Achtung: Ab 1. Oktober 2022 steigt die Verdienstgrenze im Minijob deutlich an. Minijobber dürfen dann im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung im Schnitt ca. 70 Euro mehr pro Monat verdienen als bislang. Abgaben müssen sie trotzdem keine zahlen.

Wie hoch ist die Verdienstgrenze bei Minijobs?

Bislang liegt die durchschnittliche monatliche Minijob-Verdienstgrenze bei 450 Euro. Wer unter dieser Grenze bleibt, gilt als geringfügig Beschäftigter und muss keine Abgaben in die Sozialversicherung einbezahlen.

Ab dem 1. Oktober 2022 gilt eine neue Regelung.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen Minijobber nun im Schnitt 520 Euro pro Monat verdienen.

Ausschlaggebend für diese Neuerung ist der gesetzliche Mindestlohn. Dieser steigt nämlich ab Oktober auf 12 Euro pro Zeitstunde an. Die Forderung nach einer entsprechenden Lohnerhöhung war Bestandteil des Koalitionsvertrags, die nun damit erfüllt wird.

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Bislang war die Verdienstgrenze statisch

Die bisherige Grenze für den Verdienst geringfügig Beschäftigter liegt bei 450 Euro, und das bereits seit dem Jahr 2013. Diesbezüglich gab es im Laufe der Jahre keinerlei Anpassung. Zukünftig soll sich die Verdienstgrenze dynamisch gestalten, angepasst an den Mindestlohn. Denn dieser ist im letzten Jahrzehnt deutlich angestiegen.

Der Mindestlohn wurde im Jahr 2013 eingeführt und betrug damals in Westdeutschland 7,50 Euro, in Ostdeutschland 6,50 Euro.

Im Oktober 2022 erhöht sich der Mindestlohn nun eben in Deutschland auf 12 Euro. Damit hat er sich in Bezug auf Ostdeutschland zwischenzeitlich fast verdoppelt.

Gelegentlich unvorhersehbares Überschreiten

Noch eine weitere neue Regelung greift ab Oktober: Das sogenannte „unvorhersehbare Überschreiten“ wird gesetzlich geregelt. Dann gilt fix:

Maximal zwei Kalendermonate pro Jahr darf der Verdienst des Minijobbers unvorhersehbar die Grenze von 520 Euro überschreiten; um wiederum maximal 520 Euro pro Monat.

Daraus ergibt sich dann ein höchstmöglicher Jahresverdienst von regulär 6240 Euro bzw. 7280 Euro in „begründetem Ausnahmefall“. In letzterem müssen dann die Voraussetzungen wie oben beschrieben erfüllt sein. Du darfst also in maximal zwei Monaten pro Jahr 520 Euro mehr verdienen, ohne dass dir Konsequenzen drohen.

Fazit

Arbeitnehmer können sich freuen: Ab 1. Oktober 2022 steigt die Verdienstgrenze für Minijobber auf 520 Euro pro Monat. Allerdings war diese Anpassung auch überfällig, wenn man die Entwicklung des Mindestlohns im letzten Jahrzehnt betrachtet. Durch den Lohnanstieg wird quasi der „Arbeitszeitverlust“ für die Arbeitgeber ausgeglichen, der sich durch den Mindestlohn in den letzten Jahren ergeben hat. Zudem erhalten die Minijobber die Möglichkeit, ein höheres Nettoeinkommen zu erhalten, ohne Beitragsabgaben in die Sozialkassen zahlen zu müssen.

Quellen:
blog.minijob-zentrale.de, sozialpolitik-aktuell.de

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