Rauchen am Arbeitsplatz – Fragen und Tipps
Dieser Konflikt ist nichts Neues: Nichtraucher lästern über ihre rauchenden Kollegen. Sie ärgern sich nicht nur darüber, dass die Raucher bezahlte Pausen machen, sondern beklagen sich womöglich auch noch über den Zigarettengestank, den der Mitarbeiter, der gerade von seiner Raucherpause kommt, mit in den Raum bringt. Doch was ist eigentlich erlaubt, und was gilt es zu berücksichtigen? Wir haben Fakten zur Rechtslage des Rauchens in der Arbeit gesammelt.
Inhaltsverzeichnis
Fragen zum Rauchen am Arbeitsplatz
1. Darf der Arbeitgeber das Rauchen am Arbeitsplatz verbieten?
- Nach der Arbeitsstättenverordnung haben Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter sich in Sicherheit befinden und dass ihre Gesundheit geschützt wird. In § 5 ArbStättV ist ein Nichtraucherschutz verankert.
- Bei einem Rauchverbot hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht und kann auf diese Weise ein absolutes Rauchverbot kippen.
- Wichtig ist in jedem Fall, darauf zu achten, dass die betrieblichen Abläufe nicht durch das Rauchen gestört werden.
2. Was ist das Prinzip des Betriebsfriedens?
Nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Betriebsfrieden zu wahren. Deshalb macht es als Arbeitgeber Sinn, den rauchenden Mitarbeitern entsprechende Möglichkeiten zum Rauchen zu bieten, etwa auf einem Balkon.
3. Sind Raucherpausen Arbeitszeitbetrug?
Grundsätzlich sollte berücksichtigt werden, dass die Arbeitszeit, die für Raucherpausen draufgeht, nachgeholt werden muss. So hat ein rauchender Arbeitnehmer, wenn er es wirklich genau nimmt, einen entsprechend längeren Arbeitstag. Wer die Raucherpausen hingegen zu seiner Arbeitszeit zählt, begeht Arbeitszeitbetrug. Es „einfach zu locker“ zu nehmen, ist nicht etwa cool, sondern kommt einer Straftat gleich.
Wenn du als neuer Mitarbeiter in einem Unternehmen anfängst, solltest du dich unbedingt erkundigen, wie die Sache mit den Raucherpausen gehandhabt wird.
4. Haben Mitarbeiter Anspruch auf einen Raucherraum?
Müssen die Raucher erst einmal nach draußen gehen, um sich eine Zigarette anzuzünden, dann geht einiges an Zeit verloren. Außerdem können sich die Personen draußen leichter erkälten. Aus diesen Gründen gibt es in manchen Betrieben separate Raucherräume. Mitarbeiter haben jedoch keinen Anspruch auf einen solchen Raum.
5. Ist die E-Zigarette in der Arbeit erlaubt?
Da durch E-Zigaretten keine Asche oder andere Abfälle entstehen und es auch nicht zu Rauch kommt, sondern nur zu Dampf, fallen E-Zigaretten nicht unter das Rauchverbot. Wenn sich andere Mitarbeiter durch die E-Zigarette einer Person gestört fühlen, muss der Arbeitgeber bei der Durchsetzung seiner Interessen nicht auf den Nichtraucherschutz verweisen. Basierend auf seinem Weisungsrecht ist das Verbot von E-Zigaretten am Arbeitsplatz möglich.
6. Was tun bei einer verhaltensbedingten Kündigung aufgrund des Rauchens?
Deine Sucht ist so stark, dass du trotz eines Rauchverbots gequalmt hast? Oder du hast die Zeiten nicht berücksichtigt, die für Raucherpausen vorgeschrieben wurden? Wenn der Grund dafür in einer besonders stark ausgeprägten Nikotinabhängigkeit liegt, muss der Arbeitgeber diese Tatsache mildernd berücksichtigen. Tut er dies nicht, kannst du eine Kündigungsschutzklage einlegen.
7. Wann ist eine fristlose Kündigung aufgrund des Rauchens möglich?
Wenn der Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet hat, dass sich die Raucher während ihrer Zigarettenpausen ausstempeln müssen und sich jemand (mehrfach) nicht an diese Vorgabe hält, dann ist zunächst eine Abmahnung möglich. Sind mehrere Abmahnungen ohne Erfolg geblieben, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
8. Dürfen sich Betriebsinventare in Sachen Rauchen mehr erlauben?
Machen Angestellte, die seit zahlreichen Jahren für ein Unternehmen tätig sind, Zigarettenpausen, ohne sich auszustempeln, dann ist ebenfalls eine außerordentliche Kündigung möglich (siehe Urteil des LAG Rheinland Pfalz v. 6.5.2010 – 10 Sa 712/09).
9. Was soll man tun, wenn sich die Kollegen über den Zigarettenrauch an der Jacke beschweren?
Du trägst immer deine Jacke, wenn du rauchst, und willst gleichzeitig vermeiden, dass die Farben durch häufiges Waschen verblassen? Wenn du die Jacke an der Garderobe aufhängst, kann es sein, dass sich die Kollegen durch den kalten Rauch belästigt fühlen. Doch auch an den Haaren und an der restlichen Kleidung kann sich der Zigarettengeruch festsetzen, selbst bei penibelster Hygiene. Die einzig sichere Methode, den Geruch ein für alle Mal loszuwerden, ist es, mit dem Rauchen aufzuhören.
Tipp: Wenn du selbst ein Mitarbeiter bist, der sich über den Geruch eines Kollegen ärgert, dann findest du in diesem Artikel Tipps, wie du die Person auf ihren Körpergeruch ansprechen kannst.
10. In welchen Jobs sollte man Nichtraucher sein?
Grundsätzlich gibt es keinen Beruf, den man als Raucher nicht ergreifen könnte. Allerdings kann man von anderen Personen wie etwa den eigenen Patienten oder Kollegen an Vertrauenswürdigkeit und Glaubwürdigkeit verlieren, wenn man trotz des Berufs zum Glimmstängel greift.
11. Dürfen Arbeitgeber Bewerber beim Vorstellungsgespräch fragen, ob diese rauchen?
In den USA gibt es Unternehmen, die grundsätzlich keine Raucher einstellen. In Deutschland ist jedoch die Frage, ob denn ein Bewerber rauche, ebenso unzulässig wie zum Beispiel die Frage nach einer Schwangerschaft.
12. Wie kann das Bedürfnis nach Nikotin rauchfrei befriedigt werden?
Wenn du den Eindruck hast, nicht ohne Nikotin leben zu können, dann hält die Pharmaindustrie einige rezeptfreie Präparate bereit: Wenn du beispielsweise Nikotinkaugummis konsumierst, befriedigst du nicht nur deine Sucht, sondern bekommst von den Kaugummis gleichzeitig frischen Atem. Die Kaugummis kannst du kauen, wenn es dir nicht möglich ist, zu rauchen und du Entzugserscheinungen vermeiden willst.
13. Stören Raucherpausen die Produktivität?
Natürlich geht bei Raucherpausen einiges an Arbeitszeit verloren. Allerdings wirken sich Pausen positiv auf die Konzentration aus – eine Tatsache, die auch Nichtraucher bestätigen können. Doch das Auf und Ab im Gehirnstoffwechsel eines Rauchers ist daran schuld, dass er sich prinzipiell schlechter konzentrieren kann als ein Nichtraucher. Eine Sucht hat nun einmal negative Konsequenzen auf die Funktionstüchtigkeit des Gehirns.
14. Was ist, wenn in einer Raucherpause etwas passiert?
Da die Raucherpause nicht zur Arbeitszeit gehört, besteht in dieser Zeit kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Unfälle passieren schnell, etwa dann, wenn der Raucher beispielsweise auf einer vereisten Treppe ausrutscht.
15. Verschlechtert sich ohne Raucherpausen die Arbeitsleistung?
Bereits nach anderthalb Stunden ohne Zigarette beginnt der Nikotinentzug, der bewirkt, dass ein Raucher sich schlechter konzentrieren kann. So leidet die Arbeitsleistung darunter, wenn ein Raucher keine Zigarettenpausen einlegen kann.
16. Kann ein Mitarbeiter dazu gezwungen werden, Nichtraucher zu werden?
Die beiden Medizinischen Fachangestellten einer Arztpraxis stehen häufig rauchend vor dem Eingang, weshalb sich der Chef Sorgen um das Image seiner Arztpraxis macht? Mitarbeiter können nicht dazu gezwungen werden, mit dem Rauchen aufzuhören. Gesetzlich ist dies im Artikel 2 (1) Grundgesetz geregelt: im Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Allerdings hat das Recht des Gesundheitsschutzes der Nichtraucher Vorrang vor diesem Persönlichkeitsrecht.
Tipps für Nichtraucher
Was kann ich tun, wenn ich mich durch die Raucher am Arbeitsplatz ungerecht behandelt fühle?
Als erstes kannst du dich bei deinen Vorgesetzten beschweren. Ein kurzer diesbezüglicher Kommentar zwischen Tür und Angel würde schnell untergehen, weshalb Anwälte dazu raten, dies in schriftlicher Form zu tun. Hast du mit diesem Vorgehen keinen Erfolg, steht dir noch die Möglichkeit offen, deinen Arbeitgeber vor Gericht zu bringen. Beispielsweise kannst du dich dabei darauf berufen, dass der Nichtraucherschutz gesetzlichen Vorrang hat. Auch eine rechtsverbindliche Betriebsvereinbarung ist eine gute Argumentationsgrundlage.
Ein interessanter Aspekt: Ist man am Arbeitsplatz Zigarettenrauch ausgesetzt, dann besteht nach gerichtlichen Schritten keine Verpflichtung, sich diesem Gesundheitsrisiko weiterhin auszusetzen. Dir steht das Mittel der fristlosen Kündigung zur Verfügung, und in diesem Fall droht dir nicht einmal eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur.
Was Arbeitgeber tun können
Wenn es eine Zeiterfassung gibt, dann können Arbeitgeber für Gerechtigkeit sorgen, indem sich Raucher in ihren Qualm-Pausen ausstempeln müssen. Allerdings kann dann damit gerechnet werden, dass es zu Diskussionen kommt, ob man sich auch für Kaffeepausen oder für Zeiten, in denen man sein Smartphone bedient, ausstempeln muss. Auch Kollegen, die längere Zeit auf der Toilette verbringen, könnten in Rechtfertigungsnöte kommen, wenn man es genau nimmt.
Wer seinen Mitarbeitern insgesamt etwas Gutes tun will, kann Prämien an Angestellte auszahlen, denen es gelingt, mit dem Rauchen aufzuhören. Die Vorteile liegen auf der Hand: Gesündere Mitarbeiter, zufriedenere Nichtraucher und außerdem eine Reduktion destruktiver Lästereien, wie sie nur in Raucherpausen möglich sind.
Quellen
arbeitsrechte.de, kanzleiwehner.de, t-online.de
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