Die neue Stelle wartet schon auf dich? Oder aber: Dein Chef fühlt sich zu einer betriebsbedingten Kündigung gezwungen? In manchen Fällen kann sich ein Aufhebungsvertrag lohnen. Oftmals jedoch wird eine solche Vorgehensweise von Juristen kritisch gesehen.

Gesetzlich sind Aufhebungsverträge in § 623 BGB geregelt. Doch worauf haben Arbeitnehmer im Detail Anspruch, und in welchen Fällen kann ein solcher Vertrag nach dem Unterschreiben angefochten werden? Die wichtigsten Dinge, die du zu diesem Thema wissen musst, erfährst du in diesem Artikel.

Fall 1: Der Arbeitnehmer wünscht sich einen Aufhebungsvertrag

… aufgrund eines neuen Beschäftigungsverhältnisses

Situation 1: Toller neuer Job

Lange war Jochen auf der Suche nach seinem Traumjob, und nun hat er ihn endlich gefunden. Allerdings möchte der neue Arbeitgeber, dass Jochen sofort antritt. Aus diesem Grund informiert sich Jochen bei dem Arbeitgeber seines bestehenden Arbeitsverhältnisses, ob dieser zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags bereit wäre. Der Arbeitgeber stimmt zu.

… aus gesundheitlichen Gründen

Situation 2: Mobbing

Mareike, gelernte Bürokauffrau, hat einen Job als Schreibkraft in einer Patentanwaltskanzlei angenommen. Im Laufe der Zeit kommt es dazu, dass Mareike von ihren Kollegen auf unterschiedlichste Arten gemobbt wird. Sie leidet stark unter der Situation und würde das Arbeitsverhältnis am liebsten sofort beendigen. Ihr Chef bedauert die Vorfälle und will Mareike dazu überreden, zu bleiben. Schließlich jedoch zeigt er Verständnis für das Problem seiner Mitarbeiterin.

Die Gesundheit kann bei der Arbeitsagentur als wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag angesehen werden, sodass es in diesem Fall nicht zu einer Sperre bzgl. des Arbeitslosengeldes kommen muss. Unter den Bereich der Gesundheit fallen zum Beispiel Mobbing, sexuelle Belästigung oder – interessant für überforderte Mitarbeiter –, wenn man sich nicht dazu in der Lage sieht, die geforderte Arbeit zu leisten.

Arbeitnehmerin im Büro vor Vertragsunterschrift
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Was ist, wenn der Arbeitgeber nicht in einen Aufhebungsvertrag einwilligt?

Der Arbeitgeber hat das Recht, seine Einwilligung zu verweigern. Diese Entscheidung solltest du respektieren und keinesfalls etwa mit krankheitsbedingter Abwesenheit drohen. Wenn du eine neue Stelle antrittst, während du bei deinem alten Arbeitgeber krankgemeldet bist, hat dein alter Arbeitgeber übrigens die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen dich zu stellen.

Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer?

  • lange Kündigungsfrist umgehen: Anstatt eine teilweise sehr lange Kündigungsfrist einhalten zu müssen, kann der Arbeitnehmer sofort mit der Arbeit in dem anderen Betrieb beginnen.
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  • Abschied nehmen von einer ungeliebten Stelle: Viele Arbeitnehmer verfügen über Ersparnisse, und auch wenn die Situation nicht dazu geeignet ist, um bei der Arbeitsagentur als „gesundheitsbelastend“ dargestellt zu werden, kann es dennoch in den Augen der Betroffenen Sinn machen, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen und die Zeit der Sperre mit dem Ersparten zu überbrücken.

Wie gehe ich als Arbeitnehmer vor, wenn ich meinen Chef um einen Aufhebungsvertrag bitten will?

Bevor du gleich zu deinem Chef stürmst und ihn um einen Gesprächstermin bittest, solltest du Folgendes bedenken: Zwar mögen Arbeitgeber in vielen Fällen zustimmen, doch es kann auch geschehen, dass sich dein Chef gegen einen Aufhebungsvertrag sträubt. Und dann herrscht in der restlichen Zeit, die du in dem Unternehmen verbringst, wahrscheinlich eine eher ungute Stimmung. Auch solltest du erst dann mit der Sprache herausrücken, wenn du tatsächlich zugesichert bekommen hast, dass das mit der neuen Stelle klappt.

Symbolbild Vertragsbruch
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Fall 2: Der Arbeitgeber wünscht sich einen Aufhebungsvertrag

… aufgrund langer Krankheit des Arbeitnehmers

Während bis 2017 nur Aufhebungsverträge aus betriebsbedingten Gründen eine Sperre bei dem Arbeitslosengeld I verhinderten, werden seit der Überarbeitung des § 159 SGB III auch personenbezogene Gründe akzeptiert. Eine sinnvolle Gesetzesänderung, da der Arbeitnehmer seine Krankheit ja nicht abstellen kann.

… weil er „unkündbare“ Mitarbeiter loswerden will

Mitarbeitern, die bei einer Sozialauswahl, wie sie bei einer betriebsbedingten Kündigung stattfindet, nie für eine Kündigung infrage kämen, kann man sich mittels eines Aufhebungsvertrags leicht entledigen, wenn sie denn einwilligen. So kann mit Personen, die durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geschützt werden, ein solcher Vertrag abgeschlossen werden.

Fakten zu Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und gerichtlichem Vergleich

Welche Inhalte muss der Vertrag enthalten?

Ein Aufhebungsvertrag sollte die folgenden (und je nach Fall evtl. weitere) Fragen beantworten:

  • Wann wird das Arbeitsverhältnis beendet?
  • Ab wann bist du von der Arbeit freigestellt? Darf der Firmenwagen in diesem Zeitraum benutzt werden?
  • Wie hoch ist die vereinbarte Abfindung, falls eine solche gezahlt wird?
  • Wie sieht es mit deinem Urlaubsanspruch und den Überstunden aus?
  • Bis wann erhält der Arbeitnehmer ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis?
  • Wie wird in Sachen betrieblicher Altersvorsorge verfahren?
  • Werden Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld evtl. anteilig gewährt?
  • Falls dem Arbeitnehmer in jedem Fall eine betriebsbedingte Kündigung gedroht hätte, sollte auch das in dem Aufhebungsvertrag erwähnt werden.
  • Des Weiteren muss darauf geachtet werden, dass alle Formulierungen des Aufhebungsvertrags juristisch einwandfrei sind, sodass der Vertrag von Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht anerkannt wird.
  • Am besten liegt dem Aufhebungsvertrag das bereits formulierte Arbeitszeugnis bei.

Die Angabe eines Grundes ist nicht erforderlich

In Aufhebungsverträgen muss kein „Kündigungsgrund“ genannt werden, was für den Arbeitnehmer in künftigen Vorstellungsgesprächen von Vorteil sein kann. Darüber hinaus entsteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, in einem Bewerbungsgespräch je nach Situation von einem „ungekündigten Arbeitsverhältnis“ oder von einer „einvernehmlichen Trennung“ zu sprechen.

Der Betriebsrat hat nichts mitzureden

Anders als bei einer Kündigung kann sich der Betriebsrat nicht in einen Aufhebungsvertrag einmischen, da ein solcher Vertrag ausschließlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen wird.

Auswirkungen auf das Arbeitszeugnis

Vielen Arbeitnehmern ist es besonders wichtig, dass ihr Arbeitszeugnis vorteilhaft formuliert ist. Wurde das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag beendigt, kann das Arbeitszeugnis die folgenden Formeln enthalten:

  • „Das Arbeitsverhältnis endet im beiderseitigen besten Einvernehmen“ oder „Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen.“
  • Diese Formel ist gängig, wenn die Initiative zum Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer kam: „Das Arbeitsverhältnis endet auf eigenen Wunsch.“

Kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrags rückgängig gemacht werden?

In den meisten Fällen besteht keine Möglichkeit, die Wirkung eines abgeschlossenen Aufhebungsvertrags aufzuheben. Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Aufhebungsvertrag dazu nämlich „unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns“ abgeschlossen worden sein.

Grundsätzlich bestehen zum Aufheben von Aufhebungsverträgen die Möglichkeiten des Widerrufs und der Anfechtung.

  • Wird ein Aufhebungsvertrag angefochten, müssen triftige Gründe vorliegen wie Irrtum, arglistige Täuschung, widerrechtliche Drohung (wenn der Arbeitnehmer also zum Unterschreiben des Vertrags gezwungen wurde) oder eine Überrumpelung.
  • Die Möglichkeit des Widerrufs kann etwa in dem Vertrag selbst oder auch in Tarifverträgen geregelt sein.
Arbeitnehmer mit Aktentasche voller 100-Euro-Scheinen
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Wann kommt eine Abfindung infrage?

Ein Recht auf eine Abfindung besteht, wenn in einem Sozialplan oder in einem Tarifvertrag eine solche festgelegt ist. Dennoch werden Abfindungen häufig aus freien Dingen gewährt, da Arbeitgeber gern teure Gerichtsverfahren vermeiden wollen, die eine Kündigung nach sich ziehen kann.

Es gibt keine Vorschriften zur Höhe einer Abfindung. Gängig ist eine Zahlung von 0,25 bis 0,5 Brutto-Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Für Mitarbeiter mit kurzer Betriebszugehörigkeit kann dadurch aber eine starke Benachteiligung entstehen. Deshalb sollte bei der Höhe der Abfindung mit eingeplant werden, dass ein Aufhebungsvertrag zu einer dreimonatigen Sperre des Arbeitslosengelds führen kann (es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor), und dass ein Teil der Abfindung zudem versteuert werden muss. Außerdem sollte miteinkalkuliert werden, wie groß die Chancen des Arbeitnehmers bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht wären, wenn der Arbeitgeber ihn kündigen würde.

Sperrzeit bei dem Arbeitslosengeld

Wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag nicht aus dem Grund unterzeichnet, weil er eine neue Stelle antreten will, sollten die Auswirkungen des Vertrags auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld berücksichtigt werden.

  • Wenn der Aufhebungsvertrag einer Kündigung zuvorgekommen ist und der Arbeitnehmer seine Stelle in jedem Fall verloren hätte, tritt keine Sperrzeit des Arbeitslosengelds ein.
  • Wie oben ausgeführt, tritt in der Regel auch dann keine Sperre bei dem Arbeitslosengeld I ein, wenn dem Aufhebungsvertrag gesundheitliche Gründe zugrunde liegen.

Aufhebungsvertrag statt einer fristlosen Kündigung – soll ich einwilligen?

Bei einer fristlosen Kündigung besteht die Möglichkeit, das Arbeitsgericht einzuschalten. Dieses stellt womöglich fest, dass gar kein echter Kündigungsgrund vorlag. Wer sich sicher ist, in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht den Kürzeren zu ziehen, kann über die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags nachdenken. Eine anwaltliche Beratung kann bei dieser Entscheidung helfen.

Die Berufsausbildung vertraglich beendigen

Das Betriebsklima ist nicht auszuhalten? Die Ausbildung gestaltet sich ganz anders als erhofft? Der Auszubildende will schnell umziehen und seine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen? Gründe, warum ein Auszubildender sich die sofortige Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses wünscht, gibt es viele. Zahlreiche minderjährige Lehrlinge würden einen Aufhebungsvertrag ohne zu zögern unterschreiben, doch der Gesetzgeber hat in diesem Fall vorgesehen, dass zusätzlich zum Arbeitgeber und dem Auszubildenden auch alle Sorgeberechtigte einwilligen müssen.

Zusätzlich hat ein Arbeitgeber, der dem Auszubildenden einen Aufhebungsvertrag vorlegt, einige Pflichten zu erfüllen:

  • Der Auszubildende sollte ein paar Tage Bedenkzeit bekommen, bevor er den Vertrag unterschreibt. Andernfalls kann der Vertrag angefochten werden.
  • Der Azubi sollte darauf hingewiesen werden, dass er nicht dazu verpflichtet ist, zu unterschreiben, und dass durch einen solchen Vertrag außerdem der Kündigungsschutz ausgehebelt wird und eine Sperrzeit bei dem Arbeitslosengeld eintritt, falls kein wichtiger Grund vorliegt.
  • Der Arbeitgeber muss der für die Ausbildung zuständigen Stelle, also beispielsweise der IHK oder der Handwerkskammer, ein Exemplar des Aufhebungsvertrags schicken.
Arbeitnehmerin unterschreibt mit großen Bedenken Vertrag
Bildquelle: www.istockphoto.com / AntonioGuillem

Wie wichtig ist die Bedenkzeit bei einem Aufhebungsvertrag?

„Dieses Angebot gilt nur heute.“ Solche und ähnliche Sprüche im Zusammenhang mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags sind Zeichen dafür, dass der Arbeitnehmer unrechtmäßig unter Druck gesetzt wird.

Die Bedenkzeit sollte ausreichend lang sein (zwei Wochen genügen), sodass sich die Person von unterschiedlichen Stellen wie etwa einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder der Arbeitsagentur Rat und Informationen einholen kann. Allerdings ist ein Aufhebungsvertrag nicht automatisch aus dem Grund unwirksam, weil der Arbeitgeber dem Mitarbeiter nicht genügend Zeit zum Nachdenken gegeben hat.

Wie funktioniert eine Freistellung?

Der Arbeitnehmer kann entweder bezahlt oder unbezahlt freigestellt werden. Eine Freistellung für die restliche Beschäftigungsdauer nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags macht schon aus dem Grund Sinn, da der Mitarbeiter bei seiner Tätigkeit wahrscheinlich nicht mehr ganz so motiviert sein wird. Doch auch aus Sicht des Arbeitnehmers kann eine Freistellung wünschenswert sein, etwa dann, wenn die Gesundheit unter dem Arbeitsverhältnis leidet. Solange der Mitarbeiter von der Arbeit freigestellt ist, darf er im Übrigen nicht für ein konkurrierendes Unternehmen tätig sein, es besteht also ein Wettbewerbsverbot.

Was ist ein Abwicklungsvertrag?

Bei einem solchen Vertrag wird eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen, in welcher geregelt wird, welche Folgen die Kündigung des Arbeitgebers hat. Zeitlich erfolgt ein Abwicklungsvertrag, nachdem der Mitarbeiter die Kündigung erhalten hat. Auch bei Ablaufen eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist ein Abwicklungsvertrag üblich. Bestandteil eines Abwicklungsvertrags kann eine Regelung sein, in der der Arbeitnehmer erklärt, dass er keine Kündigungsschutzklage einlegen wird und dafür im Gegenzug eine Abfindung erhält.

Abwicklungsvertrag oder gerichtlicher Vergleich?

  • Der Vorteil eines gerichtlichen Vergleichs gegenüber einem Abwicklungsvertrag ist, dass der Arbeitnehmer bei einer Nichtzahlung der vereinbarten Summe bei einem gerichtlichen Vergleich direkt aus diesem vollstrecken kann, während bei einem Aufhebungsvertrag erst Klage erhoben werden muss.
  • Außerdem droht dem Mitarbeiter bei einer hohen Abfindung keine Sperrzeit in Sachen Arbeitslosengeld, wenn diese Abfindung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs vereinbart wurde.

Sollte man ein kostenloses Muster für einen Aufhebungsvertrag verwenden?

Der Aufhebungsvertrag muss in jedem Fall auf die individuelle Situation zugeschnitten sein. Aus diesem Grund kann es in nicht wenigen Fällen erforderlich sein, den Vertrag durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

Fazit

Arbeitnehmer sollten gründlich alle Vor- und Nachteile abwägen, bevor sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Ein anderer Fall liegt vor, wenn der Person von einem Unternehmen zugesichert wurde, dass sie zeitnah einen bestimmten anderen Arbeitsplatz antreten kann.

Im Allgemeinen ist ein Aufhebungsvertrag nur in Extremfällen einer Kündigung vorzuziehen. Während ein solcher Vertrag für ein Unternehmen zahlreiche Vorteile bietet wie die Vermeidung eines möglicherweise kostspieligen Gerichtsverfahrens oder die Ersparnis von Arbeitsaufwand, da der Betriebsrat nicht tätig werden muss, entstehen dem Arbeitnehmer, wenn dieser keinen anderen Job in Aussicht hat, oft Nachteile. Geht die Initiative zu einem Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber aus, und ist sich der Arbeitnehmer nicht ganz sicher, ob der Vertrag wirklich alles Wichtige berücksichtigt, macht eine anwaltliche Beratung Sinn.

Quellen:
gesetze-im-internet.de, berndt-arbeitsrecht.de, hensche.de, haufe.de, lto.de, ra-wittig.de

FAQ

Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer?

Mit einem Aufhebungsvertrag lässt sich beispielsweise für Arbeitnehmer eine sehr lange Kündigungsfrist umgehen. Der Arbeitnehmer kann sofort zu einem neuen Arbeitgeber wechseln. Die schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisse ist auch positiv für den Arbeitnehmer, wenn er gesundheitlich stark unter der aktuellen Arbeitsstelle leidet – vorausgesetzt, wer hat privat finanzielle Rücklagen, um den Lebensunterhalt zeitweise aus Ersparnissen zu bestreiten.

Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber?

Mittels eines Aufhebungsvertrags kann sich der Arbeitgeber sehr schnell und unkompliziert von einem Arbeitgeber trennen. Die rechtlichen Vorgaben hierzu müssen jedoch eingehalten werden, andernfalls kann der Vertrag für unwirksam erklärt werden.

Welche Inhalte muss ein Aufhebungsvertrag enthalten?

Auf jeden Fall muss der Vertrag Angaben zum exakten Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. zum Zeitpunkt einer Freistellung des Arbeitnehmers enthalten. Die Höhe einer eventuellen Abfindung sollte dort ebenso auftauchen, wie auch die vereinbarte Regelung zu noch vorhandenen Urlaubsansprüchen, Überstunden, ausstehendem Weihnachtsgeld usw. Achte vor allem darauf, dass auch ein Vermerk dazu gemacht wird, bis wann du spätestens ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von deinem Arbeitgeber erhältst – falls es nicht bereits beiliegt.

Muss im Aufhebungsvertrag ein Kündigungsgrund genannt werden?

Nein. In Aufhebungsverträgen muss kein Kündigungsgrund angegeben werden. Das kann für Arbeitnehmer in künftigen Vorstellungsgesprächen von Vorteil sein.

Kann ein Aufhebungsvertrag rückgängig gemacht werden?

In den meisten Fällen besteht in der Praxis kaum eine Möglichkeit, die Wirkung eines abgeschlossenen Aufhebungsvertrags rückgängig zu machen. Grundsätzlich hast du aber sowohl die Möglichkeit den Vertrag anzufechten (hier müssen triftige Gründe wie Irrtum, arglistige Täuschung, widerrechtliche Drohung vorliegen), oder aber den Vertrag zu widerrufen (dies kann im Vertrag selbst oder in Tarifverträgen geregelt sein).

 

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