Volle Breitseite: Endlich startest du in deine lang ersehnten Ferien, und zack – bist du krank im Urlaub. Kopfschmerzen, verstopfte Nase, Halsweh: So hast du dir deine freien Tage nicht vorgestellt. Und nun? Sind die Urlaubstage futsch?

Krank im Urlaub: oft stressbedingt

Das ist einfach Pech: Kaum fängt der Urlaub an, wirst du krank. Interessanterweise ist dieses Phänomen jedoch gar nicht so selten. Es gibt sogar einen Fachbegriff dafür: Leisure Sickness. Wer häufiger bei sich feststellt, dass er statt Ferien zu machen im Bett liegt, sollte sein Stressvolumen überprüfen. Leidet man während der Arbeitszeit unter zu viel Stress, ist die Ausschüttung des Stresshormons Cortisol dauerhaft erhöht. In dieser Zeit wird das Immunsystem quasi zunächst geboostet, um uns gesund zu halten. Sinkt dann der Stresspegel in den ersten Urlaubstagen plötzlich, wird auch das Immunsystem „löchrig“ und schaltet in den Erholungsmodus. Und zack: Ein kleiner Infekt wächst sich dann zu einer richtig heftigen Krankheitsphase aus. Hinzu kommt, dass chronischer Stress auf die Dauer unser Immunsystem generell schwächt.

Wer also vermeiden möchte, im Urlaub krank zu sein, sollte auf zwei Dinge achten:

  • kurzfristige Stressgipfel vor dem Urlaub unbedingt vermeiden (Stichwort: „Ich muss das vor meinem Urlaub noch schnell fertig machen.“)
  • chronischen Stress reduzieren

Sind die Urlaubstage futsch?

Aber manchmal passiert es eben einfach: Man wird krank. Das allein ist natürlich generell schon mal doof. Doppelt ärgerlich, wenn diesem Zustand dann aber auch noch wertvolle Urlaubstage zum Opfer fallen. Damit es zumindest nicht zu Letzterem kommt, musst du schnell reagieren. Auch wenn du bereits auf einer Auslandsreise bist. Denn klar ist:

Bist du im Urlaub krank, kannst du dir die Urlaubstage wieder zurückholen.

Das geht jedoch nur, wenn du deinem Arbeitgeber für die entsprechenden Tage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen kannst. Also musst du dich sofort, am ersten Tag deiner Erkrankung vom Arzt krankschreiben lassen. Dieses ärztliche Attest legst du anschließend deinem Arbeitgeber vor, und er muss dir die verlorenen Urlaubstage dann wieder gutschreiben.

Krank im Urlaub
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Generell gilt:

Erkrankt ein Arbeitnehmer im Urlaub, so muss der Arbeitgeber für die Krankheitstage Lohnfortzahlung leisten. Die durch ein Attest nachgewiesenen Krankentage dürfen dem Mitarbeiter nicht als Urlaubstage angerechnet werden (vgl. § 9 Bundesurlaubsgesetz).

Diese Urlaubstage dürfen dir also nicht von deinem jährlichen Urlaubsanspruch abgezogen werden.

Vorsicht: Achte besonders bei Urlaubsaufenthalt im Ausland darauf, dass auf der dortigen Krankschreibung nicht nur eine Erkrankung, sondern speziell eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer festgehalten sind.

Bist du in sehr abgelegenen Gebieten im Urlaub, und es besteht keine Möglichkeit, einen Arzt aufzusuchen, kann die Krankheit im Einzelfall auch durch Zeugen bestätigt werden. Ob das dein Arbeitgeber anerkennt, ist jedoch fraglich.

Wann muss ich das Attest vorlegen?

Dauert deine Erkrankung voraussichtlich länger als drei Tage, musst du deinem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung darüber liefern. Du brauchst also ein Attest. Gemäß Gesetz sollte dieses spätestens am vierten Tag der Krankheit beim Arbeitgeber vorliegen.

Achtung: Hier zählen nicht die Arbeitstage, sondern die Kalendertage!

Befindest du dich auf einer Auslandsreise außerhalb der EU, kann das durchaus problematisch werden. Auf jeden Fall solltest du immer versuchen, per Mail oder Telefon mit deinem Arbeitgeber vorab in Kontakt zu treten und das weitere Prozedere zu besprechen.

Auf Nummer Sicher gehst du in jedem Fall, wenn du dir bereits am ersten Tag der Erkrankung ein Attest holst und es sofort an deinen Arbeitgeber per Foto bzw. Mail oder Fax weiterleitest. Das Original schickst du dann mit der Post hinterher.

Aufgepasst: Verwechsle nicht das Vorlegen des Attests mit der Informationspflicht.

Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass du erkrankt bist – auch im Urlaub.

Das heißt: Sofort zu Tastatur bzw. Smartphone greifen und die Personalabteilung auf dem in deiner Firma üblichen Weg bei Krankmeldungen informieren!

Lohnfortzahlung während der Erkrankung

Solange deine Firma kein Attest von dir vorliegen hat, kann sie die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zunächst verweigern. Du siehst also: Das ärztliche Attest ist enorm wichtig.

Erfüllst du alle Vorgaben und hast alle erforderlichen Nachweise rechtzeitig abgeliefert, so darf dir dein Arbeitgeber die freien Tage, an denen du krank warst, nicht vorenthalten. Er muss sie dir gutschreiben und du darfst sie zu einem anderen Zeitpunkt im Jahr nehmen.

Dauer der Krankheit

Verschlechtert sich dein Zustand oder es wird einfach nicht besser und die erste Krankschreibung läuft aus, so musst du dich lückenlos weiter krankschreiben lassen. Achte darauf, dass du für jeden Arbeitstag eine entsprechende Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit vorlegen kannst.

Wirst du innerhalb deines eigentlichen Urlaubs wieder gesund, so musst du auch das deinem Arbeitgeber melden. Am besten gibst du noch einmal kurz per Telefon oder Mail Bescheid, wenn du quasi wieder fit wärst. Deinen Urlaub kannst du nun natürlich einfach fortsetzen. Die Krankschreibung muss exakt der Dauer deiner Erkrankung entsprechen und bestätigt, dass du an den angegebenen Tagen arbeitsunfähig warst. Im Nachhinein verrechnet die Personalabteilung dann Krankheits- und tatsächliche Urlaubstage.

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Krank im Urlaub: Probleme

Immer wieder gibt es den Fall, dass ein Arbeitgeber misstrauisch reagiert, wenn du dich während deines (Auslands-)Urlaubs krankmeldest. In der Tat hat er sogar die Möglichkeit, genauer nachzuforschen, ob deine Angaben korrekt sind. Auf Verlangen musst du deinem Arbeitgeber deine Urlaubsanschrift mitteilen. Er kann dann sogar einen ortsansässigen Arzt damit beauftragen, deine Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen.

Es gibt Fälle, in denen Unternehmen sogar Detektivbüros anheuern, um herauszufinden, ob ihr Arbeitnehmer tatsächlich krank sei. Generell ist solch ein Vorgehen aber immer nur dann erlaubt, wenn bereits konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht auf ein Fehlverhalten des Mitarbeiters zulassen.

Fazit

Im Urlaub krank zu sein ist wirklich ärgerlich. Über eines musst du dir aber keine Sorgen machen: Kannst du für alle Krankheitstage eine ordentliche Arbeitsunfähigkeitsbestätigung vorweisen und legst diese rechtzeitig deinem Arbeitgeber vor, so bekommst du die zunächst „verlorenen“ Urlaubstage wieder gutschrieben.

Quellen:
gesetze-im-internet.de, aerzteblatt.de, arbeitsrechte.de


FAQs

Was sollte ich tun, wenn ich während meines Urlaubs krank werde?

Wenn du während deines Urlaubs erkrankst, solltest du umgehend deinen Arbeitgeber informieren. Es ist wichtig, dass du so früh wie möglich mündlich oder schriftlich eine Krankmeldung tätigst und ihm mitteilst, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig bist. Anschließend solltest du dich auch sofort um ein ärztliches Attest kümmern, wenn du deine Urlaubstage zurückholen möchtest.

Muss ich im Krankheitsfall im Urlaub ein Attest vorlegen?

Wichtig ist, zwischen Krankmeldung und Krankschreibung bzw. einem Attest zu differenzieren. Auch wenn du im Urlaub krank wirst, musst du eine Krankmeldung beim Arbeitgeber machen, sprich du musst unverzüglich mitteilen, dass du krank bist. Werde dann auch sofort bei einem Arzt vorstellig und lasse dir eine ärztliche Bescheinigung ausstellen, die du deinem Arbeitgeber vorlegen kannst. Im Urlaub benötigst du ab dem 1. Tag der Erkrankung eine Krankschreibung vom Arzt, wenn du später die Urlaubstage wiederhaben willst.

Welche Fristen gelten für die Vorlage des Attests im Krankheitsfall während des Urlaubs?

Krankmelden musst du dich sowieso unverzüglich. Im Urlaub solltest du dir außerdem generell immer sofort ein Attest ab Tag 1 der Erkrankung holen, denn schließlich willst du ja die Urlaubstage gutgeschrieben bzw. in Krankheitstage umgewandelt haben.

Erhalte ich meine Urlaubstage zurück, wenn ich während meines Urlaubs krank bin?

Ja, wenn du während deines Urlaubs krank wirst und eine ärztliche Bescheinigung vorlegst, werden dir die entsprechenden Urlaubstage gutgeschrieben. Du hast dann das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt erneut Urlaub zu nehmen, um die verlorenen Tage nachzuholen.


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