Es gibt Dinge, die niemand gerne freiwillig macht, die aber leider trotzdem erledigt werden müssen. Dazu gehört beispielsweise die alljährliche Steuererklärung. Durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Änderungen in der Arbeitswelt, wird diese nächstes Jahr für einige Arbeitnehmer zu einer echten Herausforderung werden. Wer beispielsweise für längere Zeit in Kurzarbeit war, ist nun verpflichtet eine Steuererklärung für 2020 abzugeben, selbst wenn dies in den vorherigen Jahren nicht nötig war. Hinzu kommen eventuelle steuerliche Nachzahlungen, beispielsweise durch den Wegfall der Fahrtkosten ins Büro.

Auch die Home-Office-Thematik spielt bei der Steuer eine wichtige Rolle. Was kann abgesetzt werden und unter welchen Voraussetzungen? Die Regelungen hierfür sind nicht so einfach zu durchschauen. Kommt nun eine Home-Office-Pauschale, die das alles erleichtert?

Homeoffice: Was darf steuerlich abgesetzt werden?

Bisher konnte man Home-Office-Kosten beim Finanzamt nur unter strengen Bedingungen absetzen, beispielsweise als Freiberufler oder als Lehrer. Durch Corona wurden diese Regelungen teilweise angepasst, jedoch müssen weiterhin bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Dazu gehört beispielsweise, dass der Arbeitgeber Home-Office ausdrücklich angeordnet haben muss und dass der Arbeitnehmer zudem über ein abgeschlossenes Arbeitszimmer verfügt, welches zu 90 Prozent für berufliche Zwecke genutzt wird. So dürfen sich in diesem Raum beispielsweise auch keine Schlafcouch oder ein Fernseher befinden, da die formelle Einordnung als Arbeitszimmer sonst nicht mehr gegeben ist. Auch eine Arbeitsecke in der Küche oder im Wohnzimmer wird nicht akzeptiert.

Wie genau du ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzt, kannst du hier nachlesen: Home-Office: Was kann ich steuerlich absetzen?

Doch nun soll es eine Home-Office-Pauschale geben, die jeder Arbeitnehmer nutzen kann, der 2020 coronabedingt im Home-Office gearbeitet hat. Auch ohne heimisches Arbeitszimmer.

Die Home-Office-Pauschale

Am 29.11.20 einigte sich die Große Koalition darauf, dass Bürger pro Home-Office-Tag 5 Euro und maximal 600 Euro im Jahr ansetzen dürfen, was 120 Home-Office-Tagen im Jahr entspricht. Der Vorteil an einer Pauschale ist, dass die Kosten dem Finanzamt nicht nachgewiesen werden müssen. 

Nun steht allerdings fest, dass die Home-Office-Pauschale nicht zusätzlich neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro gewährt, sondern mit eingerechnet wird. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer auf mehr als 1.000 Euro Werbungskosten kommen müsste, um von der Home-Office-Pauschale zu profitieren.

Die Anpassung des Steuerrechts soll eine vorübergehende steuerliche Entlastung der Arbeitnehmer zu Corona-Zeiten sein und wird zunächst auf zwei Jahre begrenzt werden. Ob die Pauschale danach dauerhaft eingeführt werden soll, wird erst nach Ablauf dieser Frist entschieden.

Wann kommt das Gesetz?

Bundesrat und Bundestag müssen das neue Gesetz zur Anpassung des Steuerrechts erst noch verabschieden. Die Bundesregierung ist sich weitgehend einig, doch die Zeit drängt. Das Gesetz muss noch im Dezember verkündet werden, damit es für die nächste Steuererklärung wirksam ist.

Fazit

Solltest du ein häusliches Arbeitszimmer besitzen, das alle Bedingungen erfüllt, kannst du bis zu 1.250 Euro beim Finanzamt von der Steuer absetzen. Erfahre hier, was du alles im Home-Office steuerlich absetzen kannst. Arbeitest du jedoch vom Wohnzimmer oder vom Küchentisch aus, profitierst du nächstes Jahr womöglich von der Home-Office-Pauschale, mit der du bis zu 600 Euro absetzen kannst.

(Stand: 02.12.2020)

Quellen: t-online.de, buhl.de, faz.net


Aktuelle Jobangebote




Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Mitarbeiter“. Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.