Bist du erkrankt, bleibst du zuhause, kurierst dich aus und bekommst trotzdem deinen Lohn vom Arbeitgeber – vorausgesetzt, du bist in einem festen Angestelltenverhältnis. Doch was passiert, wenn sich eine Erkrankung länger hinzieht? Wann und wie lange kannst du dann mit deinem Gehalt rechnen? Alle Infos zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall findest du in diesem Artikel.

Du siehst dir lieber ein Video an? Los geht’s: In diesem neuen Video unserer Arbeitsrecht-Serie „Recht haben!“ von stellenanzeigen.de erklärt dir unsere Expertin Livia Merla, Fachanwältin für Arbeitsrecht, was du zum Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unbedingt wissen solltest.

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Entstanden in Zusammenarbeit mit mgp-rechtsanwalt.de


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Grundsätze der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Generell gilt:

Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer behält seinen Lohnanspruch für eine Maximaldauer von 6 Wochen weiter.

Hier greift das sogenannte Entgeltfortzahlungsprinzip. Das besagt, dass der erkrankte Arbeitnehmer zuhause bleiben darf und seinen Lohn weiterhin vom Arbeitgeber erhält. Er hat während dieser Zeit einen Anspruch auf sein Arbeitsentgelt.

Achtung: Hast du dein Arbeitsverhältnis gerade erst neu begonnen, so gilt eine Wartefrist von 4 Wochen! In dieser Zeit übernimmt die Krankenkasse die Zahlung in der Höhe des Krankengeldes. Der Arbeitgeber zahlt dann kein Geld an den Arbeitnehmer aus. Die Entgeltfortzahlung greift also immer erst nach der Wartezeit von 4 Wochen.

Was passiert bei einer erneuten Erkrankung?

Manchmal ist es wie verhext: Zunächst die fiese Grippe, die sich ewig hinzieht, und kaum bist du wieder gesund, knickst du an deinem ersten Arbeitstag um und verstauchst dir deinen Knöchel so schmerzhaft, dass du wieder nicht von der Couch kommst. Was passiert, wenn du kurz nach einer längeren Erkrankung schon wieder arbeitsunfähig bist?

Als Grundsatz gilt:

Jede Krankheitsursache hat für sich genommen einen sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraum zur Folge.

Das heißt: Hier gibt es keine Limitierung, auch nicht auf das Jahr gesehen. Erkrankst du in Folge oder kurz nacheinander erneut, aber mit anderem Krankheitsgrund, so beginnt jeweils ein neuer sechswöchiger Lohnfortzahlungszeitraum für dich. Wichtig ist hierbei, dass auf der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankenkasse zwei verschiedene Erkrankungsgründe angegeben sind.

Lohnfortzahlung: Kranker Mann im Bett mit Laptop blickt traurig in seine leere Geldbörse
Bildquelle: www.istockphoto.com / Andrey Zhuravlev

Streitfall Lohnfortzahlung: wenn Krankheiten zusammenfallen

Fallen jedoch verschiedenen Krankheiten bzw. Erkrankungen zeitlich zusammen, ist das in der Praxis oft ein Streitthema. In diesem Fall müsste nämlich der Arbeitnehmer selbst nachweisen, dass die alte Erkrankung bereits ausgeheilt war, bevor man erneut aufgrund einer anderen Ursache erkrankt ist. Nur dann hätte man Anspruch auf jeweils sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

Ist es aber so, dass zwei Krankheiten aufeinandertreffen bzw. sich überlappen, spricht man vom sogenannten Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls. Dieser besagt, dass die Dauer des Anspruchs auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf sechs Wochen begrenzt bleibt, wenn zwei Erkrankungen zumindest für eine gewisse Zeit parallel auftreten.

Beispiel:

Bist du zunächst aufgrund einer Sehnenscheidenentzündung drei Wochen krankgeschrieben und nach 14 Tagen bekommst du zusätzlich eine neue Krankheit in Form einer schweren Bronchitis, so gilt nur einmalig der sechswöchige Entgeltfortzahlungszeitraum.

Grund: Die alte Erkrankung war noch nicht ausgeheilt und es kam eine neue, andere Krankheit hinzu.

Wie hoch ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Die Höhe der Lohnfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit wird durch das Entgeltausfallprinzip geregelt. Der Arbeitnehmer bekommt also sein ganz normales, reguläres Gehalt weiterbezahlt. Er soll durch die Krankheit nicht schlechter gestellt werden.

Bei einem monatlich gleichbleibenden Gehalt ist das völlig unproblematisch. Komplizierter wird es bei einer Entlohnung nach Stunden und variierenden Dienstplänen, wodurch sich das Gehalt von Monat zu Monat ändert. Dann wird als Berechnungsgrundlage die Arbeitssituation genommen, die tatsächlich im betroffenen Zeitraum vorgelegen hätte, also deine reguläre Arbeitszeit. Es wird geprüft, wann hätte der Arbeitnehmer gearbeitet, wann wäre er eingeteilt gewesen, und anhand dieser Situation berechnet sich das Entgelt. Dadurch können durchaus auch Feiertags- oder Wochenendzuschläge berücksichtigt werden müssen.

Erschöpfte Arbeitnehmerin auf Couch - Lohnfortzahlung bei Krankheit
Bildquelle: www.istockphoto.com / Kateryna Onyshchuk

Was passiert, wenn man mehr als 6 Wochen krank ist?

Zieht sich deine Erkrankung leider noch länger als sechs Wochen hin, endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Als gesetzlich Krankenversicherter erhältst du ab dann Krankengeld. Das Krankengeld bekommst du von deiner gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, und zwar für einen maximalen Zeitraum von 78 Wochen in drei Jahren.

Aber Achtung: Das Krankengeld beträgt nicht 100 Prozent deines Lohns. Es beläuft sich in der Regel auf ca. 70 Prozent des Bruttobetrags deines Gehalts. Maximal sind es 90 Prozent deines Nettolohns.

Nach Lohnfortzahlung: Sonderfall privat Versicherte

Bist du nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert, sieht die Sache mit dem Krankengeld etwas anders aus. Denn dann erhältst du nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber anschließend nicht automatisch Krankengeld. Das ist nur der Fall, wenn du es explizit so im Vertrag mit deiner privaten Krankenkasse vereinbart hast. Man spricht dann von privatem Krankentagegeld.

Fazit

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist geregelt, dass du als angestellter Arbeitnehmer im Krankheitsfall einen Anspruch auf Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber hast. Dieser erstreckt sich auf die Dauer von 6 Wochen pro Erkrankung und umfasst die volle Höhe deines üblichen Arbeitsentgelts. Ausnahmefall: Zwei verschiedene Krankheiten treten zeitgleich bzw. mit zeitlicher Überlappung auf. Dann hast du nur einmal Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung bzw. Entgeltfortzahlung von Seiten des Arbeitgebers. Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer, egal ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Im Anschluss an die sechswöchige Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse Krankengeld. Dieses beläuft sich auf ca. 70 Prozent des Bruttolohns. Privatversicherte erhalten von ihrer Versicherung privates Krankentagegeld, wenn dies vorab vertraglich so vereinbart wurde.


FAQs

Wie funktioniert die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Wenn du als Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig bist, hast du grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber für eine bestimmte Dauer. In den ersten sechs Wochen der Krankheit erhältst du in der Regel weiterhin dein volles Gehalt.

Gibt es eine maximale Dauer für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Ja, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist zeitlich begrenzt. Nach den ersten sechs Wochen übernimmt in der Regel bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Dieses beträgt ca. 70 Prozent des Bruttogehalts (bzw. 90 Prozent bei Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse mit Kindern).

Was passiert, wenn ich während der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wieder arbeitsfähig werde?

Wenn du während der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wieder arbeitsfähig bist, solltest du dies umgehend deinem Arbeitgeber mitteilen. Ab diesem Zeitpunkt endet die Lohnfortzahlung, da du wieder in der Lage bist, deine Arbeitspflichten zu erfüllen. Es ist wichtig, die Wiederaufnahme der Arbeit schriftlich zu bestätigen, um Missverständnisse zu vermeiden.

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