All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen von stellenanzeigen.de

A. All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen von stellenanzeigen.de für alle Nut­zer

§ 1 Gel­tungs­be­reich die­ser Bedin­gun­gen

  1. Betrei­be­rin des Por­tals stellenanzeigen.de ist die stellenanzeigen.de GmbH & Co. KG (nach­fol­gend „stellenanzeigen.de“), ver­tre­ten durch die stellenanzeigen.de Ver­wal­tung GmbH, die­se ver­tre­ten durch den Geschäfts­füh­rer.
  2. Die nach­fol­gen­den Bedin­gun­gen gel­ten für alle Nut­zer des Por­tals www.stellenanzeigen.de und der auf dem Por­tal ange­bo­te­nen Leis­tun­gen. Unter Nut­zern ver­steht stellenanzeigen.de sowohl Arbeits­platz­su­chen­de als auch Arbeit­ge­ber.
  • Arbeits­platz­su­chen­de sind Nut­zer, die sich bei stellenzeigen.de über offe­ne Stel­len infor­mie­ren wol­len, sich auf bestimm­te Stel­len bewer­ben oder sons­ti­ge Infor­ma­tio­nen zu den The­men Job und Kar­rie­re suchen.
  • Unter Arbeit­ge­bern ver­steht stellenanzeigen.de alle Unter­neh­men, Insti­tu­tio­nen, natür­li­che Per­so­nen etc., die stellenanzeigen.de mit der Erstel­lung von Stel­len­an­zei­gen oder sog. Employ­er Bran­ding Pro­duk­ten (z.B. Ban­ner, Unter­neh­mens­pro­fi­le etc.) und/oder deren Schal­tung beauf­tra­gen.

Bei­de gemein­sam – Arbeits­platz­su­chen­de und Arbeit­ge­ber – wer­den nach­fol­gend Nut­zer genannt.

  1. Auf die beson­de­ren Geschäfts­be­din­gun­gen für Arbeits­platz­su­chen­de (vgl. B) und Arbeit­ge­ber (vgl. C) wird hin­ge­wie­sen. Im Zwei­fel gehen die beson­de­ren Geschäfts­be­din­gun­gen den all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen vor.
  2. Jeder Nut­zer die­ses Por­tals tritt durch sei­nen Besuch mit stellenanzeigen.de in ver­trag­li­che Bezie­hun­gen. Jede Art von Zugriff, das Abru­fen, das Betrach­ten, das Ein­stel­len von Daten, jede Art von Nut­zung und Besuch die­ser Inter­net­adres­se und der dort ange­bo­te­nen Diens­te sowie jede Abga­be oder Ent­ge­gen­nah­me von Wil­lens­er­klä­run­gen erfol­gen aus­schließ­lich auf Grund­la­ge die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen. Abwei­chun­gen von die­sen Geschäfts­be­din­gun­gen sind nur wirk­sam, wenn sie von stellenanzeigen.de schrift­lich bestä­tigt wur­den.
  3. Mit der Nut­zung des Por­tals bestä­tigt der Nut­zer, dass er die AGB gele­sen, zur Kennt­nis genom­men und akzep­tiert hat.
  4. Stellenanzeigen.de ist berech­tigt, die vor­lie­gen­den Bedin­gun­gen jeder­zeit zu ändern. stellenanzeigen.de wird die Nut­zer recht­zei­tig über die Ände­rung der gel­ten­den Geschäfts­be­din­gun­gen unter­rich­ten. Über Ände­run­gen wer­den Nut­zer auf der Home­page und ggf. per E-Mail infor­miert. Die Ände­rung gilt als vom Nut­zer geneh­migt, wenn er nicht inner­halb eines Monats nach Zugang der Ände­rungs­an­kün­di­gung der Ände­rung wider­spricht und/oder einen etwa bestehen­den Ver­trag kün­digt. Im Fal­le des Wider­spruchs des Nut­zers ist stellenanzeigen.de zur Kün­di­gung eines etwaig bestehen­den Ver­tra­ges berech­tigt.

§ 2 Inhal­te

  1. Stellenanzeigen.de ist ein Stel­len­markt im Inter­net zur Zusam­men­füh­rung von Arbeit­ge­bern und Arbeits­platz­su­chen­den, ins­be­son­de­re über Stel­len­an­ge­bo­te und deren Ver­öf­fent­li­chung.

  2. Das Ange­bot von stellenanzeigen.de glie­dert sich in drei Berei­che:
  • Stel­len­an­ge­bo­te
  • Employ­er Bran­ding Pro­duk­te
  • Infor­ma­ti­ons­be­rei­che zu den The­men Bewerbung/Stellenausschreibung

  1. Im Bereich Stel­len­an­ge­bo­te geben Arbeit­ge­ber eine kon­kre­te Infor­ma­ti­on über eine neu zu beset­zen­de Arbeits­stel­le und die bestehen­de Mög­lich­keit zum Abschluss eines Dienst­ver­tra­ges als Arbeits­ver­trag. Arbeits­platz­su­chen­de wer­den ent­we­der per Link zu einer bestehen­den Home­page des Stel­len­an­bie­ters mit Online-Bewer­bungs­mög­lich­keit geführt oder kön­nen sich per E-Mail bei dem Stel­len­an­bie­ter bewer­ben. Arbeits­platz­su­chen­den wird mit­tels Abfra­ge­mas­ke mit detail­lier­ten Selek­ti­ons­mög­lich­kei­ten die ziel­ge­naue Stel­len­su­che ermög­licht.

  2. Im Bereich Employ­er Bran­ding haben Arbeit­ge­ber die Mög­lich­keit, sich bzw. ihr Unter­neh­men dar­zu­stel­len und werb­lich zu prä­sen­tie­ren, z.B. über die Schal­tung von Wer­be­ban­nern oder Unter­neh­mens­pro­fi­len.

  3. In den Infor­ma­ti­ons­be­rei­chen wer­den für Arbeits­platz­su­chen­de zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen rund um das The­ma Per­so­nal und Kar­rie­re ange­bo­ten sowie Infor­ma­tio­nen zum The­ma Stel­len­aus­schrei­bun­gen für Arbeit­ge­ber gege­ben.

§ 3 Zah­lungs­pflich­ten

Stellenanzeigen.de bie­tet kos­ten­lo­se und kos­ten­pflich­ti­ge Leis­tun­gen an. Kos­ten­pflich­tig, d. h. mit Zah­lungs­ver­bind­lich­kei­ten behaf­tet, sind nur die aus­drück­lich als kos­ten­pflich­tig gekenn­zeich­ne­te Dienst­leis­tun­gen von stellenanzeigen.de (z.B. die Schal­tung von Stel­len­an­zei­gen).

§ 4 Gewähr­leis­tungs­aus­schluss und Bestimmt­heit des Leis­tungs­ge­gen­stan­des

  1. Stellenanzeigen.de schul­det kei­nen bestimm­ten Erfolg. Ins­be­son­de­re schul­det stellenanzeigen.de nicht das tat­säch­li­che Auf­fin­den von poten­ti­el­len neu­en Arbeits­ver­trags­part­nern, geschwei­ge denn den Erfolg des Abschlus­ses von Arbeits­ver­trä­gen.

  2. Stellenanzeigen.de schul­det auch nicht das Auf­fin­den oder Vor­han­den­sein der vom Nut­zer gesuch­ten Infor­ma­tio­nen und Daten. Stellenanzeigen.de steht nur dafür ein, dass die Inter­net­sei­te grund­sätz­lich besteht und all­ge­mein zugäng­lich ist. Ob, wie viel und mit wel­chem Inhalt die jewei­li­gen Nut­zer Daten ein­stel­len und wel­chen Nut­zen die Nut­zer hier­aus zie­hen ist nicht Gegen­stand von Zusi­che­run­gen von stellenanzeigen.de.

§ 5 Urhe­ber­rech­te, Rech­te an Inhal­ten und Daten­schutz

  1. Stellenanzeigen.de ste­hen sämt­li­che Urhe­ber- und sons­ti­ge Schutz­rech­te bzw. die Nut­zungs­rech­te an den Sei­ten des Por­tals, inklu­si­ve Lay­out, Soft­ware und bestimm­ten Inhal­ten zu.

  2. Nut­zern ist es nach Regis­trie­rung gestat­tet, an den dafür vor­ge­se­he­nen Stel­len des Por­tals eige­ne Inhal­te ein­zu­stel­len. Nut­zer­ge­ne­rier­te Inhal­te wer­den nicht im Namen von stellenanzeigen.de ver­öf­fent­licht. Stellenanzeigen.de macht sich deren Inhalt und deren Aus­sa­gen nicht zu eigen und distan­ziert sich aus­drück­lich von allen nut­zer­ge­ne­rier­ten oder sonst erkenn­bar frem­den, d.h. nicht von stellenanzeigen.de stam­men­den Inhal­ten. Stellenanzeigen.de hat jeder­zeit das Recht, nut­zer­ge­ne­rier­te Inhal­te ganz oder teil­wei­se zu löschen.

  3. Der Nut­zer erklärt sich damit ein­ver­stan­den, dass die von ihm zur Ver­öf­fent­li­chung bestimm­ten Inhal­te nicht nur unter der Domain www.stellenanzeigen.de öffent­lich zugäng­lich gemacht wer­den, son­dern zur För­de­rung des Ver­trags­zwe­ckes nach Ent­schei­dung von stellenanzeigen.de auch auf den Inter­net-Sei­ten oder in den Print­me­di­en von Koope­ra­ti­ons­part­nern von stellenanzeigen.de öffent­lich zugäng­lich gemacht/verbreitet wer­den.

  4. Der Nut­zer räumt stellenanzeigen.de mit dem Ein­stel­len sei­ner Inhal­te das Recht ein, die­se Inhal­te in Bezug auf alle Nut­zungs­ar­ten zu nut­zen, die im Zusam­men­hang mit deren Ver­öf­fent­li­chung auf stellenanzeigen.de und der Koope­ra­ti­ons­part­ner nach Zif­fer 3 ste­hen und den Ver­trags­zweck för­dern. Die Rech­te­ein­räu­mung umfasst auch die Ver­wen­dung der Inhal­te im Rah­men der Eigen­wer­bung von stellenanzeigen.de.

  5. Der Nut­zer gewähr­leis­tet, dass alle von ihm auf stellenanzeigen.de ver­öf­fent­lich­ten oder stellenanzeigen.de zur Ver­öf­fent­li­chung über­ge­be­nen eige­nen Inhal­te oder Tei­le davon frei von den Rech­ten Drit­ter sind. Mit einer etwai­gen Auf­trags­er­tei­lung (z.B. für die Erstel­lung und/oder Schal­tung von Anzei­gen) bestä­tigt der Nut­zer, dass er sämt­li­che zum Ein­stel­len in das Inter­net erfor­der­li­chen Urhe­ber-, Leis­tungs­schutz- und sons­ti­gen Rech­ten an dem von ihm gestell­ten Unter­la­gen und Daten erwor­ben hat bzw. dar­über frei ver­fü­gen kann. Urhe­ber­rechts­hin­wei­se und/oder Mar­ken­be­zeich­nun­gen und/oder sons­ti­ge Rech­te­vor­be­hal­te in den Inhal­ten dür­fen weder ver­än­dert noch besei­tigt wer­den. Der Nut­zer ist ver­pflich­tet, die Aner­ken­nung der Urhe­ber­schaft sicher­zu­stel­len.

  6. Der Nut­zer stellt stellenanzeigen.de von sämt­li­chen Ansprü­chen frei, die sich dadurch erge­ben kön­nen, dass das Nut­zungs­recht nicht wirk­sam ein­ge­räumt und/oder über­tra­gen wur­de, die ein­ge­stell­ten Daten unter Ver­stoß gegen Daten­schutz ein­ge­bracht wur­den, das Ein­brin­gen von Daten oder deren Inhalt Straf­vor­schrif­ten ver­letzt oder zivil­recht­li­che Ansprü­che durch unrich­ti­gen Inhalt oder uner­laub­te Hand­lung aus­ge­löst wer­den und/oder Drit­te in ihrem all­ge­mei­nen Per­sön­lich­keits­recht ver­letzt wer­den. Der Nut­zer wird stellenanzeigen.de durch eine Ver­let­zung die­ser Vor­schrift ent­ste­hen­de Schä­den auf ers­tes Anfor­dern erset­zen.

§ 6 Haf­tung

  1. Stellenanzeigen.de haf­tet auf Scha­dens­er­satz gleich aus wel­chem Rechts­grund bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit und soweit stellenanzeigen.de einen Man­gel arg­lis­tig ver­schwie­gen oder sei­ne Abwe­sen­heit zuge­si­chert hat.

  2. Im Übri­gen haf­tet stellenanzeigen.de bei ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit nur für Schä­den aus der Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht (Ver­pflich­tung, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Ver­trags­part­ner regel­mä­ßig ver­traut und ver­trau­en darf); in die­sem Fall ist die Haf­tung jedoch auf den Ersatz des vor­her­seh­ba­ren, typi­scher­wei­se ein­tre­ten­den Scha­dens begrenzt.

  3. Eine Haf­tung für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit und nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz bleibt von den vor­ste­hen­den Haf­tungs­be­schrän­kun­gen und -aus­schlüs­sen unbe­rührt.

§ 7 Sons­ti­ges

  1. Ist der Nut­zer Kauf­mann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Han­dels­ge­setz­bu­ches (HGB), eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen, so sind die Gerich­te in Mün­chen für alle Strei­tig­kei­ten aus oder im Zusam­men­hang mit dem betref­fen­den Ver­trags­ver­hält­nis aus­schließ­lich zustän­dig. In allen ande­ren Fäl­len kann stellenanzeigen.de oder der Nut­zer Kla­ge vor jedem auf­grund gesetz­li­cher Vor­schrif­ten zustän­di­gen Gericht erhe­ben.

  2. Soll­te eine Bestim­mung in die­sen Geschäfts­be­din­gun­gen oder eine Bestim­mung im Rah­men sons­ti­ger Ver­ein­ba­rung unwirk­sam sein oder wer­den, wird hier­von die Wirk­sam­keit aller sons­ti­gen Bestim­mun­gen oder Ver­ein­ba­run­gen nicht berührt.

§ 8 Streit­be­tei­li­gung

Stellenanzeigen.de ist weder bereit noch ver­pflich­tet, an Streit­be­tei­li­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le teil­zu­neh­men.

B. Beson­de­re Geschäfts­be­din­gun­gen für Arbeits­platz­su­chen­de

Die nach­fol­gen­den beson­de­ren Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Arbeits­platz­su­chen­den, die sich bei stellenzeigen.de über offe­ne Stel­len infor­mie­ren wol­len, die ihren Lebens­lauf in der Lebens­lauf-Daten­bank hin­ter­le­gen, sich auf bestimm­te Stel­len bewer­ben oder sons­ti­ge Infor­ma­tio­nen zu den The­men Job und Kar­rie­re suchen.

Die­se beson­de­ren Geschäfts­be­din­gun­gen gehen im Zwei­fel den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen vor.

§ 1 Regis­trie­rung, Anle­gen eines Kon­tos und Löschung des Kon­tos

  1. Für bestimm­te Ange­bo­te ist eine Regis­trie­rung des Arbeits­platz­su­chen­den unter Anga­be per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten (Benut­zer­na­me, Pass­wort, E-Mail-Adres­se etc.) und unter Aner­ken­nung die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen erfor­der­lich. Benut­zer­na­me und Pass­wort kön­nen selbst aus­ge­wählt wer­den. Jeder Nut­zer darf sich nur ein­mal anmel­den. Er muss sich bei jeder wei­te­ren Nut­zung mit den bei der Erst­an­mel­dung zuge­teil­ten Benut­zer­da­ten (Benut­zer­na­me und Pass­wort) ein­log­gen. Die Berech­ti­gung gilt nur für den Nut­zer per­sön­lich und ist nicht über­trag­bar. Der Nut­zer ist zur Geheim­hal­tung sei­ner Zugangs­da­ten ver­pflich­tet. Soll­te einem Nut­zer die miss­bräuch­li­che Nut­zung sei­nes Log­ins bekannt wer­den, hat er dies stellenanzeigen.de unver­züg­lich mit­zu­tei­len und sein Pass­wort unver­züg­lich zu ändern, um den Zugang nicht auto­ri­sier­ter Per­so­nen zu ver­hin­dern. Stellenanzeigen.de über­nimmt kei­ner­lei Haf­tung für Schä­den, die aus der unbe­rech­tig­ten bzw. unsach­ge­mä­ßen Ver­wen­dung pass­wort­ge­schütz­ter Log­ins des Nut­zers resul­tie­ren.

  2. Das Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen dem Nut­zer und stellenanzeigen.de wird mit Abschluss des Regis­trie­rungs­vor­gangs auf unbe­stimm­te Zeit geschlos­sen und ist von bei­den Par­tei­en jeder­zeit ohne Ein­hal­tung einer Kün­di­gungs­frist künd­bar. Die Kün­di­gung muss schrift­lich oder in Text­form (Erklä­rung per E-Mail, Brief oder Fax­schrei­ben) erfol­gen. Im Fal­le der dau­er­haf­ten Ein­stel­lung eines regis­trie­rungs­pflich­ti­gen Diens­tes gilt der Ver­trag auch ohne geson­der­te Kün­di­gungs­er­klä­rung als been­det.

  3. Der Arbeits­platz­su­chen­de hat kei­ner­lei Eigen­tums­rech­te an sei­nem Kon­to. Wenn er sein Kon­to bei stellenanzeigen.de kün­digt oder stellenanzeigen.de das Kon­to kün­digt, wer­den die gesam­ten Kon­to­in­for­ma­tio­nen gelöscht. Die Infor­ma­tio­nen kön­nen auf­grund von Ver­zö­ge­run­gen bei der Aus­brei­tung die­ser Lösch­ak­ti­on auf den Web­ser­vern noch für eine bestimm­te Zeit ver­füg­bar sein.

  4. Stellenanzeigen.de behält sich das Recht vor, das Kon­to eines Nut­zers und alle damit in Ver­bin­dung ste­hen­den Infor­ma­tio­nen zu löschen, wenn es über einen län­ge­ren Zeit­raum inak­tiv war.

§ 2 Daten­schutz und Rich­tig­keit der Daten

  1. Die von Arbeits­platz­su­chen­den ein­ge­stell­ten Daten wer­den ver­trau­lich behan­delt. Die Ver­wen­dung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten erfolgt gemäß den jeweils gül­ti­gen gesetz­li­chen Bestim­mun­gen und den Daten­schutz­re­ge­lun­gen von stellenanzeigen.de. Der Arbeits­platz­su­chen­de weiß und ist damit ein­ver­stan­den, dass sei­ne Daten gespei­chert wer­den. Er kann der Spei­che­rung jeder­zeit wider­spre­chen.

  2. Der Arbeits­platz­su­chen­de ist ver­pflich­tet, sämt­li­che Daten, v.a. die Daten zu sei­ner Per­son, wahr­heits­ge­mäß anzu­ge­ben. Stellenanzeigen.de über­nimmt kei­ne Gewähr für die Rich­tig­keit von ein­ge­stell­ten Daten.

C. Beson­de­re Geschäfts­be­din­gun­gen für Arbeit­ge­ber

Die nach­fol­gen­den beson­de­ren Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle poten­ti­el­len Arbeit­ge­ber, d.h. Unter­neh­men, Insti­tu­tio­nen, natür­li­che Per­so­nen etc., die stellenanzeigen.de mit der Erstel­lung von Stel­len­an­zei­gen oder sog. Employ­er Bran­ding Pro­duk­ten (z.B. Ban­ner, Unter­neh­mens­pro­fi­le etc.) und/oder deren Schal­tung auf stellenanzeigen.de beauf­tra­gen. Die­se beson­de­ren Geschäfts­be­din­gun­gen gehen im Zwei­fel den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen vor.

§ 1 Ver­trags­schluss / Ver­trags­lauf­zeit

  1. Ver­trä­ge zwi­schen Arbeit­ge­bern und stellenanzeigen.de kom­men zustan­de,

    a) wenn stellenanzeigen.de die mit Datum, Fir­menstem­pel und Unter­schrift ver­se­he­ne Annah­me des Ver­trags­an­ge­bo­tes im Ori­gi­nal, als Fax oder Kopie, als PDF oder in ande­rer elek­tro­ni­scher Form vom Arbeit­ge­ber erhält. Durch den Arbeit­ge­ber inhalt­lich ver­än­der­te Ver­trags­an­ge­bo­te von stellenanzeigen.de gel­ten als neu­es Ange­bot des Arbeit­ge­bers, der Ver­trag kommt dann erst durch expli­zi­te Annah­me durch stellenanzeigen.de zustan­de. Eine Leis­tungs­er­brin­gung gilt nicht als kon­klu­den­te Annah­me.

    oder

    b) mit Abschluss einer Bestel­lung im Online-Shop. Der Arbeit­ge­ber gibt durch Ankli­cken des Bestell-But­tons ein Ange­bot zum Abschluss eines Ver­tra­ges ab. Dar­auf­hin erhält der Nut­zer eine auto­ma­ti­sier­te E-Mail an die von ihm ange­ge­be­ne E-Mail­adres­se, mit wel­cher der Ein­gang der Bestel­lung bestä­tigt wird. In der Über­mitt­lung die­ser Bestä­ti­gungs-E-Mail liegt noch kei­ne Annah­me der Bestel­lung. Die Auf­trags­an­nah­me erklärt stellenanzeigen.de durch Über­sen­dung einer geson­der­ten wei­te­ren E-Mail.

  2. Es gilt die jeweils aktu­el­le Preis­lis­te.

  3. Die Ver­trags­lauf­zeit beginnt mit dem Ver­trags­schluss. Der Ver­trag endet auto­ma­tisch mit dem Ablauf der ver­ein­bar­ten Lauf­zeit.

  4. Die ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen kön­nen nur inner­halb der ver­ein­bar­ten Ver­trags­lauf­zeit abge­ru­fen wer­den. Mit Ablauf der Ver­trags­lauf­zeit besteht für den Kun­den nicht mehr das Recht, Leis­tun­gen abzu­ru­fen, die vor Ver­trags­en­de nicht gel­tend gemacht wur­den. Zudem wer­den mit Ablauf der Ver­trags­lauf­zeit etwai­ge Rest­for­de­run­gen voll­stän­dig zur Ver­rech­nung gebracht.

§ 2 Zah­lungs­pflich­ten und Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten

  1. Arbeit­ge­ber haben die Mög­lich­keit, Stel­len­an­zei­gen auf­zu­ge­ben und/oder Arbeit­ge­ber­pro­fi­le anzu­le­gen. Die­se Dienst­leis­tung ist kos­ten­pflich­tig. Die Höhe der Kos­ten bestimmt sich nach der Dau­er der Nut­zung bzw. Schal­tung der Anzei­ge. Sie bestim­men sich nach der jeweils aktu­el­len ver­bind­li­chen Preis­lis­te von stellenanzeigen.de, die der Arbeit­ge­ber auf Wunsch auch jeder­zeit zuge­schickt bekom­men kann.

  2. Die im Rah­men der ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung fest­ge­setz­te Ver­gü­tung wird 10 Tage nach Ein­gang der Rech­nung beim Arbeit­ge­ber, jedoch spä­tes­tens 14 Tage nach Abschluss des Ver­tra­ges ohne Abzü­ge zur Zah­lung fäl­lig. Stellenanzeigen.de behält sich das Recht vor, Vor­leis­tung zu ver­lan­gen.

  3. Erfolgt die Zah­lung nach den vor­ge­ge­be­nen Moda­li­tä­ten nicht inner­halb der Frist, so ist der Arbeit­ge­ber zur Zah­lung von Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 9 Pro­zent­punk­ten über dem Basis­zins­satz der For­de­rung ver­pflich­tet. Der Nach­weis eines höhe­ren Scha­dens bleibt stellenanzeigen.de aus­drück­lich vor­be­hal­ten. Bei Zah­lungs­ver­zug hat stellenanzeigen.de einen Grund zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung und ist ins­be­son­de­re berech­tigt, die Ver­trags­leis­tun­gen mit sofor­ti­ger Wir­kung ohne Ankün­di­gung ein­zu­stel­len.

§ 3 Schal­tung von Stel­len­an­zei­gen

  1. Die Ver­trä­ge zur Schal­tung von Stel­len­an­ge­bo­ten oder ande­ren Anzei­gen wer­den auf bestimm­te Zeit abge­schlos­sen und enden auto­ma­tisch mit Zeit­ab­lauf. Eine vor­he­ri­ge ordent­li­che Kün­di­gung ist beid­sei­tig nicht mög­lich. Die außer­or­dent­li­che Kün­di­gung bei Vor­lie­gen eines wich­ti­gen Grun­des bleibt hier­von unbe­rührt. Der Arbeit­ge­ber ent­schei­det, für wel­chen Zeit­raum er die Stel­len­an­zei­ge schal­tet. Soweit er nichts ande­res angibt, gilt die Stan­dard­lauf­zeit von 4 Wochen als ver­ein­bart.

  2. Lay­out­wün­sche des Arbeit­ge­bers wer­den grund­sätz­lich berück­sich­tigt. Soweit bei Auf­trags­er­tei­lung kei­ne kon­kre­ten Wün­sche geäu­ßert wer­den, wird stellenanzeigen.de die Stel­len­an­zei­ge selbst gestal­ten. Tex­te wer­den in den For­ma­ten Word, RTF, ASCII, HTML oder PDF ent­ge­gen­ge­nom­men, Logos und Gra­fi­ken in den For­ma­ten GIF, JPG, BMP, TIF oder PDF. Bereits für Print­me­di­en fer­tig­ge­stell­te Stel­len­an­zei­gen wer­den in den For­ma­ten PDF, QUARK X PRESS oder Corel Draw ent­ge­gen­ge­nom­men, soweit in die­sen Datei­en die Tex­te und Gra­fi­ken getrennt zu bear­bei­ten sind. Stellenanzeigen.de behält sich vor, die zuge­las­se­nen For­ma­te jeder­zeit zu ändern, zu erwei­tern oder zu redu­zie­ren.

  3. Eine Stel­len­an­zei­ge ist auf eine Stel­len­po­si­ti­on und maxi­mal fünf Orts­an­ga­ben beschränkt.

  4. Auch nach Auf­trags­er­tei­lung sind Ände­run­gen im Anzei­gen­text oder am Lay­out der Stel­len­an­zei­ge mög­lich. Inso­weit wird jedoch ein eige­ner Dienst­leis­tungs­ver­trag abge­schlos­sen mit einer zusätz­li­chen Gebühr gemäß dem jeweils aktu­ell übli­chen Stun­den­satz, den stellenanzeigen.de Drit­ten gegen­über berech­net. Dies gilt nicht, wenn die Leis­tung von stellenanzeigen.de man­gel­haft war und stellenanzeigen.de dies zu ver­tre­ten hat. § 5 Zif­fer 2 bleibt unbe­rührt.

  5. Stellenanzeigen.de über­nimmt für ange­lie­fer­tes Daten­ma­te­ri­al, Anzei­gen­tex­te oder dies­be­züg­li­che Spei­cher­me­di­en kei­ne Ver­ant­wor­tung und ist ins­be­son­de­re nicht ver­pflich­tet, die­se auf­zu­be­wah­ren oder an den Arbeit­ge­ber zurück­zu­ge­ben.

  6. Fir­men mit einem Betei­li­gungs­ver­hält­nis > 50% kön­nen Stel­len­an­zei­gen-Kon­tin­gen­te gemein­sam nut­zen. Für Betei­li­gungs­ver­hält­nis­se < 50% ist eine gemein­sa­me Nut­zung von Stel­len­an­zei­gen-Kon­tin­gen­ten aus­ge­schlos­sen.

§ 4 Anle­gen von Unter­neh­mens­pro­fi­len

  1. Die Ver­trä­ge zur Ver­öf­fent­li­chung eines Unter­neh­mens­pro­fils wer­den auf bestimm­te Zeit abge­schlos­sen und enden auto­ma­tisch mit Zeit­ab­lauf. Eine vor­he­ri­ge ordent­li­che Kün­di­gung ist beid­sei­tig nicht mög­lich. Die außer­or­dent­li­che Kün­di­gung bei Vor­lie­gen eines wich­ti­gen Grun­des bleibt hier­von unbe­rührt.

  2. stellenanzeigen.de stellt dem Arbeit­ge­ber Ein­ga­be­fel­der zur Ver­fü­gung, die die­ser selbst aus­fül­len kann. Der Arbeit­ge­ber muss die Rech­te für Bild und Text besit­zen. Ver­lin­kun­gen auf Web­sei­ten und Inhal­te von Wett­be­wer­bern oder Ver­wen­dung von Wett­be­wer­ber­in­hal­ten von stellenanzeigen.de sind nicht zuläs­sig. stellenanzeigen.de behält sich vor, die Anga­ben des Arbeit­ge­bers um öffent­lich zugäng­li­che Unter­neh­mens­an­ga­ben zu ergän­zen. Der Arbeit­ge­ber kann etwai­ge Ergän­zun­gen ent­fer­nen und/oder der Ergän­zung sei­ner Anga­ben in Text­form wider­spre­chen.

  3. stellenanzeigen.de ist berech­tigt die Inhal­te des Arbeit­ge­ber­pro­fils zu ver­wen­den, um das Arbeit­ge­ber­pro­fil zu bewer­ben.

  4. Das Unter­neh­mens­pro­fil kann auch über die Ver­trags­dau­er hin­aus von stellenanzeigen.de in deren Online­an­ge­bot zum Abruf bereit­ge­hal­ten wer­den. stellenanzeigen.de wird das Unter­neh­mens­pro­fil aber auf aus­drück­li­che Auf­for­de­rung des Arbeit­ge­bers, die der Text­form bedarf, ent­fer­nen.

§ 5 Män­gel­an­sprü­che

  1. Stellenanzeigen.de gewähr­leis­tet eine den übli­chen tech­ni­schen Stan­dards ent­spre­chen­de Umset­zung der vom Arbeit­ge­ber in Auf­trag gege­be­nen, von Stel­len­an­zei­gen zu erbrin­gen­den und im Inter­net zu ver­öf­fent­li­chen­den Dienst­leis­tun­gen.

  2. Män­gel­an­sprü­che bestehen weder bei nur uner­heb­li­cher Abwei­chung von der ver­ein­bar­ten Beschaf­fen­heit noch bei nur uner­heb­li­cher Beein­träch­ti­gung von der Brauch­bar­keit. Män­gel sind unver­züg­lich durch den Arbeit­ge­ber schrift­lich anzu­zei­gen und zu rügen, spä­tes­tens 7 Tage nach Ver­öf­fent­li­chung im Inter­net. Stellenanzeigen.de leis­tet eine Män­gel­haf­tung zunächst durch Nach­er­fül­lung im Sin­ne der län­ge­ren Schal­tung der ggf. kor­ri­gier­ten Anzei­ge. Erst wenn die­se fehl­schlägt, kann der Arbeit­ge­ber Min­de­rung ver­lan­gen oder ein Rück­tritts­recht gel­tend machen.

  3. Sämt­li­che Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che des Arbeit­ge­bers ver­jäh­ren in einem Jahr, gerech­net von dem Zeit­punkt, an dem der Arbeit­ge­ber von dem Man­gel Kennt­nis hat­te oder ohne gro­be Fahr­läs­sig­keit hät­te Kennt­nis erlan­gen müs­sen.

§ 6 Impres­sums­pflicht, Daten­schutz­recht und Haf­tung

  1. Der jewei­li­ge Arbeit­ge­ber ist ver­ant­wort­lich für die Nen­nung sämt­li­cher erfor­der­li­cher Anga­ben gem. § 5 TMG (Impres­sums­pflicht).

  2. Der Arbeit­ge­ber trägt die allei­ni­ge pres­se-, wett­be­werbs­recht­li­che und sons­ti­ge Ver­ant­wor­tung für die von ihm ange­lie­fer­ten zur Ver­öf­fent­li­chung bestimm­ten Inhal­te. Er stellt stellenanzeigen.de dies­be­züg­lich von Ansprü­chen Drit­ter frei.

Stand: Okt 2020