Sucht am Arbeitsplatz: Als Arbeitgeber richtig reagieren
Der riskante Konsum von Alkohol, Medikamenten oder illegalen Drogen macht auch vor den Eingangstüren von Behörden und Unternehmen nicht Halt. Meist sind es die Kollegen, die zuerst Bescheid wissen, wenn im beruflichen Umfeld jemand zu Problemen mit Sucht neigt. Belastungen und Spannungen wirken sich negativ auf die Zusammenarbeit aus. Eine sinkende Arbeitsleistung, Fehler, Unfälle und häufige Fehlzeiten fördern schließlich eine schlechte Stimmung im Team.
Das zunehmende Angebot von Homeoffice kann die Suchtgefahr erhöhen. Niemand riecht die Fahne und bemerkt das auffällige Verhalten. Sobald aber alle wieder im Büro sind, lässt sich das Laster nicht mehr so gut verbergen. Deshalb sollten sich Personaler und Führungskräfte zunehmend mit dem Thema Sucht am Arbeitsplatz konfrontiert sehen.
Wie Sie dieses Thema bei Betroffenen am besten ansprechen und welche rechtlichen Aspekte Sie beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag. ⬇️
Inhalt
Was ist Sucht?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschreibt Sucht als Zustand chronischer oder periodischer Vergiftung, die durch den wiederkehrenden Gebrauch von natürlichen oder synthetischen Drogen hervorgerufen wird. Entscheidend dabei sind folgende Kriterien:
- ein unbezwingbares Verlangen zur Beschaffung und Einnahme des Mittels
- Tendenz zur Steigerung der Dosis
- psychische und oft physische Abhängigkeit von der Wirkung
- Schädlichkeit für den Konsumenten und die Gesellschaft
- keine Kontrolle mehr über das eigene Verhalten
Weiterhin heißt es, Sucht verlange immer wieder einen bestimmten Erlebniszustand. Die Kräfte des Verstandes sind dabei dem Verlangen untergeordnet. Und dieses beeinträchtigt die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und zerstört soziale Bindungen und Chancen des Individuums. 💔
Welche Arten von Sucht gibt es überhaupt?
Sucht ist ein zwanghaftes Verlangen nach einer Substanz oder einem Verhalten, das schwer zu kontrollieren ist und sich negativ auf das Leben einer Person auswirkt. Es gibt verschiedene Arten von Abhängigkeit, die sich auf unterschiedliche Substanzen oder Verhaltensweisen beziehen können.
Im Folgenden sind einige legale Substanzen sowie Tipps zum Umgang mit diesen aufgeführt:
Substanzbezogene Süchte:
- Alkoholabhängigkeit: Ein zwanghaftes Verlangen nach Alkohol, das die Kontrolle über den Konsum beeinträchtigt.
- Drogenabhängigkeit: Dies kann Substanzen wie Kokain, Heroin, Methamphetamin, Marihuana, verschreibungspflichtige Medikamente und andere umfassen. 💊
Verhaltenssüchte:
- Spielsucht: Zwanghaftes Verlangen nach Glücksspielen, das sich negativ auf das Privat- und Berufsleben auswirken kann.
- Internet- und Techniksucht: Übermäßige Nutzung von Internet, sozialen Medien, Videospielen oder anderen digitalen Technologien mit negativen Folgen.
- Arbeitssucht: Übermäßige Hingabe an die Arbeit, oft auf Kosten sozialer Beziehungen und der eigenen Gesundheit. 📱
Essstörungen:
- Bulimie: Ein Muster von Essanfällen, gefolgt von Maßnahmen zur Gewichtskontrolle wie Erbrechen oder exzessivem Sport.
- Anorexia nervosa (Magersucht): Ein starker Wunsch, extrem dünn zu sein, in Verbindung mit selbstauferlegtem Hungern oder extremer Kalorienaufnahme.
Nikotinsucht:
Zwanghaftes Verlangen nach Nikotin, häufig in Form von Zigaretten. 🚬
Sexsucht:
Exzessives sexuelles Verhalten, das zu Beeinträchtigungen im persönlichen, beruflichen oder sozialen Bereich führen kann.
Shopaholismus (Kaufsucht):
Ein zwanghaftes und impulsives Verhalten, das zu exzessiven Einkäufen führt. Häufig sind damit finanzielle Probleme verbunden.🛍️
Koffeinsucht:
Das zwanghafte Verlangen nach koffeinhaltigen Substanzen wie Kaffee oder Energydrinks. ☕
Es ist wichtig zu wissen, dass Sucht ein komplexes Phänomen ist, bei dem oft mehrere Faktoren eine Rolle spielen, darunter genetische, psychologische, soziale und Umweltfaktoren. Wenn jemand vermutet, von einer Sucht betroffen zu sein, ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Suchtbehandlungen können medizinische, psychologische und soziale Interventionen umfassen.
Legale Drogen bei der Arbeit
Der Umgang mit legalen Drogen am Arbeitsplatz wird häufig durch Gesetze, Unternehmensrichtlinien und arbeitsrechtliche Bestimmungen geregelt.
![Sucht am Arbeitsplatz-Kollegen beim Rauchen](https://www.stellenanzeigen.de/arbeitgeber/wp-content/uploads/2022/02/Sucht-am-Arbeitsplatz-Kollegen-beim-Rauchen-1024x683.jpg)
Im Folgenden sind einige legale Substanzen sowie Tipps zum Umgang mit diesen aufgeführt:
Alkohol:
Alkoholkonsum am Arbeitsplatz ist grundsätzlich erlaubt, sofern er die Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt oder die Sicherheit gefährdet. Kommt es zu einem Unfall, prüfen die Versicherungen genau, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt. 🍷
Arbeitgeber können jedoch spezielle Richtlinien aufstellen, die den Alkoholkonsum während der Arbeitszeit einschränken oder verbieten.
Nikotin:
Das Rauchen am Arbeitsplatz wird durch das Nichtraucherschutzgesetz geregelt, das ein generelles Rauchverbot in geschlossenen Räumen vorsieht. Viele Betriebe haben deshalb das Rauchen in Innenräumen verboten und stattdessen Raucherzonen im Freien eingerichtet. 🚭
Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der rauchenden Beschäftigten, sondern auch dem Schutz der rund 8,5 Millionen Nichtraucher, die am Arbeitsplatz dem Passivrauchen ausgesetzt sind. Die gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens sind vielfältig und können zu den gleichen Erkrankungen führen wie das aktive Rauchen. Im Rahmen der betrieblichen Prävention ist es daher wichtig, die Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens zu schützen, wie es die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vorschreibt.
Medikamente:
Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitgeber informieren, wenn sie verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen, die ihre Arbeitsleistung beeinträchtigen könnten. Dabei ist es wichtig, eine Balance zwischen Privatsphäre und Arbeitssicherheit zu finden. ⚖️
In Deutschland sind schätzungsweise 1,5 bis 1,9 Millionen Menschen unabhängig von Branche, Alter und Hierarchie von Medikamenten abhängig. Besonders betroffen sind Frauen, vor allem ab 45 Jahren, die häufiger Psychopharmaka einnehmen. Die regelmäßige Einnahme solcher Medikamente führt zu unerwünschten Nebenwirkungen, insbesondere Schlaf- und Beruhigungsmittel beeinträchtigen die Konzentrationsfähigkeit. Ein bewusster Umgang und geeignete Maßnahmen sind daher wichtig.
Risikofaktor illegale Drogen bei der Arbeit
Illegale Drogen am Arbeitsplatz stellen erhebliche Risikofaktoren dar, die die Sicherheit, die Produktivität und das allgemeine Wohlbefinden der Arbeitnehmer beeinträchtigen können. Der Konsum illegaler Substanzen während der Arbeitszeit kann nicht nur die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, sondern auch das Risiko von Unfällen und Fehlern deutlich erhöhen.
Die Auswirkungen von Drogenmissbrauch am Arbeitsplatz sind vielfältig. Neben der Gefahr von Verletzungen oder Schäden durch verminderte Aufmerksamkeit und Koordination können Drogen auch die zwischenmenschlichen Beziehungen am Arbeitsplatz belasten. Die Unberechenbarkeit des Verhaltens von Personen, die unter dem Einfluss illegaler Substanzen stehen, kann zu Spannungen im Team führen und die Zusammenarbeit beeinträchtigen.
Arbeitgeber sind daher gefordert, klare Richtlinien und Maßnahmen zur Suchtprävention am Arbeitsplatz umzusetzen. Dazu gehören nicht nur die Aufklärung der Beschäftigten über die Risiken des Drogenkonsums, sondern auch regelmäßige Schulungen zur Früherkennung und Unterstützung bei möglichen Problemen.
Die Förderung eines gesunden und sicheren Arbeitsumfelds erfordert eine proaktive Haltung gegenüber dem Risiko illegaler Drogen. Dies schützt nicht nur die Arbeitnehmer, sondern trägt auch zur Aufrechterhaltung einer effizienten und positiven Arbeitskultur bei.
Welche Anzeichen gibt es für eine Sucht bzw. eine Abhängigkeit?
Eine Sucht oder Abhängigkeit am Arbeitsplatz kann verschiedene Anzeichen haben. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Anzeichen nicht unbedingt auf eine Sucht hindeuten, sondern auch andere Ursachen haben können.
Folgende Punkte können jedoch auf eine mögliche Sucht oder Abhängigkeit am Arbeitsplatz hinweisen:
- Verminderte Arbeitsleistung: Eine Abhängigkeit kann zu einer verminderten Arbeitsleistung führen. Dies kann sich in verminderter Produktivität, häufigen Fehlern oder längeren Arbeitszeiten ohne entsprechende Leistung äußern.
- Unregelmäßiges Erscheinen: Suchtkranke neigen dazu, unregelmäßig zur Arbeit zu erscheinen oder häufiger unentschuldigt zu fehlen. Dies kann auf die Auswirkungen der Sucht wie z. B. Kater oder Entzugserscheinungen zurückzuführen sein. 😵
- Soziale Isolation: Betroffene neigen dazu, sich sozial zu isolieren. Sie ziehen sich von Kollegen zurück, vermeiden soziale Aktivitäten oder zeigen ein vermindertes Interesse an beruflichen Beziehungen.
- Verhaltensänderungen: Sucht kann zu auffälligen Verhaltensänderungen führen. Dazu gehören zum Beispiel Reizbarkeit, Aggressivität, Unzuverlässigkeit oder unerklärliche Stimmungsschwankungen.
- Finanzielle Probleme: Sucht kann finanzielle Auswirkungen haben, z. B. durch übermäßige Ausgaben für das Suchtmittel. Betroffene können Schwierigkeiten haben, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, was sich auch auf ihre Arbeitsleistung auswirken kann. 💸
- Häufung von Fehlern und Unfällen: Sucht kann die Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen, was zu vermehrten Fehlern und möglicherweise zu Unfällen am Arbeitsplatz führen kann.
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Anzeichen nicht immer eindeutig auf eine Abhängigkeit hinweisen und auch andere Ursachen haben können. Wenn jedoch mehrere dieser Anzeichen bei einer Person auftreten, kann es ratsam sein, professionelle Hilfe oder Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Auch Arbeitgeber können Suchtpräventionsprogramme oder betriebliche Unterstützungsangebote einführen, um ihre Mitarbeiter zu unterstützen.
Welche Faktoren innerhalb der Arbeitsstätte können das Suchtrisiko fördern?
Es gibt mehrere Faktoren am Arbeitsplatz, die das Risiko von Suchtverhalten erhöhen können.
Einige dieser Faktoren sind im Folgenden aufgeführt:
- Stress: Hohe Arbeitsbelastung und Druck. 🤯
- Arbeitsplatzkultur: Exzessiver Wettbewerb und hoher Druck.
- Zugang zu Suchtmitteln: Leicht verfügbar am Arbeitsplatz.
- Fehlende soziale Unterstützung: Isolation, Mobbing und Unwohlsein.
- Ungenügende Ressourcen: Mangel an Programmen zur Bewältigung von Problemen.
- Ungünstige Arbeitszeiten: Schichtarbeit und Überstunden. 🕒
- Mangelnde Sensibilisierung: Fehlende Schulung zu Suchtprävention und psychischer Gesundheit.
Diese Faktoren erhöhen das Risiko, sind jedoch nicht zwangsläufig Ursachen für Suchtverhalten. Arbeitgeber können unterstützende Maßnahmen implementieren, um das Risiko zu minimieren.
Suchtprobleme am Arbeitsplatz thematisieren
Wenn ein Beschäftigter Suchtprobleme am Arbeitsplatz aufweist, ist er sich dieses Problems häufig nicht bewusst. Das Suchtmittel ist für ihn eher eine Hilfe zur Lebensbewältigung. Der wichtigste Schritt ist daher, dem Beschäftigten sein Problem bewusst zu machen. Das gelingt dann, wenn der Leidensdruck einen kritischen Punkt überschreitet.
Sie müssen die Sucht am Arbeitsplatz in einem direkten Gespräch fokussieren. Gute Vorbereitung und Ruhe sind die wichtigsten Voraussetzungen dafür. Es muss nicht lange dauern, doch ausreichend Zeit trägt zu einer entspannten Atmosphäre bei.
Achten Sie auf folgende Grundhaltung:
- Fühlen Sie sich selber gewappnet für den Austausch?
- Was ist Ihr Ziel?
- Was sollte nach Möglichkeit nicht passieren?
Bei Unsicherheiten konsultieren Sie zunächst eine außenstehende Person, beispielsweise die Führungskräfteberatung.
Gleichzeitig kommt es darauf an, klar zu kommunizieren. Machen Sie der betroffenen Person deutlich, dass Sie ein solches Verhalten nicht dulden können und weisen Sie sie auf Konsequenzen hin. Verweisen Sie sie außerdem auf betriebliche oder externe Hilfsangebote.
Möglich ist auch, mehrere Gespräche zu diesem Thema im Zeitraum von einigen Wochen oder Monaten zu führen. Bleiben Sie konsequent und ergreifen Sie, wenn nötig, entsprechende Maßnahmen.
![Suchtprobleme Arbeitsplatz](https://www.stellenanzeigen.de/arbeitgeber/wp-content/uploads/2022/02/Suchtprobleme-Arbeitsplatz-1024x576.jpg)
Alkohol- und Drogentests am Arbeitsplatz
Grundsätzlich sind Alkohol- und Drogentests nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Ein Test darf durchgeführt werden, wenn ein konkreter Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum besteht, der auf objektiven Tatsachen beruht. Routinemäßige Tests aller Beschäftigten ohne konkreten Verdacht sind in der Regel unzulässig. 🧪
Darüber hinaus sind Blutproben durch den Werksarzt oder Röhrchentests wegen des Rechts auf körperliche Unversehrtheit unzulässig. Und falls der Arbeitnehmer den Test verweigert, dürfen Sie als Vorgesetzter nicht allein aus diesem Grund Alkoholmissbrauch unterstellen. 💉
Zuletzt unterliegt der Betriebsarzt der Schweigepflicht, was die Suchtprävention am Arbeitsplatz erschwert. Ein Verstoß dagegen ist strafbar. Er darf das Ergebnis des Tests dem Arbeitgeber nur dann mitteilen, wenn der Arbeitnehmer es ausdrücklich gestattet.
Falls nicht, darf der Arzt lediglich Bericht darüber erstatten, ob die betroffene Person tauglich für die auszuübende Tätigkeit ist oder nicht. Genaue Umstände dürfen nicht diskutiert werden. Einzelne Situationen entbinden den Betriebsarzt jedoch von seiner Schweigepflicht. 🩺🤫
In bestimmten Branchen, wie z. B. im Transportwesen oder im Sicherheitsgewerbe, können besondere Vorschriften für Alkohol- und Drogentests gelten. Arbeitgeber sollten sich daher über die branchenspezifischen Regelungen informieren.
Generell ist es ratsam, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen.
Entgeltfortzahlung und personalrechtliche Maßnahmen
Falls ein Arbeitnehmer durch die Sucht am Arbeitsplatz unfähig ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen, hat er einen Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Das liegt daran, dass Suchtkrankheiten wie die Alkoholabhängigkeit zu den anerkannten Krankheiten zählen.
Das Gleiche trifft zu, falls der Erkrankte rückfällig wird. Weil es nicht möglich ist, ein eigenes Verschulden des Beschäftigten auszuschließen, können Sie als Arbeitgeber das fehlende Verschulden bestreiten.
Schließlich muss das Arbeitsgericht ein medizinisches Sachverständigengutachten einholen und beurteilen, ob der jeweilige Rückfall selbstverschuldet herbeigeführt wurde. Ist es nicht eindeutig feststellbar, spricht sich das Gericht zugunsten des Betroffenen aus. 👨⚕️
Wenn Mitarbeiter einmalig betrunken zur Arbeit erscheinen, ist das noch kein Kündigungsgrund. Bei Alkoholismus können Sie nur die personenbedingte und nicht etwa die verhaltensbedingte Kündigung anwenden. Jene sind auch dann möglich, wenn die Trunksucht den Betriebsablauf stört.
Suchtprobleme am Arbeitsplatz berechtigen Sie aber nur dann zur Kündigung, wenn der Mitarbeiter in Vergangenheit für einen längeren Zeitraum gefehlt hat, seine Genesung unwahrscheinlich ist und Sie den Arbeitsplatz aus betrieblichen Gründen aber wieder besetzen müssen.
Prüfen Sie vor der Kündigung, ob nicht eine Kur hilfreich wäre. Sollte sich der Mitarbeiter weigern, ist das trotzdem keine Kündigungsrechtfertigung. Schließlich ist der Betroffene wegen der Erkrankung nicht zu freien Entscheidungen in der Lage.
Personenbedingt wegen Krankheit kündigen können Sie vor allem, wenn folgende Punkte zutreffen:
- lange Arbeitsunfähigkeit oder häufige Kurzerkrankungen des Betroffenen
- die Erkrankung wird wahrscheinlich für eine nicht absehbare Zeit andauern
- eine negative Zukunftsprognose führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen im Betrieb
- eine Heilmaßnahme ist bereits negativ verlaufen
Suchtprävention am Arbeitsplatz
Tatsächlich haben Suchtprävention und Gesundheitsförderung einen festen Platz im modernen Personalmanagement. Betriebliche Angebote können bei der Vorbeugung von Sucht am Arbeitsplatz ansetzen.
Eine effektive Prävention vermeidet Probleme und Störungen im Betriebsablauf, senkt gesundheitsgefährdenden und riskanten Konsum und fördert ein besseres Betriebsklima. Suchtprävention am Arbeitsplatz umfasst neben Beratungs- und Unterstützungsangeboten auch Standards beim Durchführen von Interventionen.
Um ein entsprechendes Programm aufzubauen, konzentrieren Sie sich beispielsweise auf die Verteilung von Aufgaben rund um das Thema Sucht. Inkludieren Sie auch Entscheidungsträger des Betriebs in diesen Prozess. Anschließend empfiehlt es sich, diese Maßnahmen in der Betriebsvereinbarung festzuhalten. Darin ist vor allem der Umgang mit gefährdeten, auffälligen oder suchtkranken Menschen geregelt.
![Suchtprävention am Arbeitsplatz](https://www.stellenanzeigen.de/arbeitgeber/wp-content/uploads/2022/02/Suchtpraevention-am-Arbeitsplatz-1024x576.jpg)
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Um Sucht am Arbeitsplatz vorzubeugen, können Sie aktiv mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten. Dieser evaluiert dann beispielsweise das Arbeitsklima, um eventuell problematische Umstände im Arbeitsumfeld festzustellen. Vorhandenen Missständen müssen Sie mit entsprechenden Maßnahmen begegnen. 🤝
Darüber hinaus darf der Betriebsrat Vorschläge zur Unterbindung und Prävention von Alkohol- und Drogenmissbrauch bei Ihnen anbringen. Diese Vorschläge haben Sie im Folgenden zu prüfen, um mit dem Betriebsrat eine Einigung zu erzielen.
Es ist ebenso möglich, gemeinsam mit dem Betriebsrat sowie weiteren Instanzen (Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen) ein effektives Suchtpräventionsprogramm auszuarbeiten.
Fazit: Bei Sucht zunächst Hilfe anbieten
Spätestens seit Corona ist Sucht am Arbeitsplatz kein Randphänomen mehr, sondern eine ernstzunehmende Erscheinung. Falls Sie sich in Ihrem Betrieb damit konfrontiert sehen, versuchen Sie zunächst, das Gespräch zu suchen. Kommunizieren Sie darin klare Konsequenzen, aber bieten Sie auch Hilfestellungen an.
Erst, wenn die Erkrankung für längere Zeit besteht, zu häufigen Fehlzeiten führt und eine Heilung nicht absehbar ist, können Sie die Option zur Kündigung erwägen. Damit Sie erst gar nicht mit diesem Problem konfrontiert werden, sollten Sie auf eine gezielte Suchtprävention am Arbeitsplatz sowie eine Gesundheitsförderung setzen. Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat kann dabei behilflich sein.
Welche Maßnahmen zur Suchtprävention gibt es in Ihrem Unternehmen? Teilen Sie uns gerne Ihre Erfahrungen und Tipps in den Kommentaren mit. 💬
Interessiert an unserem Produktportfolio?
Sie sind auf der Suche nach einer reichweitenstarken und individuellen Stellenanzeige oder möchten Ihr Employer-Branding etwas aufleben lassen? Kein Problem, wir haben mit Sicherheit das perfekte Produkt für Sie. Auch spezielle Leistungen, um noch mehr Reichweite generieren zu können finden Sie bei uns im Portfolio. Schauen Sie doch einfach mal vorbei!
Bildquelle: „Glas Whiskey am Arbeitsplatz“ ©x-reflexnaja – istockphoto.com, „Kollegen beim Rauchen“ ©LuckyBusiness – istockphoto.com, „Mitarbeiterin verzweifelt im Personalgesrpäch“ ©KatarzynaBialasiewicz – istockphoto.com, „Schulung über Sucht“ ©Drazen Zigic – istockphoto.com
- Kategorie: Personalmanagement, Arbeitsrecht, Gesundheit
- 21. November 2023
Verwandte Artikel
![Mitarbeiterfotos](https://www.stellenanzeigen.de/arbeitgeber/wp-content/uploads/2024/06/Mitarbeiterfotos-150x150.jpg)
![Arbeitsplatzgestaltung](https://www.stellenanzeigen.de/arbeitgeber/wp-content/uploads/2020/07/iStock-1252883009-1-150x150.jpg)
![Sucht am Arbeitsplatz](https://www.stellenanzeigen.de/arbeitgeber/wp-content/uploads/2022/02/Sucht-am-Arbeitsplatz-150x150.jpg)
Sucht am Arbeitsplatz: Als Arbeitgeber richtig reagieren
![Mann hat Arbeitsunfall](https://www.stellenanzeigen.de/arbeitgeber/wp-content/uploads/2022/03/Gefaehrdungsbeurteilung-Mann-hat-Arbeitsunfall-150x150.jpg)
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz
![Wiedereingliederung-Frau wird begrüßt](https://www.stellenanzeigen.de/arbeitgeber/wp-content/uploads/2020/09/Wiedereingliederung-Frau-wird-begruesst-150x150.jpg)
![Hitzefrei im Büro-Frau nah am Ventilator](https://www.stellenanzeigen.de/arbeitgeber/wp-content/uploads/2021/07/Hitzefrei-im-Buero-Frau-nah-am-Ventilator-150x150.jpg)