merla, Fachanwältin für Arbeitsrecht, und Steuerberater Sebastian Merla, was du zum Thema Homeoffice im Ausland unbedingt wissen solltest.

Hier geht es zum Video:

Entstanden in Zusammenarbeit mit mgp-rechtsanwalt.de.

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Homeoffice im Ausland: Definition

Streng genommen handelt es sich beim zeitlich begrenzten Arbeiten aus dem Ausland für einen deutschen Arbeitgeber nicht um Homeoffice, sondern um mobiles Arbeiten.

Definition „mobile Arbeit“: Die Möglichkeit, berufliche Aufgaben mit Hilfe von mobilen Geräten von überall aus auszuführen.

Mobile Arbeit bzw. das Arbeiten aus dem Ausland ist damit ein spezieller Fall des Homeoffice.

Arbeitsrechtliche Besonderheiten des mobilen Arbeitens

Welches Arbeitsrecht gilt?

Die erste Frage, die sich beim Arbeiten aus dem Ausland stellt, ist: Welches Arbeitsrecht gilt eigentlich? Das kommt darauf an, wie viel man im Ausland arbeitet. Generell greift immer das Recht des Landes, in dem du „gewöhnlicherweise“ arbeitest. Verrichtest du also den Großteil deiner Arbeit weiterhin in Deutschland, so gilt auch das deutsche Arbeitsrecht. Gehst du immer mal wieder für kleine Zeiträume ins Ausland und arbeitest von dort weiter, ändert sich für dich arbeitsrechtlich gesehen nichts.

Wandert man jedoch komplett und dauerhaft ins Ausland aus, sieht es wiederum anders aus.

Habe ich einen Anspruch auf Arbeiten aus dem Ausland?

Wichtig: Es gibt keinen Anspruch darauf, im Ausland arbeiten zu dürfen. Planst du das oder möchtest diese Möglichkeit wahrnehmen, so musst du unbedingt vorab mit deinem Arbeitgeber darüber sprechen und dir die Erlaubnis dafür einholen.

Benötige ich eine Aufenthaltserlaubnis?

Im Rahmen der EU braucht ein EU-Bürger keine Aufenthaltserlaubnis, um in einem anderen EU-Land zu arbeiten und sich aufzuhalten.

Grauhaariger attraktiver Mann liegt vor seinem Wohnmobil mit Laptop auf dem Schoß im Liegestuhl - Homeoffice im Ausland
Bildquelle: www.istockphoto.com / Inside Creative House

Was sagt das Steuerrecht zum Homeoffice im Ausland?

Zunächst ist zu klären, ob du unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland bist. Dieser Umstand hängt maßgeblich vom Wohnsitz oder vom gewöhnlichen Aufenthalt ab. Sind diese Voraussetzungen gegeben, bist du unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland, egal von wo aus du dann im Einzelfall deiner Tätigkeit nachgehst.

Im zweiten Schritt ist jedoch auch wichtig, wie lange du dich im Ausland zu Arbeitszwecken aufhältst. Wenn dieser Zeitraum unter 183 Tagen pro Jahr liegt, hast du im Regelfall kein großes Problem: Dann findet die Besteuerung deines Einkommens weiterhin wie gewohnt in Deutschland statt. Bist du jedoch länger als 183 Tage pro Jahr aus dem Ausland beruflich tätig, wird es kompliziert.

Bei einem Auslandsaufenthalt unter 183 Tagen pro Steuerjahr bleibt man als Arbeitnehmer in der Regel in Deutschland steuerpflichtig.

Achtung: Die Zeitdauer von 183 Tage ist eine grobe Richtschnur zur Orientierung. Es gilt immer, jeden Fall separat und individuell zu betrachten, da es viele Ausnahmen und Sonderregelungen gibt. Im Endeffekt sollte auch immer das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den jeweiligen Ländern geprüft werden. Denn wer will schon in beiden Ländern Steuern zahlen müssen? Am besten lässt du dich vorab professionell beraten.

Das Doppelbesteuerungsabkommen ist dafür gedacht, dass in Fällen, in denen auch der Staat, in dem du mobil arbeitest, Steueransprüche im ersten Schritt stellt, eine Ausgleichsregelung geschaffen werden kann. Das heißt, wenn der ausländische Staat zunächst steuerrechtliche Ansprüche stellt, könnten diese zum Beispiel dank des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat im Nachhinein geschmälert oder abgefedert werden.

Deshalb ist es sehr wichtig, dass du vor deinem Aufenthalt mit deinem Arbeitgeber sprichst und auch mitteilst, in welchem Land du mobil arbeiten wirst. Idealerweise ziehst du einen Steuerberater in Deutschland und einen Steuerberater im Zielland zurate, und einer davon sollte sich idealerweise auch noch mit dem Doppelbesteuerungsabkommen auskennen.

Laptop auf Schreibtisch vor Vulkan - Homeoffice im Ausland
Bildquelle: www.istockphoto.com / suken

Sozialversicherungsrecht: Das musst du beachten

Normalerweise gilt im Sozialversicherungsrecht das Territorialprinzip. Dieses besagt, dass man dort sozialversicherungspflichtig ist, wo man auch arbeitet.

Arbeitest du nun mobil aus dem Ausland, müsstest du demnach eigentlich auch dort Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Damit das nicht der Fall ist, gibt es spezielle Ausnahmen:

  • Die Entsendung: Dein Arbeitgeber schickt dich wissentlich für einen befristeten Zeitraum in ein anderes Land auf Dienstreise bzw. zum Arbeiten. In diesem Fall bleibst du nur in Deutschland sozialversicherungspflichtig.
  • Die A1-Bescheinigung: Mit ihr als Bescheinigung hat man die Möglichkeit, regelmäßig immer wieder für kurze Zeiten im Ausland zu arbeiten, und trotzdem ausschließlich in Deutschland Sozialabgaben zu zahlen. Voraussetzung auch hier ist jedoch, dass dein Wohnsitz sich weiterhin in Deutschland befindet.

Fazit

Wichtigster Punkt beim Thema Homeoffice im Ausland ist wirklich die Information vorab: Zum einen musst du zunächst bei deinem Arbeitgeber nachfragen, ob er dir diese Art Workation überhaupt ermöglicht. Verpflichtet dazu ist er nämlich nicht. Ist das der Fall, musst du dich unbedingt frühzeitig über die steuerrechtlichen Vorgaben in dem Land, in dem du deiner Arbeit nachgehen willst, informieren. Als Richtschnur gilt zudem ein Maximalaufenthalt zu Arbeitszwecken von 183 Tagen pro Steuerjahr im Ausland. Alles, was darunter liegt, macht in der Regel steuerrechtlich wenig Probleme, sprich du musst dein Einkommen ausschließlich in Deutschland versteuern. Eine doppelte Abgabe bei den Sozialversicherungsbeträgen kannst du mittels einer A1-Bescheinigung vermeiden.

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