Steueränderungen 2023: Das ändert sich auf dem Lohnzettel für Arbeitnehmer
Auch im Jahr 2023 gibt es steuerliche Veränderungen, die sich auf deinen Gehaltszettel auswirken können. Einige Neuerungen sind schon in Kraft getreten, andere werden erst im Laufe des Jahres umgesetzt. Hilfreich ist es auf jeden Fall, wenn du Bescheid weißt, was auf dich und dein Gehalt zukommt. Mit unserem Überblick gibt es kein böses Erwachen, wenn die Steuererklärung ansteht.
Inhaltsverzeichnis
Lohnsteuer: Höhere Freibeträge
Grund zur Freude: Der steuerliche Grundfreibetrag ist gestiegen, und zwar auf 10.908 Euro. Das heißt, es müssen weniger Steuern gezahlt werden. Auch gilt ein höherer Kinderfreibetrag. Er beläuft sich jetzt auf 6.024 Euro. Zudem gab es eine Änderung beim Kindergeld: Für jedes Kind erhält man nun 250 Euro pro Monat vom Staat.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialgarantie der Bundesregierung für das Jahr 2021 ist Geschichte. Damals wurde als Zielsetzung ausgerufen, der Gesamtbeitrag der Sozialversicherungsbeiträge solle stabil bei maximal 40 Prozent liegen. Im Jahr 2023 muss man sich nun endgültig davon verabschieden: Der Betrag beläuft sich nun auf insgesamt 40,45 Prozent (inklusive Arbeitgeberanteil und Krankenkassen-Zusatzbeitrag; exklusive Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose). Davon hat der Arbeitnehmer 20,225 Prozent zu tragen.
Im Detail setzen sich die Beiträge wie folgt zusammen:
Arbeitslosenversicherung
Der zwischenzeitlich befristetet auf 2,4 Prozent herabgesetzte Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ist zum 01.01.2023 wieder angehoben worden. Er beläuft sich nun wieder auf die gesetzlich vorgeschriebenen 2,6 Prozent. Angestellte und Arbeitgeber teilen sich diesen Betrag.
Pflegeversicherung
Hier bleibt bis dato alles beim Alten: Die Beiträge für die Pflegeversicherungen haben sich nicht geändert. Für Arbeitnehmer mit Kind fallen hier also 3,05 Prozent an, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig teilen.
Allerdings ist mit einer Beitragsanpassung spätestens in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil im Jahr 2022 entschieden, dass bei der Beitragsberechnung die Anzahl der Kinder stärker berücksichtigt werden müsse. Diesbezüglich ist also eine Änderung geplant.
Kinderlose ab 23 Jahren müssen zudem wie bislang einen Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,35 Prozent zahlen, den sie allein zu tragen haben.
Krankenversicherung
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt es beim allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent.
Sparpotenzial besteht allerdings beim Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell erhebt. Der Gesetzgeber hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent im Jahr 2022 auf nun 1,6 Prozent angehoben. Das ist allerdings ein theoretischer Wert. In der Praxis legt jede Kasse die Höhe selbst fest. Deshalb lohnt es sich für Arbeitnehmer unbedingt, die Zusatzbeiträge der einzelnen Krankenkasse zu vergleichen. Ein Wechsel der Kasse kann sich in manchen Fällen lohnen.
Rentenversicherung
Der Beitragssatz bleibt bei der Rentenversicherung bei 18,6 Prozent. Davon hat wie bislang auch der Arbeitnehmer die Hälfte, also 9,3 Prozent, zu tragen.
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Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Was ebenfalls gestiegen ist, sind die Beitragsbemessungsgrenzen. Denn Gutverdiener profitieren davon, dass die Beiträge zur Renten- und zur Krankenversicherung nach oben hin gedeckelt sind. Das heißt, wenn dein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, musst du für den Betrag, der die Grenze übersteigt, keinen Beitrag mehr zahlen.
Die Beitragsbemessungsgrenze bei der Krankenversicherung liegt nun bei 4.987,50 Euro monatlich.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Grenze auf 7.300 Euro pro Monat in Westdeutschland und 7.100 Euro in Ostdeutschland angestiegen.
Werbekostenpauschale
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbekosten, den das Finanzamt ohne nähere Prüfung anerkennt, erhöht sich im Jahr 2023 auf 1.230 Euro.
Die Homeoffice-Pauschale bleibt Bestandteil der Werbekostenpauschale und wird mit ihr verrechnet. Für das Jahr 2023 gilt hier ein Satz von 6 Euro pro Tag für bis zu 210 Arbeitstage im Homeoffice pro Jahr; maximal also 1.260 Euro pro Jahr.
Höhere Grenze für Pauschalierung der Lohnsteuer bei kurzfristig Beschäftigten
Arbeitgeber dürfen kurzfristige Beschäftigungen pauschal mit 25 Prozent versteuern. Ab 2023 gelten hier andere Einkommensgrenzen. Die Pauschalierung ist nun bis zu einem Stundenlohn von 19 Euro und einem Tageslohn von 150 Euro anwendbar.
Midi-Job: höhere Verdienstgrenze
Die Verdienstgrenze für Midijobs ist zum 01. Januar 2023 gestiegen. Wer also nun im Monat zwischen 520 und 2.000 Euro verdient, zahlt geringere Beiträge zur Sozialversicherung.
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Fazit
Die bisherigen Steueränderungen 2023 kurz zusammengefasst: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt erheblich an, wodurch weniger Steuern anfallen. Jedoch bewirken die steuerlichen Änderungen einen Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. Für Gutverdiener werden sich diese Regelungen wohl in den meisten Fällen als deutliches Plus auf dem Konto niederschlagen. Angestellte mit niedrigem Einkommen werden auch profitieren, allerdings in deutlich geringerem Ausmaß.
Quellen:
finanzen.de, ihre-vorsorge.de, steuertipps.de, handwerksblatt.de, bundesregierung.de, lohnsteuer-kompakt.de
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