Plötzlich werden die eigenen vier Wände zum Büro. Was früher in den meisten Unternehmen oft lediglich ein Ausnahmezustand war, fühlt sich mittlerweile nach neuer Normalität an. Seit dem Beginn der Corona-Krise arbeiten so viele Arbeitnehmer im Home-Office wie noch nie und auch nach der Pandemie wird sich die Arbeitskultur sicherlich nachhaltig verändern. Home-Office wird ein immer größerer Bestandteil unserer Arbeitswelt werden.

Doch wie wirkt sich das eigentlich auf deine Steuererklärung aus? Immerhin sind mit dem Arbeiten von Zuhause auch Kosten verbunden. Lassen sich diese von der Steuer absetzen?

Wann darf ich mein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

1. Wenn du keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber hast

Solltest du in deinem Unternehmen keinen Arbeitsplatz haben und deshalb einen großen Teil deiner Arbeit zuhause erledigen, darfst du dein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Dies ist beispielsweise bei vielen Lehrern der Fall, die in der Schule keinen eigenen Schreibtisch haben und deshalb sowohl den Unterricht zuhause vorbereiten als auch Tests im eigenen Heim korrigieren müssen. Doch während der Corona-Krise kann dieser Umstand eventuell auch auf dich zutreffen, wenn dir das Arbeiten im Büro verwehrt wird und dir kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Arbeitnehmer, die sich in dieser Situation befinden, dürfen die Kosten des Arbeitszimmers bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro im Jahr absetzen. Der Höchstbetrag ist jedoch personenbezogen. Solltest du dir dein Arbeitszimmer also mit jemandem teilen, dürft ihr es beide in eurer Steuererklärung angeben.

Dazu muss das heimische Büro jedoch dementsprechend eingerichtet sein und darf nahezu ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden. Wenn du lediglich eine Arbeitsecke in deinem Wohn- oder Schlafzimmer besitzt, ist diese nicht absetzbar. Dies entschied der große Senat des Bundesfinanzhofs am 27. Januar 2016, da eine Aufteilung in private und berufliche Nutzung sich nicht objektiv überprüfen lasse. Inwiefern sich dies nun aufgrund der Corona-Krise ändern wird, bleibt abzuwarten.

Folgende Voraussetzungen müssen für ein häusliches Arbeitszimmer gegeben sein:

  • Du hast einen eigenen, abgeschlossenen Raum, der wie ein Büro eingerichtet ist.
  • Dieser Raum wird zu 90 Prozent beruflich genutzt.
  • Befindet sich beispielsweise eine Schlafcouch oder ein Fernseher darin, ist die formelle Einordnung als Arbeitszimmer nicht mehr gegeben.
  • Eine Arbeitsecke im Wohn-, Schlaf- oder Esszimmer wird nicht akzeptiert.
  • Du hast für deinen eigentlichen Wohnbedarf immer noch ausreichend Platz.

2. Wenn das Home-Office der Mittelpunkt der Tätigkeit ist

Anders wäre die Lage, wenn du generell ausschließlich von Zuhause aus arbeitest. Dann kannst du die Kosten für dein Arbeitszimmer nämlich sogar unbegrenzt von der Steuer absetzen. Dazu muss dieses jedoch den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bilden, der Job darf also an keinem anderen Ort ausgeführt werden. Dies trifft jedoch meist nur auf Freiberufler, Schriftsteller und Künstler zu. Außerdem gilt dies auch für Rentner und Pensionäre, die weiterhin von Zuhause aus berufstätig sind.

3. Pool-Arbeitsplatz

Als Pool-Arbeitsplatz gilt ein Arbeitsplatz im Büro, der von mehreren Arbeitnehmern geteilt wird. Diese Mitarbeiter sind ohnehin meistens im Außendienst unterwegs, weshalb sie den Arbeitsplatz nicht ständig benötigen. Hierzu entschied der Bundesfinanzhof, dass in diesem Fall die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer in Höhe von bis zu 1.250 Euro im Jahr absetzbar sind. Dazu muss der Arbeitnehmer allerdings einen Teil seiner Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausführen, wenn er den Pool-Arbeitsplatz nicht nutzen kann.

Home-Office von der Steuer absetzen
Bildquelle: www.istockphoto.com / gopixa

Was darf ich wie von der Steuer absetzen?

Sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, darfst du alle Kosten, die du direkt oder anteilig deinem heimischen Büro zuordnen kannst, von der Steuer absetzen. Dies sind folgende Aufwendungen:

Direkt in voller Höhe:

  • Ausstattung des Arbeitszimmers: Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Regale
  • Renovierungen des Arbeitszimmers
  • Reparaturen des Arbeitszimmers
  • Errichtung des Arbeitszimmers, auch nachträglich

Diese Kosten kannst du im Normalfall komplett den Werbungskosten hinzurechnen. Bist du selbstständig, kannst du die Kosten unter den Betriebsausgaben absetzen. Ausgaben für die Einrichtung werden unter Abschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter abgesetzt.

Anteilig:

  • Mietkosten der Wohnung
  • Nebenkosten: Strom, Müll, Heizung
  • Abschreibungen (nur bei Immobilienbesitzern)
  • Grundsteuer
  • Beiträge zum Mietverein
  • Versicherungen
  • Teurere Arbeitsmittel müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden
  • Telefon- und Internetanschluss

Diese Kosten kannst du anteilig als Werbungskosten für das Arbeitszimmer in der Anlage N eintragen.

Wie hoch die anteiligen Kosten des Arbeitszimmers bezüglich dieser Ausgaben sind, muss ausgerechnet werden. Dazu kannst du folgende Formel verwenden:

Fläche des Arbeitszimmers / Gesamtwohnfläche der Wohnung x 100 = Anteil des Arbeitszimmers in Prozent

Beispiel: Deine Wohnung hat 80 Quadratmeter und dein Arbeitszimmer umfasst 20 Quadratmeter.

20 / 80 x 100 = 25 %

Somit kannst du 25 % der Miet- und Nebenkosten von der Steuer absetzen.

Ausnahme: Solltest du dein Arbeitszimmer nicht das ganze Jahr über nutzen, darfst du natürlich auch nur die Kosten absetzen, die während der Nutzungszeit angefallen sind.

Tipp: Wenn die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei dir nicht zutreffen, kannst du die Kosten für benötigte Arbeitsmittel oder Büromobiliar trotzdem als Werbekosten absetzen, sofern du dafür nicht bereits eine Kostenerstattung von deinem Arbeitgeber erhalten hast.

Home Office während Corona
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Ausnahmefall Corona

Durch die aktuelle Corona-Pandemie wurden viele Arbeitnehmer dazu gezwungen, ihre berufliche Tätigkeit von Zuhause aus zu verrichten. Die Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers ist in den meisten Fällen jedoch nur von vorübergehender Dauer. Trotzdem könnte es sein, dass das Finanzamt für das Jahr 2020 Abzüge der Kosten in der Steuererklärung durch die Sondersituation zulässt. Sowohl der Bund der Steuerhilfe als auch die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) möchten sich dafür einsetzen, dass die Bestimmungen aufgrund der Corona-Krise gelockert werden. Auch die Kosten für eine Arbeitsecke sollen anerkannt werden, da sonst für viele Arbeitnehmer steuerliche Nachteile entstehen.

Um deine Chancen auf die Anerkennung deiner Kosten zu erhöhen solltest du deine derzeitige Situation gut dokumentieren. Je detaillierter du dich vorbereitest, desto besser. Folgendes kann dir dabei helfen:

  • Frage deinen Arbeitgeber nach einer Bescheinigung, in der er erklärt, in welchem Zeitraum du von Zuhause aus arbeiten musstest und nicht ins Büro kommen durftest, weil dein Arbeitsplatz dort nicht zur Verfügung stand.
  • Wichtig: Wenn du für ein paar Tage in der Woche in die Firma fahren darfst, um dort zu arbeiten, erfüllst du die Voraussetzungen nicht.
  • Mache verschiedene Fotos von deiner Arbeitssituation.
  • Dokumentiere genau, wann und wie lange du dein Arbeitszimmer genutzt hast.
  • Erstelle dafür am besten eine Tabelle mit allen wichtigen Daten und Uhrzeiten.
  • Bewahre Rechnungen über Schreibmaterial, Stromkosten etc. sorgsam auf.

(Stand: 25.05.2020)

Quellen: vlh.de, zvw.de, steuerring.de, deutschlandfunk.de


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