Die Urlaubszeit ist für viele die schönste und entspannteste Zeit des Jahres. Nur leider gibt es in manchen Unternehmen bei der vorausgehenden Urlaubsplanung nicht selten Krach unter den Kollegen. So wollen viele im August verreisen und auch die Brückentage sind heiß begehrt. Wie organisiert man den Urlaub in der Arbeit am besten, sodass sowohl die Kollegen als auch der Arbeitgeber zufrieden sind? Wir haben 5 Tipps für deine Urlaubsplanung.

1. Urlaub frühzeitig beantragen

Die Regeln zur Antragsfrist können in verschiedenen Unternehmen unterschiedlich geregelt sein. Das Bundesurlaubsgesetz sagt lediglich, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss. Die Frist richtet sich also nach den betrieblichen Üblichkeiten oder gegebenenfalls nach der Betriebsvereinbarung.

Informiere dich deshalb darüber, wie die Urlaubsplanung in deinem Unternehmen geregelt ist und gib deinen Urlaub rechtzeitig ab. Je früher du planst, desto schneller wird ersichtlich, ob es eventuelle Konflikte mit anderen Kollegen oder mit betrieblichen Gründen gibt. So bleibt dir noch Zeit, umzudisponieren oder den Konflikt anderweitig zu lösen.

Tipps Urlaubsplanung im Job
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2. Resturlaub rechtzeitig nehmen

Die Annahme, nicht genommener Urlaub würde automatisch ins folgende Jahr übertragen werden, ist so nicht ganz richtig. Wie bereits erwähnt, sagt das Bundesurlaubsgesetz, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr sowohl gewährt als auch genommen werden muss. Nach dieser Regel verfällt nicht genommener Urlaub zum 31. Dezember. Laut Gesetz ist eine Übertragung des Urlaubs auf die ersten drei Monate des nächsten Jahres nur dann möglich, wenn dieser aus dringenden betrieblichen Gründen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden konnte.

Hier kommen viele Firmen ihren Mitarbeitern allerdings entgegen und erlauben, nicht genommene Urlaubstage ins nächste Jahr zu übertragen. Oft ist dies auch in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen geregelt. Im Februar 2019 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer klar und rechtzeitig mitteilen muss, wann der Urlaub verfällt.

3. Urlaub richtig aufteilen

Als Arbeitnehmer hat man Anspruch auf zwei zusammenhängende Wochen Urlaub, also zwölf Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche bzw. zehn Werktage bei einer Fünf-Tage-Woche. Allerdings darf der Arbeitgeber dringende betriebliche Belange für eine Teilung des Urlaubs anführen, beispielsweise wenn Betriebsferien gemacht werden.

Wer alle Urlaubstage auf einmal nehmen will, etwa um eine Fernreise zu unternehmen, der muss damit rechnen, dass der Antrag abgelehnt wird. Ein Recht auf eine mehrwöchige Fernreise besteht nicht – dies muss individuell mit dem Chef geregelt werden. Umgekehrt kann der Arbeitgeber den Urlaubsantrag auch ablehnen, wenn die Urlaubstage nur tageweise für viele verlängerte Wochenenden verwendet werden. Immerhin sollte der Urlaub der Erholung dienen und daher möglichst zusammenhängend genommen werden.

Tipp der Redaktion: Du willst eine Fernreise machen, bekommst aber keinen so langen Urlaub? Dann könnte ein Sabbatical eventuell interessant für dich sein.

Urlaubsplanung in der Arbeit
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4. Vorränge bzw. Sozialhierarchie beachten

Prinzipiell muss der Chef die Urlaubswünsche der Mitarbeiter berücksichtigen und darf diese, mit Ausnahme der oben erwähnten Gründe, nicht einfach so ablehnen – es sei denn, es treten Konflikte mit den Wünschen anderer Arbeitnehmer auf. Hier muss nach sozialen Gesichtspunkten abgewogen werden.

Das heißt, es wird unter anderem auf das Lebensalter, die Anzahl der (schulpflichtigen) Kinder und die Dauer der Betriebszugehörigkeit geschaut. In den Schulferien haben Eltern mit schulpflichtigen Kindern meist Vorrang. In anderen Fällen haben Mitarbeiter mit langer Betriebsangehörigkeit oft die Nase vorne. Sollte der Konflikt vom Chef nicht zufriedenstellend gelöst werden können, kann auch der Betriebsrat hinzugezogen werden.

5. Brückentage aufteilen

Brückentage sind heiß begehrt, und wenn der Chef nichts dagegen hat, kann man diese mit beliebig vielen Urlaubstagen kombinieren. Wollen aber auch andere Kollegen die freien Tage bestmöglich ausnutzen und entsteht dadurch ein Konflikt, ist es am einfachsten, wenn man sich mit den Kollegen abspricht und sich die Brückentage fair aufteilt. So profitieren alle Mitarbeiter davon.

Streit um Urlaubsplaung
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Fazit

Damit es in der Arbeit bei der Urlaubsplanung keinen Streit mit den Kollegen oder dem Chef gibt, sollte man sich rechtzeitig um den Urlaubsantrag kümmern und versuchen, Kompromisse zu finden. Beachtet man die oben genannten Tipps, hat man gute Chancen, die Urlaubsplanung konfliktfrei über die Bühne zu bringen.

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