Kostenloser Corona-Schnelltest am Arbeitsplatz
kostenloser Corona-Schnelltest am Arbeitsplatz

Kostenloser Corona-Schnelltest am Arbeitsplatz

Der Corona-Schnelltest ist, neben der Problematik rund um die Covid-19 Impfungen, gerade das Thema im Rennen zur Beendigung der Pandemie. Wir wollen der Frage nachgeben, ob ein Corona-Schnelltest am Arbeitsplatz ein Benefit für die Arbeitnehmer in unseren Betrieben darstellen kann oder ob diese Tests von den Mitarbeitern eher als lästig angesehen werden? Mit Sicherheit ist dies vor allem davon abhängig, ob ein Corona-Schnelltest, durch Sie als Arbeitgeber, freiwillig oder verpflichtend eingeführt wird.

Art und Verfügbarkeit der Corona-Schnelltests am Arbeitsplatz

Corona-Schnelltest oder -Selbsttest?

Es gibt in der öffentlichen Diskussion gerade zwei Begriffe, die diskutiert werden. Das ist zum einen der Corona-Schnelltest, ein einfach anzuwendender Test, der in etwa 20 Minuten ein relativ zuverlässiges Ergebnis zeigt. Diese Tests werden in der Regel in Apotheken, in Testzentren oder von medizinischem oder angelerntem Personal durchgeführt.

Zum anderen gibt es die sogenannten Corona-Selbsttests. Hierbei spricht man von vergleichbaren Tests, wie die, die von zuhause selbst durchgeführt werden können. Nach dem aktuellen Stand der Diskussion sind die Corona-Schnelltests die Tests der Wahl für Arbeitgeber. 

Ziel ist es, die Infektionen mit dem Coronavirus und die Infektionswege flächendeckend aufzudecken. Das Mittel, neben der Impfstrategie, lautet für Deutschland, so viele Tests, wie möglich durchzuführen. Bleibt die Frage nach der Verfügbarkeit. Aktuell sind nicht genug Tests für Schulen, Pflegeheime oder Krankenhäuser vorhanden, um den gewollten Bedarf zu decken.  

Wenn Deutschland zu wenig Testkapazitäten für die Stellen hat, an denen Kontakt nicht vermeidbar ist, dann sind für Betriebe und Unternehmen, in denen das nicht unbedingt der Fall ist, ebenfalls nicht ausreichend Schnelltests vorhanden. Auch privat käufliche Corona-Selbsttests sind derzeit schnell vergriffen. Die Verfügbarkeit von Corona-Schnelltests für Arbeitgeber ist demnach (noch) nicht gegeben. Die Verfügbarkeit der Schnelltests mag sich in naher Zukunft positiv entwickeln, jedoch wird zunächst der Bedarf an Tests im Bereich von Pflegeeinrichtungen oder Schulen gedeckt. 

Freiwilligkeit oder Verpflichtung am Arbeitsplatz

Ist die Verfügbarkeit von Schnelltests gegeben, dann hat der Arbeitgeber grundsätzlich zwei Möglichkeiten Schnelltests umzusetzen. Er kann die Tests freiwillig anbieten oder verpflichtend verordnen. 

Freiwillige Corona-Schnelltests für Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmer einen Corona-Schnelltest pro Tag im Büro oder im Betrieb anbieten, um beispielsweise den Schutz der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu erhöhen. Die Freiwilligkeit der Maßnahme hat zur Folge, dass die Mitarbeiter den Test nicht anwenden müssen. Das relativiert im Betrieb das Level an Virusschutz, der erreicht werden sollte.  

Konservative Maßnahmen, wie Abstand, Maske oder Hygiene, dürfen nicht vernachlässigt werden. Sie müssen als Arbeitgeber auch bedenken, dass der Corona-Schnelltest keine hundertprozentige Sicherheit liefern kann. Darüber hinaus sinkt die Zuverlässigkeit bei Anwendungsfehlern. 

Verpflichtung zu Corona-Schnelltests für Arbeitnehmer

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und im Unternehmen zu schützen. Sie müssen dafür geeignete Maßnahmen im Betrieb einführen. Diese Verpflichtung zum Gesundheitsschutz rechtfertigt die Einführung einer Verpflichtung zu Corona-Schnelltests für Arbeitnehmer. Aktuell gibt es dazu einige Verfahren an Arbeitsgerichten, deren Ausgang noch abgewartet werden muss.  

Über den Mitarbeiterschutz hinaus kann der Schutz der Kunden oder Patienten ein wichtiger Grund für eine Testpflicht der Arbeitnehmer sein. Denken wir nur an Pflegeeinrichtungen, dann ist eine Testpflicht bei gegebener Verfügbarkeit von Schnelltests unmittelbar einsichtig.

Gleiches gilt aber auch für andere Betriebe, deren Kernprozesse im medizinischen oder pflegerischen Bereich angelegt sind. Es ist auch denkbar, dass Betriebe, die konventionelle Maßnahmen, wie beispielsweise den Abstand, nicht konsequent durchführen können, ebenfalls eine Verpflichtung der Arbeitnehmer zu Corona-Schnelltests einführen. 

Corona-Schnelltest Mitarbeiter
Bildquelle: www.istockphoto.com / dragana991

Allgemeinverfügbarkeit von Tests

Unsere Regierung in Deutschland hat erklärt, dass sie beabsichtigen, der Allgemeinheit so viele Corona-Schnelltests kostenlos zur Verfügung stellen, wie benötigt werden. Das würde bedeuten, dass sich unsere Bürger beispielsweise in Apotheken einen kostenlosen Corona-Schnelltest in bestimmten Mengen abholen können. Das mangelt allerdings aktuell noch an der Verfügbarkeit solcher Schnelltests.  

Sobald diese in großen Mengen verfügbar sind, muss zunächst der Bedarf sogenannter bevorrechtigter Gruppen, wie Pflege- und Krankenhauspersonal oder Lehrer und Schüler gedeckt werden. Dann ist noch die entsprechende Logistik zu diesen Schnelltests aufzubauen.

Wir haben bei der Verteilung der FFP-2 Masken gelernt, dass einige Zeit zwischen Ankündigung und Umsetzung vergeht, da die Organisation der Verteilung und die Produktion der entsprechenden Mengen Zeit brauchen. 

Nutzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber besteht der Nutzen in Corona-Schnelltests darin, dass mit der Einführung der Tests die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass seine Produktion wegen einer größeren Verbreitung des Virus in seinem Betrieb ausfällt. Wir hatten vor einiger Zeit in Deutschland Fleischerzeugungsbetriebe, in denen hunderte von Mitarbeiter wegen einer Infektion im Betrieb ausgefallen sind. Der Schaden für den Betrieb und die ganze Branche war enorm. 

Der Unternehmer kann über diese Tests auch sein Ansehen auf dem Bewerbermarkt stärken und mit einem Betrieb, der Gesundheitsförderung und Arbeitssicherheit vorantreibt, Werbung machen. Employer Branding war vor der Pandemie für Arbeitgeber ein wichtiger Faktor auf dem Arbeitsmarkt und er wird es auch während und nach der Corona-Pandemie sein. 

Der Nutzen für Arbeitnehmer liegt ist ebenfalls vorhanden und liegt auf der Hand. Sie arbeiten in einem Arbeitsumfeld, in dem der Arbeitgeber alle Möglichkeiten ergreift, um sicheres Arbeiten zu gewährleisten. Gegebenenfalls ergeben sich mit dem Testergebnis dieses Tages in Zukunft auch weitere Möglichkeiten beim Arbeitgeber zum Besuch der Kantine oder des Fitnesscenters im Betrieb. Der Nutzen für Arbeitnehmer geht dabei über die Arbeitszeit hinaus. In der Freizeit können Familienangehörige im Alter-, Pflegeheim oder privat sicherer besucht werden, wenn man zuvor einen Corona-Schnelltest gemacht hat. 

Führt ein Corona-Schnelltest zu einem Benefit?

Ja, ein Corona-Schnelltest beim Arbeitgeber führt zu einem Benefit für die Mitarbeiter, da es zu einer größeren Sicherheit am Arbeitsplatz führt. Der Arbeitssicherheits- und Gesundheitsaspekt im Betrieb ist für Arbeitnehmer sehr wichtig. Der Nutzen geht dabei allerdings über das Dienstliche hinaus und kann auch frei im Privatbereich genutzt werden.   

Wichtig für den Benefit ist, dass die anderen konservativen Maßnahmen, wie Abstand, Maske, Hygiene und Homeoffice, nicht gleichzeitig eingeschränkt werden. Wenn es im Betrieb durchführbar ist, sollten die Tests durch den Arbeitgeber zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Mitarbeitende, die eigenverantwortlich ein Angebot wahrnehmen, sehen darin in der Regel einen höheren Nutzen als in einer gezwungenen Maßnahme. 

Trotz Corona-Schnelltest Maske wichtig
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Freiwillige Corona-Schnelltests für die Belegschaft können für Arbeitgeber ein guter weiterer Baustein in der betrieblichen Gesundheitsförderung des Unternehmens sein. Sollten Sie einen Betrieb im Gesundheitswesen oder im Pflegedienst führen, dann denken Sie über eine Verpflichtung zu Corona-Schnelltests für Mitarbeitende, aber auch für Besucher der Einrichtung nach.  

Sollten Sie die Möglichkeit haben, Corona-Schnelltests der Mitarbeiterschaft zur freiwilligen Nutzung anzubieten, dann ist das sicher auch ein sehr guter Weg. In keinem Fall sollten Sie als Arbeitgeber die konservativen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gleichzeitig reduzieren.  

Die Ergebnisse der Schnelltests sind in manchen Fällen nicht korrekt, können aber die Vorsorge zur Vermeidung einer Infektion, sehr gut ergänzen. Die Flexibilität und die schnellen Entscheidungen, die Sie als Arbeitgeber in Zusammenhang mit den sich schnell ändernden Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie für unsere Mitarbeitenden treffen, werden sich mit Sicherheit innerhalb Ihres Betriebes und bei Ihrer Belegschaft auszahlen. 

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