Seit 19. Oktober 2020 ist es wieder möglich, sich vom Arzt via Telefon-Diagnose krankschreiben zu lassen – vorausgesetzt, man hat nur leichte Erkältungsbeschwerden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen kurzfristig beschlossen.

Aufgrund der zunehmend angespannten Situation mit stetig steigenden Corona-Zahlen auch in Deutschland tritt nun wieder diese Regelung in Kraft, die bereits im März und April 2020 die Arztpraxen deutlich entlastet hat. Sie soll voraussichtlich zunächst einmal bis Jahresende gültig sein. Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen müssen so gar nicht erst in den Wartezimmern der Arztpraxen erscheinen. Dadurch sollen Ansteckungsrisiken minimiert werden.

Maximal 14 Tage möglich

Es reicht also nun ein Anruf beim Hausarzt; dieser befragt den Patienten zu den Symptomen und kann dann eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Die Krankschreibung kann für die Dauer von zunächst sieben Tagen gewährt werden. Es ist im Anschluss eine einmalige Verlängerung für weitere sieben Kalendertage möglich, wiederum per Telefon. Das alles liegt natürlich immer im Ermessen des jeweiligen Arztes.

Weiterhin gilt natürlich, dass Menschen mit typischen COVID-19-Symptomen ihre Verfassung vor einem Arztbesuch ebenfalls telefonisch schildern sollen und so das weitere Vorgehen mit der Praxis besprechen können.


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