Du hast richtig Lust auf dein Studium und freust dich darauf, endlich durchzustarten. Und dann das: Du erhältst in deinem gewünschten Studienfach keinen Studienplatz. Aus Lust wird jetzt schnell Frust. Aber Aufgeben gilt nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen hast du die Chance, eine Studienplatzklage einzureichen. Verläuft diese erfolgreich, kannst du doch noch ohne weitere Wartezeit studieren. Besonders gut läuft es, wenn ein Zulassungsvergleich zustande kommt. Denn das reduziert gleichzeitig erheblich die Kosten.

Diese rechtlichen Hintergründe solltest du kennen

Eine Studienplatzklage beruht immer auf § 12 (I) des Grundgesetzes. Demnach besitzt jeder deutsche Staatsbürger das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes sowie auch des Ausbildungsplatzes. Das gilt damit auch für die Bewerber um einen Studienplatz.

Im Fokus stehen dabei die Studiengänge, die durch einen Numerus Clausus zugangsbeschränkt sind. Das bedeutet: Es gibt lediglich eine limitierte Anzahl an Studiengängen. Für die Vergabe der Studienplätze ist bundesweit die Stiftung für Hochschulzulassung zuständig. In der Regel geben die Hochschulen die Höchstzahl der Studienplätze aber zu niedrig an. Es bestehen also noch weitere Kapazitäten, die du im Rahmen einer Studienplatzklage dann einklagen kannst.

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Studienplatzklage: Verschiedene Voraussetzungen müssen erfüllt werden

Um eine Studienplatzklage erfolgreich bestreiten zu können, musst du als Grundvoraussetzung eine Hochschulzugangsberechtigung und damit den generellen Anspruch auf einen Studienplatz vorweisen. Zudem sind Fristen zwingend einzuhalten und Formfehler zu vermeiden. Beides führt ansonsten dazu, dass deine Studienplatzklage abgewiesen wird. Außerdem ist es wichtig, dass sich deine Klage ausdrücklich direkt gegen die jeweiligen Hochschulen selbst richtet. Studienplatzklagen gegen die Stiftung für Hochschulzulassung sind in diesem Fall nicht zulässig.

Bei der Klage spielen Wartesemester oder auch die Abiturdurchschnittsnote dagegen keine Rolle. Falls du eine Klage einreichst, um einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester zu erhalten, benötigst du dafür einen Bescheid des Landesprüfungsamtes oder alternativ eine Anerkennung des jeweiligen Hochschul-Prüfungsamtes.

Besonderheiten bei Studienplatzklagen für Masterstudiengänge

Möchtest du deine Zulassung zum Masterstudiengang einklagen, musst du besondere Voraussetzungen erfüllen. Diese können dabei von Bundesland zu Bundesland variieren. So benötigst du teilweise einen festgelegten Notendurchschnitt oder du musst einen Eignungstest als angehender Student absolvieren. Scheiterst du an diesen Voraussetzungen, fehlt es gleichzeitig auch an einem Ansatzpunkt für die Studienplatzklage und damit an der Rechtsmäßigkeit. Gleiches gilt für Studierende, deren Bachelorabschluss einer anderen Universität nicht anerkannt wird. Auch hier fehlt es dann an den Voraussetzungen für eine Studienplatzklage.

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Wie genau läuft eine Studienplatzklage ab?

Um Erfolg mit deiner Studienplatzklage zu haben, solltest du auf das Know-how und die Expertise von Spezialisten setzen. Es gibt mittlerweile auf Studienplatzklagen spezialisierte Kanzleien. Mit einem kompetenten Rechtsbeistand in dieser Form steigen deine Erfolgsaussichten eminent.

Vom Ablauf her stellt Dein Anwalt zunächst einmal einen Antrag auf so bezeichnete außerkapazitäre Zulassung bei der von dir favorisierten Hochschule. In der Regel wird ein solches Begehren jedoch abgelehnt. Gleichzeitig bemüht sich dein Anwalt um eine einstweilige Anordnung. Dafür leitet er bei den jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten ein Eilverfahren ein. Dein Anspruch wird dabei wie folgt begründet: Da die Hochschule die vorhandenen Kapazitäten nicht ausschöpft, könnte sie mehr Studienanfänger aufnehmen als offiziell angegeben.

Viele erfolgreiche Studienplatzklagen können ein Losverfahren nötig machen

Mit einem Beschluss über den Erlass ist dann im Laufe des Semesters zu rechnen. Ist deine Klage dann erfolgreich, hast du ein Anrecht auf den gewünschten Studienplatz. Allerdings kann es jetzt noch zu einem weiteren Problem kommen, bei dem dir auch kein Fachanwalt mehr helfen kann. Gibt es nämlich mehrere Kläger, deren Studienplatzklagen erfolgreich sind, erhalten auch diese die verfügbaren Studienplätze.

Dabei kann es vorkommen, dass die Anzahl der Kläger die Zahl der verfügbaren Studienplätze übersteigt. In diesem Fall kommt es zu einem Losverfahren, bei dem ganz allein das Glück entscheidet. Dies passiert häufiger bei der Disziplin Psychologie sowie bei den medizinischen Studiengängen Zahnmedizin, Humanmedizin und Tiermedizin. In anderen Bereichen muss das Los dagegen nur selten über die Vergabe von Studienplätzen entscheiden.

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Ist auch eine Berufung möglich?

Verlierst du in erster Instanz, kannst du rein theoretisch anschließend in Berufung gehen. Das treibt allerdings die Kosten in die Höhe. Zudem ist es eher unwahrscheinlich, dass du mit deiner Berufung Erfolg hast und das vorherige Urteil ins Gegenteil verkehrst. Anders sieht es aus, wenn du in erster Instanz deine Studienplatzklage gewonnen hast. Geht die Hochschule hier in Berufung, darfst du trotzdem erst einmal mit dem Studium starten.

Sollte die Hochschule tatsächlich in zweiter Instanz gewinnen, musst du dein Studium wieder unterbrechen. Trotzdem bringt dir diese vergleichsweise kurze Studienzeit Vorteile. Denn die in dieser Zeit erworbenen Studienleistungen lassen sich an einem späteren Studienzeitpunkt anrechnen. Davon profitierst du nachhaltig.

Mit diesen Kosten für eine Studienplatzklage musst du rechnen

Je nach Studienfach können mitunter hohe Kosten auf dich zukommen. Dies gilt insbesondere bei Klagen auf Medizin-Studienplätze. Kosten zwischen 6.000 und 10.000 Euro sind hier keine Seltenheit. Bei anderen Studienfächern sieht es günstiger aus. Hier starten die Kosten etwa ab 1.000 Euro. Grundsätzlich fallen diesbezüglich Gerichtskosten und Anwaltskosten an. Diese Kosten muss im Normalfall der Verlierer übernehmen. Das ist dabei dein Risiko, falls die Studienplatzklage vor Gericht abgewiesen wird.

Das würde im Umkehrschluss dann aber auch bedeuten, dass du bei einer erfolgreichen Studienplatzklage die Kosten nicht übernehmen musst. In der Praxis entscheiden die Gerichte hier aber häufig anders. Das heißt: Das Gericht bestimmt, dass der Kläger einen Großteil der entstandenen Kosten bezahlen muss, während die Hochschulen lediglich einen kleinen Teil der Kosten übernehmen.

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