Mangelnde Körperhygiene am Arbeitsplatz: Was können Arbeitgeber tun?
Es ist ein sensibles Thema – so viel steht fest: mangelnde Körperhygiene und unangenehmer Körpergeruch bei einem Kollegen oder einer Kollegin. Während es noch okay ist, das neue Parfüm zu kommentieren oder darüber zu sprechen, wie sehr man nach dem Sport schwitzt oder nach dem Lunch nach Knoblauch riecht, so ist es schon schwieriger, unangenehme Körpergerüche zur Sprache zu bringen. Das greift schließlich in die Intimsphäre eines Menschen ein – und wird als nicht minder unangenehm empfunden.
Wie verhalten Sie sich, wenn ein Arbeitnehmer … nun ja … stinkt? Lesen Sie, wie Sie als Arbeitgeber mit dem Thema umgehen können und was rechtlich zu beachten ist.⬇️
Inhalt
Warum ist Sauberkeit am Arbeitsplatz so wichtig und was sind die Folgen mangelnder Körperhygiene?
Ganz allgemein sind Sauberkeit und Hygiene am Arbeitsplatz essenziell. Sie trägt dazu bei, die Verbreitung von Infektionen und Krankheiten zu verhindern. Mangelnde Körperhygiene kann zu einer Reihe von Problemen führen:
Krankheit: Wenn ein Arbeitnehmer krank oder infiziert ist, trotzdem arbeitet und keine geeigneten Schutzmaßnahmen ergreift, kann er andere anstecken. Die grassierenden Krankheitserreger und mangelnde Hygienepraktiken wie unzureichendes Händewaschen, fehlende Desinfektion, Husten und Nießen auf Schreibtisch, PC-Tastatur oder Bildschirm und Hände schütteln im Kundenkontakt können die Ausbreitung noch verstärken. Es droht ein erhöhter Krankenstand, der die Produktivität im Unternehmen beeinträchtigt.
Psychische Belastung: Unangenehme Gerüche und unhygienische Zustände können die Mitarbeiter stören und ihre Arbeitsleistung beeinträchtigen. Das kann zu Unbehagen, Stress und einem negativen Arbeitsklima beitragen.
Produktunsicherheit: Besonders in der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung ist Hygiene und regelmäßige hygienisch sichere Reinigung entscheidend, um die Kontamination von Arbeitsoberflächen mit belastenden Keimen wie Viren, Bakterien und Pilzen zu vermeiden und gesundheitliche Risiken abzuwehren.
Keine Sicherheit am Arbeitsplatz: Unangenehme Gerüche, die auf fehlende oder falsche Körperpflege zurückzuführen sind, können durchaus die Sicherheit am Arbeitsplatz beeinträchtigen. Arbeiten Mitarbeiter zum Beispiel an Maschinen, könnte dies ihre Konzentration beeinträchtigen und Auslöser für Unfälle sein.
Imageschaden: Kunden und Geschäftspartner könnten ein negatives Bild gewinnen, wenn sie auf Mitarbeiter mit Kundenkontakt mit offensichtlichen Problemen bei der Körperhygiene treffen – und daraus falsche Rückschlüsse auf das Unternehmen ziehen.
Ein Mitarbeiter riecht unangenehm – wann sollten Sie es ansprechen?
Frischer Schweiß lässt sich im Sommer kaum verhindern. Selbst wenn im Büro die Klimaanlage auf Hochtouren läuft (die Temperatur am Arbeitsplatz ist ein Thema für sich!), liegt es in der Natur der Sache, dass der eine mehr, die andere weniger schwitzt. Ist die Kleidung jedoch frisch gereinigt und der Mensch frisch geduscht, dürfte das kein größeres Problem sein. Schweißflecken am T-Shirt oder an der Bluse sind dann vielleicht etwas peinlich, riechen aber im Regelfall nicht penetrant unangenehm. Gelegentlicher Körpergeruch nach Knoblauchgenuss zum Mittagessen ist ebenfalls völlig normal und noch lange kein Grund, Kollegen darauf anzusprechen.
Ab wann aber gilt ein Mensch als ungepflegt? Anders sieht es aus, wenn jemand nach altem Schweiß riecht. Sauer und stechend, so könnte man den Geruch vielleicht am besten beschreiben, ausgelöst von Bakterien auf der Haut, die Schweiß und Körpersekrete zersetzen. Wer ihn einmal in der Nase hatte, wird ihn auch so schnell nicht vergessen. Nicht nur Schweiß, auch ungewaschene Kleidung, fettige, ungepflegte Haare sowie – im schlimmsten Fall – Krankheiten können starken Körpergeruch verursachen. Dann ist ein klärendes Gespräch unvermeidbar: Wer aber spricht den Kollegen oder die Kollegin auf die Situation an?
Den Kollegen oder Mitarbeiter diskret auf seinen Körpergeruch hinweisen
Im besten Fall haben die betroffenen Arbeitnehmer Glück und Kollegen, mit denen sie ein freundschaftliches und vertrauensvolles Arbeitsverhältnis haben. Diese Kollegen und Freunde fassen sich vielleicht ein Herz und sprechen in einem ruhigen Gespräch unter vier Augen einmal aus, was sich sonst niemand zu sagen traut – sachlich und ohne Vorwürfe.
Ansonsten sind Vorgesetzte oder Mitarbeiter der Personalabteilung gefragt, vor allem wenn es um Kollegen geht, die mit Kunden und Geschäftspartnern zu tun haben. Hier zeigt sich einmal mehr, dass es im Arbeitsleben eines Personalers nicht immer nur um Geschäftszahlen, Rekrutierungsstrategien, HR-Trends oder das Aufspüren der besten Bewerber geht. Manchmal geht es auch um ganz persönliche Themen – wie Mitarbeiterhygiene.
Im HR-Bereich sind daher immer auch Softskills gefragt wie Durchsetzungsvermögen, der Mut, Dinge anzusprechen und das Talent, eine gute Vertrauensbasis von der Personalleitung zur gesamten Belegschaft des Unternehmens aufzubauen, um auch bei solch sensiblen Themen eine gute Basis zu haben.
Wie führen Sie ein Gespräch über Geruchsbelästigung am Arbeitsplatz?
Wenn sich Ihre Kollegen oder Sie selbst als Personalverantwortlicher oder Vorgesetzter durch die Geruchsbelästigung gestört fühlen, ist es an der Zeit, das Problem anzusprechen. Wie man es auch dreht und wendet, solche Gespräche gehören sicher nicht zu den Lieblingsterminen von Personalverantwortlichen und Vorgesetzten, dennoch müssen Sie natürlich Ihrer Verantwortung gerecht werden. Wenn Sie von Arbeitnehmern darauf angesprochen werden, dass Frau XY aus der Buchhaltung immer wieder unangenehmen Körpergeruch hat, ist es Ihre Aufgabe, die Situation zu klären.
Auch wenn es Ihnen wenig angenehm erscheint: Stellen Sie sich einfach vor, die Rollen wären vertauscht. Sie sind es nun, der auf die Situation aufmerksam gemacht werden müsste. Was wäre Ihnen selbst jetzt besonders wichtig? Wenn Sie das Gespräch wertschätzend führen, helfen Sie eine Situation zu lösen, die dem oder der Betroffenen ohnehin schon unangenehm ist oder vielleicht auch gar nicht bewusst war.
Dazu ein Beispiel aus der Praxis: Ein Vorgesetzter wurde von seinem Mitarbeiter unter vier Augen darauf angesprochen, dass er wahrnehmbar „saure“ Ausdünstungen habe, nicht nur bei sommerlichen Temperaturen. Ihm selbst war dies gar nicht bewusst, da er die tägliche Hygiene ja durchaus praktizierte. Dennoch nahm er den Hinweis zum Anlass, sich einer gründlichen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Es stellte sich heraus, dass eine bestimmte Ernährungs- und Verdauungskonstellation den intensiven Körpergeruch auslöste – ein gesundheitliches Problem, das er mit ärztlicher Hilfe beheben konnte. Er war froh, dass er auf das Problem aufmerksam gemacht worden war.
Menschen nehmen ihren eigenen Körpergeruch oft nicht so „durchdringend“ wahr, da der Geruchssinn sich schnell an konstante Düfte gewöhnt (Geruchsadaptation). Kognitive Dissonanz (gedankliche Selbstsabotage) und stressbedingte Vernachlässigung der Körperhygiene können ebenfalls eine Rolle spielen. Gesundheitliche Probleme wie Anosmie (ein vorübergehender oder dauerhafter Verlust des Geruchssinns) oder Stoffwechselerkrankungen sowie kulturelle Unterschiede beeinflussen die Wahrnehmung zusätzlich. Eine aufmerksame Umwelt kann dann sogar wertvoll sein.
Wie teilen Sie Ihrem Kollegen oder Mitarbeiter mit, dass er stinkt?
Wenn doch ein Gespräch erforderlich wird, bitten Sie den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin zu einem Termin in einem geschützten Umfeld unter vier Augen. Solch ein Gespräch ist peinlich genug und sollte unbedingt so geführt werden, dass nicht die halbe Belegschaft mithören kann. Ansonsten gilt:
- Ein diskretes, vertrauliches Umfeld ist obligatorisch.
- Bleiben Sie freundlich, sachlich und vorwurfslos.
- Reden Sie nicht um den heißen Brei herum. Am besten starten Sie direkt und ohne Smalltalk.
- Überfallen Sie den Betroffenen aber nicht.
- Formulieren Sie vorsichtig, sensibel und wertschätzend.
Für unangenehmen Körpergeruch kann es schließlich auch unterschiedlichste Ursachen geben. Daher gilt, mögliche Auslöser in einem vorsichtigen Gespräch zunächst sensibel zu differenzieren – es sei denn, sie sind vielleicht so offensichtlich wie ungewaschene, schmutzige Kleidung oder starker Mundgeruch, der direkt bei einem Gespräch auffällt. Aber auch Mundgeruch kann gesundheitliche Ursachen haben, die sich – sofern erkannt – vielleicht medizinisch behandeln lassen. Mangelnde Hygiene ist also nicht immer unbedingt ein Grund. Das sollten Sie voraussetzen.
Welche Ursachen können für Körpergeruch in Frage kommen?
Ist der Auslöser für das Gespräch ein neues Parfüm, das die Kollegin sich gekauft hat und nun viel zu viel davon benutzt, so ist die Angelegenheit relativ einfach zu lösen. Oft sind jedoch sensiblere Gründe die Ursache für strengen Körpergeruch. Der betroffenen Person ist wie gesagt vielleicht gar nicht bewusst, dass sie unangenehm riecht. Mögliche Ursachen können sein:
- Verdauungsbeschwerden
- Stoffwechselstörungen
- Krankheiten
- Nebenwirkung von Medikamenten
- ungewaschene, verschmutze Kleidung
- falsch gewaschene oder alte Kleidung
- altes Parfüm und Zigarettengeruch
- ungewaschene und fettige Haare
- unzureichende Körperhygiene
- kein oder ein falsches Deodorant
Die Folgen können schlechter Körpergeruch, penetrant alter Schweißgeruch, Mundgeruch, unangenehm schwitzige Hände, sogar Fäkalgeruch oder auch stinkende Füße sein.
Je nach Auslöser können Sie im Gespräch mit dem Arbeitnehmer klären, dass er Schritte ergreifen sollte, um an der Situation etwas zu ändern. Das kann ein Arztbesuch sein, um abzuklären, ob eine Krankheit hinter dem Geruch steckt, oder eine neue Garderobe. Ist die Ursache psychologischer Natur und stecken vielleicht beispielsweise Depressionen hinter der Ungepflegtheit, so kann psychologische Unterstützung empfehlenswert sein. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist das heikel: Hier sollten Sie unbedingt gewährleisten, dass Ihr Hinweis darauf keinesfalls diskriminierend wirkt. Ihr Vorschlag sollte als Unterstützungsangebot, nicht als Anordnung zu verstehen sein.
Je nach Situation und je nach Geruchs-Ursache wird der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin vielleicht dankbar sein, einen Ansprechpartner gefunden zu haben, dann sollte man hier offen zuhören. Wird der Hinweis erstaunt und/oder peinlich berührt aufgenommen, so kann das Gespräch auch eher schnell zum Abschluss gebracht werden, ohne irgendetwas künstlich in die Länge zu ziehen. Fühlen Sie sich hier als Gesprächsführender (noch) etwas unsicher, so gibt es passende Seminare und Schulungen zu diesen sensiblen Themen.
Arbeitsrecht: Dürfen Sie wegen mangelnder Körperhygiene abmahnen oder kündigen?
Dies ist ein komplexes rechtliches Feld, das von Fall zu Fall arbeitsrechtlich mit juristischen Experten abzuklären ist. Fakt ist: Ist die betreffende Person uneinsichtig und ändert nichts an der Situation, so wird das weitere Arbeitsverhältnis zu den Kollegen und allgemein im Unternehmen wohl schwierig. Kann sie von sich aus nichts daran ändern, tritt bereits eine andere rechtliche Situation ein. Denn für den eigenen Körpergeruch kann zunächst einmal niemand etwas. Unterschieden wird zwischen verhaltensbedingter und personenbezogener Kündigung:
- Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers voraus, das arbeitsvertragliche Pflichten verletzt. Mangelnde Körperhygiene kann unter Umständen darunter fallen, besonders wenn es die Arbeitsumgebung oder die Zusammenarbeit mit Kollegen beeinträchtigt. Wichtig ist jedoch, dass dem Arbeitnehmer vor einer Kündigung in der Regel mindestens eine, oft auch mehrere Abmahnungen erteilt werden müssen.
- Die personenbezogene Kündigung bezieht sich auf Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen und die er nicht beeinflussen kann, zum Beispiel eine Krankheit. Wenn der Arbeitnehmer seinen Körpergeruch nicht beeinflussen kann, etwa aufgrund einer medizinischen Kondition, könnte dies unter eine personenbezogene Kündigung fallen. Allerdings setzt dies voraus, dass alle zumutbaren Maßnahmen, um das Problem zu lösen, vollumfänglich ausgeschöpft wurden und die Kündigung das wirklich letzte Mittel darstellt.
Entscheidend ist, dass Sie als Arbeitgeber in solchen Fällen nicht vorschnell handeln, sondern zunächst versuchen, das Problem auf weniger drastische Weise zu lösen. Unterstützende Maßnahmen könnten Gespräche, Schulungen oder die Bereitstellung von Hilfsmitteln zur Verbesserung der persönlichen Hygiene sein.
Vertrauliche Gespräche mit dem Betriebsrat oder mit einem internen AGG-Beauftragten können in einer nächsten Stufe helfen, Lösungen zu finden. Vielleicht kann ein Einzelbüro die Lösung sein, oder ein Wechsel an einen Arbeitsplatz, der etwas einzeln platziert ist. Auch Raumduft-Sprays oder Pflanzen im Büro können dafür sorgen, dass sich Raumklima und Raumduft verbessern.
Fazit: Körperhygiene am Arbeitsplatz kann kein absolutes Tabuthema sein
Mangelnde Körperhygiene am Arbeitsplatz ist nicht nur ein gesundheitliches, sondern auch ein zwischenmenschliches Thema, das mit viel Fingerspitzengefühl angegangen werden sollte. Als Arbeitgeber haben Sie die Verantwortung, eine Umgebung zu schaffen, die nicht nur sauber und hygienisch, sondern auch unterstützend und diskriminierungsfrei ist. Entscheidend ist, dass Sie das Thema sachlich und respektvoll ansprechen, um sowohl die Würde des Einzelnen als auch das Wohlbefinden des gesamten Teams zu wahren. Präventive Maßnahmen und eine faire, offene Kommunikationskultur können dazu beitragen, Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
Haben Sie selbst schon Erfahrungen mit dem Thema gemacht? Haben Sie Tipps für den Umgang damit? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare. ⬇️
Häufig gestellte Fragen zu Körperhygiene am Arbeitsplatz
Körpergeruch und mangelnde Körperpflege sollten thematisiert werden, wenn es regelmäßig ein
Beginnen Sie das Gespräch mit einer positiven Bemerkung, seien Sie direkt, aber freundlich, und machen Sie deutlich, dass Sie Unterstützung anbieten, um die Situation zu verbessern.
Ja, aber nur wenn wiederholte Abmahnungen keinen Erfolg gezeigt haben und die Situation die Arbeitsleistung oder das Arbeitsumfeld erheblich beeinträchtigt. Achten Sie darauf, dass alle rechtlichen Schritte sorgfältig geprüft und dokumentiert werden.
Arbeitgeber können regelmäßige Schulungen zur Hygiene und Hygienestandards wie Händewaschen anbieten, klare Richtlinien zur Hygiene festlegen und Ressourcen wie Desinfektionsmittel und saubere Umkleideräume bereitstellen.
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Bildquelle: „Geruch im Aufzug“ ©diane39 – istockphoto.com, „Mann schwitzt im Büro“ ©humonia – istockphoto.com, „Mitarbeitergespräch“ ©HRAUN – istockphoto.com
- Kategorie: Personalmanagement, Arbeitsrecht, Gesundheit, Allgemein
- 19. September 2024
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