Du hast einen neuen Job angetreten und befindest dich nun in der Probezeit? Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle! Wenn du nun aber denkst, dass du in dieser Zeit keinen Anspruch auf Urlaub hast, dann irrst du dich. Denn auch in der Probezeit hast du einen Urlaubsanspruch. Doch du musst da einiges beachten.

Was die Probezeit für dich als Arbeitnehmer bedeutet

Der Begriff „Probezeit“ wird in der Regel immer dann verwendet, wenn du einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibst. Meist handelt es sich dabei um die ersten Wochen oder auch Monate im neuen Unternehmen.

Diese Zeit ist sowohl für dich als auch für den neuen Arbeitgeber sehr vorteilhaft: Ihr habt währenddessen beide die Möglichkeit, euch besser kennen zu lernen.

  • Du kannst hier dein Können und deine Fähigkeiten unter Beweis stellen und gleichzeitig für dich testen, ob der neue Job genau das ist, was du gesucht hast.
  • Der Arbeitgeber überzeugt sich in der Zeit von dir, deiner Arbeitseinstellung und deiner Fähigkeit, ein wertvolles Mitglied seines Arbeitsteams zu sein.

Inzwischen werden auch oft befristete Arbeitsverhältnisse für die Probezeit geschlossen. Für dich würde das bedeuten, dass du nach dieser Bewährungszeit nochmals einen neuen Arbeitsvertrag mit deinem Arbeitgeber abschließen musst. Der vorab befristete Arbeitsvertrag bedarf in aller Regel keiner Kündigung.

Häufiger aber wird gleich ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen, in welchem der Zeitrahmen sowie die besonderen Vereinbarungen der Probezeit klar geregelt ist. So erstreckt sich deine Bewährungszeit in der Regel zwischen drei und sechs Monaten. Das ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.

Im Arbeitsvertrag stehen auch Absprachen zu deinem Urlaub oder auch der Kündigung einschließlich gesetzlicher Kündigungsfristen. Bei beiden Punkten gibt es Unterschiede in deiner Probezeit gegenüber einer längeren Betriebszugehörigkeit. So ist die Kündigungsfrist während der Probezeit normalerweise kürzer als in der Zeit danach und auch die Urlaubsregelung kann variieren.

Was du bei den Begriffen „Probezeit“ und „Wartezeit“ unterscheiden musst

Möglicherweise hast du den Begriff „Wartezeit“ in Zusammenhang mit deinem Job so noch gar nicht gehört. Kein Wunder: Er wird auch nicht so häufig verwendet. Aber was ist damit gemeint?

Laut Arbeitsrecht hast du erst nach sechsmonatigem Bestehen deines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Das nennt man im Arbeitsrecht Wartezeit. In deinem Arbeitsvertrag findet sich diese Regelung unter dem Punkt, der sich auf den vertraglich vereinbarten Urlaub bezieht.

Du kannst in diesen ersten sechs Monaten deinen Teilanspruch auf Urlaub aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht wahrnehmen? Dann kannst du diesen Urlaubsanspruch mit ins Folgejahr nehmen. Das bedeutet: Du kannst deine restlichen Urlaubstage, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, im neuen Jahr noch nehmen. In der Regel ist das bei den meisten Unternehmen bis zum 31. März des Folgejahres möglich.

Wie lang ist deine Probezeit? Der vereinbarte Zeitrahmen wird im Arbeitsvertrag gleich zu Beginn erwähnt. Dort solltest du ein genaues Datum vorfinden, oder den vereinbarten Arbeitsantritt mit dem Vermerk, dass die ersten sechs Monate als Zeit der Probe gelten.

Alle Vereinbarungen zur Kündigung, also auch die jeweiligen Fristen, findet du oft unter dem Punkt „Beendigung des Vertragsverhältnisses“.

Eine zweite Probezeit ist nur unter gewissen Voraussetzungen zulässig

Wann ist eine zweite Zeit auf Probe zulässig? Laut Arbeitsrecht dann, wenn du vor dem neuen Arbeitsverhältnis im selben Unternehmen als Werksstudent oder Praktikant gearbeitet hast und nun in einer anderen Abteilung oder für ein anderes Aufgabengebiet eingesetzt werden sollst.

Ist dies der Fall, arbeitest du vielleicht ein zweites Mal für eine gewisse Zeit auf Probe. Doch da du vorher schon als Praktikant oder Werksstudent im Unternehmen tätig warst, greift hier bereits der Kündigungsschutz. Arbeitsrechtlich ist dafür ausschlaggebend, dass du bereits vorher Arbeitsanweisungen erhalten hast. Somit giltst du schon als Betriebsangehöriger.

Übernimmst du dagegen innerhalb einer Abteilung einen neuen Posten, so ist eine zweite Zeit auf Probe unzulässig. Das gilt im Übrigen auch, wenn du beförderst wirst. Du wirst zwar zum Teil andere Aufgaben übernehmen, doch grundsätzlich bleibst du meist in deinem bisherigen Aufgabenbereich oder im Unternehmen. Deshalb wäre eine zweite Probezeit in diesem Fall unzulässig.

Wie sind die Kündigungsfristen während der Probezeit geregelt?

Während deiner Probezeit ist die Kündigungsfrist stark herabgesetzt. Es ist durchaus üblich, dass diese nur zwei Wochen beträgt. Dieser Zeitrahmen muss allerdings im Vertrag eindeutig festgeschrieben werden.

Unser Tipp: Die verkürzte Kündigungsfrist gilt sowohl für dich als auch für den Arbeitgeber – selbst wenn du am letzten Tag der Probezeit noch kündigst oder dir gekündigt wird. In diesem Falle würde dein Arbeitsverhältnis zwei Wochen nach dem Tag deiner Kündigung beendet sein.

Gut zu wissen: Das Kündigungsschutzgesetz tritt erst dann wirksam in Kraft, wenn du sechs Monate Betriebszugehörigkeit aufweisen kannst. Das bedeutet für dich, dass dieses Gesetz erst dann greift, wenn du bereits sechs Monate im Unternehmen tätig warst.

Im Hinblick auf deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch, den du auch bei einer dreimonatigen Probezeit erwirbst, gilt im Fall einer Kündigung: Du kannst deinen entstandenen Resturlaub auch dann in Anspruch nehmen, wenn du gekündigt hast oder dir vom Arbeitgeber in dieser Phase gekündigt wurde. Das gilt auch, wenn du beispielsweise erst am letzten Tag deiner Probezeit vom Chef gekündigt wirst.

Was ist, wenn du in der Probezeit keinen Urlaub erhältst?

Hast du gehört, dass du während der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub hast? Das ist schlichtweg falsch. Denn auch in dieser Zeit hast du einen Urlaubsanspruch – jedoch nur anteilmäßig.

Auch wenn du laut Bundesurlaubsgesetz, kurz BUrlG, erst nach sechs Monaten Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hast: Du erwirbst in den ersten Wochen und Monaten deiner Betriebszugehörigkeit einen anteiligen Urlaubsanspruch. Jeder seriös arbeitende Arbeitgeber weiß das auch. Allerdings kann es dir passieren, dass du während deiner Anfangszeit im Unternehmen nicht immer gleich freie Tage gewährt bekommst. Der Chef darf dir einzelne Urlaubstage verweigern, wenn das aus betrieblichen Gründen für ihn anders nicht möglich ist.

Welche triftigen Gründe des Arbeitgebers können deinem Urlaubswunsch gegenüberstehen?

Ohne einen solchen Grund darf dir der Arbeitgeber allerdings nicht einfach so deinen Urlaub verweigern. Es kann aber passieren, dass er deinem Urlaubswunsch nicht entsprechen kann, zum Beispiel weil:

  • aktuell sehr viel zu tun ist. Gerade in saisonalen Zeiten sind manche Firmen voll ausgelastet und brauchen jeden Mitarbeiter. So kann es passieren, dass du im Versandhandel in der Vorweihnachtszeit genauso von der Urlaubssperre betroffen bist, wie alle anderen Arbeitnehmer.
  • so viele Kollegen im Krankenstand sind. Vor allem kleinere Firmen stehen schnell vor einem Problem, wenn zu viele Angestellte krank sind. Dann wird es häufig schwierig für dich, deinen Urlaubswunsch durchsetzen zu können.
  • in diesem Unternehmen eindeutig im Tarifvertrag festgelegte Betriebsferien bestehen. Ist dies der Fall und ist dies auch so im Arbeitsvertrag vereinbart, wirst du keinen Anspruch auf einen freien Tag durchsetzen können.

Wie viele Tage Urlaub kannst du während deiner Probezeit nehmen?

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass auch du als neuer Mitarbeiter im Unternehmen einen Teilanspruch auf freie Tage hast, wenn du dich noch in der Probezeit befindest. Das bedeutet: Du hast auf jeden Fall einen Anspruch von einem Zwölftel des vollen Jahresurlaubes.

Hier liegt der gesetzliche Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen im Jahr zugrunde. Bei einer vereinbarten Fünf-Tage-Woche hast du also für jeden vollen Monat einen Anspruch von 2 Urlaubstagen. Mehrere Wochen Urlaub wirst du gleich zu Beginn also weder beantragen können, noch genehmigt bekommen.

Hast du einen Arbeitsvertrag unterschrieben, bei dem ein höherer Jahresurlaub vermerkt ist? Dann kannst du dich freuen. Denn hier steigt natürlich auch dein anteiliger Anspruch auf Urlaub. Der Grund dafür ist ein Tarifvertrag, bei dem es in dieser Firma prinzipiell mehr Urlaubstage für jeden Arbeitnehmer gibt.

Beginnst du dein neues Arbeitsverhältnis, nachdem dir im alten Unternehmen noch Jahresurlaub gewährt wurde, so entfällt dein gesetzlicher Anspruch aus dem Bundesurlaubsgesetz nach Paragraph 6 BUrlG.

Wie werden die gesetzlichen Feiertage berücksichtigt, wenn du einen Urlaubsantrag stellst?

Grundsätzlich gilt: Auch als neuer Arbeitnehmer mit einem Anspruch auf anteiligen Urlaub kannst du nur freie Tage beantragen, die zu den Werktagen gehören. Sonn- und Feiertage zählen laut Bundesurlaubsgesetz in aller Regel nicht zu den Werktagen und müssen somit nicht mit einberechnet werden.

Ein praktisches Beispiel: In einer Woche mit einem gesetzlichen Feiertag am Mittwoch musst du nur zwei Tage Urlaub beantragen, wenn du über ein verlängertes Wochenende frei haben möchtest.

Wie sehen die gesetzlichen Regelungen für sogenannten Sonderurlaub aus?

Prinzipiell hast du als Arbeitnehmer nur dann ein Anrecht auf eine Freistellung wegen eines besonderen Ereignisses, wenn dies in deinem Arbeitsvertrag auch so festgelegt ist. Zu besonderen Ereignissen zählen zum Beispiel:

  • die Geburt deines Kindes
  • der Todesfall eines nahen Angehörigen
  • ein Umzug

Gibt es hierzu weder in deinem Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag eine Regelung, so kannst du keinen Sonderurlaub beanspruchen.

Hingegen wirst du von der Arbeit freigestellt, wenn dein Kind unter 12 Jahren erkrankt ist und du es zu Hause wieder gesund pflegst. Im weitesten Sinne zählt diese Freistellung auch zum vorgenannten Sonderurlaub, auch wenn es mit einem kranken Kind kaum erholsame Tage sein dürften. Diese gesetzliche Regelung tritt auch bei Beschäftigten in Teilzeit oder bei sogenannten 450-Euro-Jobbern in Kraft. Häufig ist es aber bei der Freistellung aufgrund der Kinderpflege so, dass du für diese Tage keine Lohnfortzahlung erhältst, sondern deine Krankenkasse mit einer Lohnausgleichszahlung einspringt.

Du hast Anspruch auf Resturlaub, wenn du während der Probezeit gekündigt wirst

Natürlich strebt niemand von vornherein an, dass es zu einer Kündigung während der Probezeit kommt. Zumal in dieser Phase das Kündigungsschutzgesetz noch nicht greift und somit auch erst nach der Probezeit der Kündigungsschutz gegeben ist.

Nimmst du nun beispielsweise in den ersten beiden Monaten keinen Urlaub, wirst aber im dritten Monat gekündigt, so hast du einen Anspruch auf Resturlaub. Du als Arbeitnehmer kannst diese Tage also einfordern, solange du noch im Unternehmen arbeitest. Sprich: Bis zum Ende der Kündigungsfrist kannst du die von dir erwirtschafteten Urlaubstage nehmen.

Ein kleiner Tipp: Sollte es aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, dass du deinen Resturlaub vor Ablauf der Kündigungsfrist antrittst, hast du das Recht, einen Geldersatz dafür zu verlangen. Du kannst dir also diese Urlaubstage auszahlen lassen.

Häufige Fragen und Antworten auf einem Blick

Die nachfolgenden wichtigen Fragen und Antworten sollen dir helfen, schneller einen Überblick zu bekommen, wie es mit deinem Urlaub bei einem neuen Arbeitsverhältnis aussieht und worauf du achten solltest.

Wie wird dein Urlaub in der Probezeit berechnet?

Dein Urlaub wird für diese Zeit auf Basis des vereinbarten oder im Unternehmen üblichen Jahresurlaubs berechnet. Laut Arbeitsrecht beträgt dieser ein Zwölftel pro Monat.

Wie viel Urlaub steht dir zu, wenn du während der Probezeit kündigst?

Dir steht auch bei einer Kündigung während der Probezeit nur so viel Urlaub zu, wie du in der Zeit deiner Arbeit erwirtschaftet hast.

Verfällt dein Urlaubsanspruch zum Jahresende?

Nein, denn sofern du deinen Urlaub vor Ablauf des Jahres nicht nehmen konntest, kann auch der Teilurlaubsanspruch mit ins neue Jahr übernommen werden. Ist das nicht möglich, kannst du eine Auszahlung verlangen.

Wie werden Urlaubsansprüche und Probezeit angerechnet, wenn du im laufenden Jahr die Firma wechselst?

Solltest du vor deinem neuen Job schon bei einem anderen Unternehmen deinen Jahresurlaub bezogen haben, hast du im neuen Unternehmen keine Ansprüche mehr.

Warum wird dein Urlaubsanspruch bei einem Jobwechsel gekürzt?

Diese Regelung dient dazu, einen doppelten Urlaub für dich als Arbeitnehmer zu vermeiden.

Was bedeutet die Wartezeit für dich?

Die Wartezeit bedeutet, dass du als Arbeitnehmer erst nach dem sechsmonatigen Bestehen deines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf den vollständigen Jahresurlaub erwirbst.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Urlaubstage und bei einer vertraglich vereinbarten Sechs-Tage-Woche 24 Tage Urlaub.

Was passiert, wenn du während deines Urlaubs krank wirst?

Wurde deine Krankheit mit einem ärztlichen Attest bescheinigt, werden deine Urlaubstage neu berechnet.

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