Sich selbstständig zu machen ist für viele ein großer Traum. Endlich die eigenen Ideen in die Tat umsetzen, mit einem Hobby Geld verdienen, sein eigener Chef sein und seine Zeit frei einteilen können. Doch nicht jeder möchte seinen sicheren Hauptberuf aufgeben, sondern die Selbstständigkeit nebenberuflich ausüben. Das hat Vor- und Nachteile und außerdem gibt es einige Fragen, die im Vorfeld geklärt werden sollten. Wie läuft das mit der Versicherung und den Steuern? Welche Rechtsform ist die geeignete für dich? Und benötigst du die Einwilligung deines Arbeitgebers, um dich nebenberuflich selbstständig zu machen? In diesem Artikel erfährst du, was du bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit alles beachten solltest. 

Vor- und Nachteile der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Wie alles im Leben bringt auch die nebenberufliche Selbstständigkeit Vor- und Nachteile mit sich. 

Vorteile

Bist du nebenberuflich selbstständig und arbeitest hauptberuflich noch als Angestellte, so nimmt dir dies etwas von dem Druck, sofort erfolgreich mit der Nebentätigkeit sein zu müssen. Die finanzielle Sicherheit sorgt für mehr Gelassenheit und reduziert den Stress. Zudem verdienst du genügend Geld, um die Anfänge deiner Selbstständigkeit zu finanzieren. Dir bleibt mehr Zeit, dein Business richtig zu entwickeln, denn du musst nicht von Anfang an unbedingt profitabel sein, wenn du noch eine andere Einnahmequelle hast. Des Weiteren kannst du dir Auszeiten nehmen, wenn du diese brauchst, ohne dabei ein großes finanzielles Risiko einzugehen.

Außerdem kann die nebenberufliche Selbstständigkeit eine gute Möglichkeit sein, um eine Geschäftsidee erst einmal zu testen. Falls es gut laufen sollte, kannst du dir später immer noch überlegen, ob du dich ganz selbständig machen möchtest. Zudem kann dir die nebenberufliche Selbstständigkeit ein Gefühl der Sicherheit geben, da du immer noch ein zweites Standbein hast, solltest du einmal deinen Job verlieren. Und zum Schluss: Machst du alles richtig, erhöhst du mit deiner nebenberuflichen Tätigkeit dein Gesamteinkommen.

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Nachteile

Neben all den Vorteilen gibt es natürlich auch einige Nachteile. Sich selbstständig zu machen erfordert eine Menge Zeit, Geduld und Energie. Einen Kundenstamm aufzubauen funktioniert nicht von heute auf morgen. Erst muss man sich einen Namen in der Branche machen und das Business nach und nach aufbauen. Das bedeutet, dass du sehr viel Freizeit opfern musst und deine Freunde und Familie eventuell eine Zeit lang vernachlässigen wirst.

Dazu kommt, dass du mit einem Hauptjob natürlich wesentlich weniger Zeit für dein Business hast, da du dich nicht voll auf dieses konzentrieren kannst. Außerdem schränkt die Hauptbeschäftigung deine zeitliche Flexibilität ein, was Kunden gar nicht gefallen könnte. Zudem gibt es einige Kunden, die es negativ bewerten, wenn ein Dienstleister lediglich nebenberuflich selbstständig ist, da ihnen das unprofessionell erscheint. 

Brauche ich die Erlaubnis meines Arbeitgebers?

Generell gibt es keine allgemeine Verpflichtung, den Arbeitgeber um Erlaubnis zu bitten, wenn man sich selbstständig machen will. Nur für Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gibt es andere Regelungen. Allerdings ist in vielen Arbeitsverträgen eine Nebentätigkeitsklausel enthalten, welche genau das verlangt. Auch im Tarifvertrag können Regelungen stehen, die Nebenbeschäftigungen betreffen.

Von daher empfiehlt es sich unbedingt, vorab mit dem Chef zu sprechen. Dieser wird vermutlich nichts gegen deine Nebentätigkeit einwenden, solange sie keine negativen Auswirkungen auf deinen Hauptjob hat und nicht in direkter Konkurrenz zum Unternehmen steht. Außerdem darf die Tätigkeit nicht während des Urlaubs ausgeübt werden und selbstverständlich auch nicht, wenn du krankgeschrieben bist. Solltest du gegen die genannten Punkte verstoßen, darf der Arbeitgeber dir aus rechtlicher Sicht verbieten, deine selbstständige Tätigkeit weiterzuführen. 

Tipp: Falls du dich neben deinem Studium selbstständig machen möchtest, ist dieser Artikel hilfreich für dich: Selbstständig als Student – was man beachten muss

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Selbstständigkeit anmelden

Wie bei der hauptberuflichen Selbstständigkeit benötigst du auch bei einer nebenberuflichen Tätigkeit zunächst einmal einen Gewerbeschein vom Gewerbeamt, sofern es sich nicht um einen freien Beruf handelt. Was genau als freier Beruf gilt regelt das § 18 EStG. Darin enthalten sind künstlerische, schriftstellerische, wissenschaftlich erzieherische und unterrichtende Tätigkeiten sowie spezielle Berufe wie beispielsweise Ingenieure und Übersetzer.

Seit 1. Januar 2021 ist dem zuständigen Finanzamt die Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit aktiv und ohne vorherige Aufforderung durch Angabe eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach Gründung auf elektronischen Weg zu melden. Dies kann beispielsweise relativ unkompliziert über „Mein ELSTER – das Online-Finanzamt“ erfolgen. Wenn du ein Gewerbe anmeldest wirst du außerdem automatisch Mitglied bei der IHK und musst entsprechende Beiträge zahlen. Allerdings nur, wenn du über einer bestimmten Gewinnmindestgrenze liegst, ansonsten ist die Mitgliedschaft kostenlos.

Für bestimmte Berufe sind außerdem spezielle Bescheinigungen oder Genehmigungen notwendig, um ein Gewerbe anmelden zu können. Davon betroffen sind unter anderem Handwerker, Altenpfleger, Tierzüchter und weitere. Zudem gilt eine Selbstständigkeit nur dann als nebenberuflich, wenn sie nicht den Arbeitsschwerpunkt bildet und daher nicht über 18 Stunden in der Woche beansprucht. Auch das Geld darf demnach nicht höher sein als das Einkommen des Hauptberufs. Sobald du einen Mitarbeiter anstellst, gilt deine Selbstständigkeit als Hauptberuf. 

Verschiedene Rechtsformen

Bevor du dich selbstständig machst musst du dir erst einmal überlegen, wie du am liebsten arbeiten möchtest. Alleine, im Team oder mit einem Geschäftspartner? Denn daraus lässt sich ableiten, was für eine Rechtsform du wählen solltest. Ebenso wichtig ist die Höhe deines Kapitals.

Am häufigsten wird die Form des Einzelunternehmens gewählt, diese steht sowohl Gewerbetreibenden als auch Freiberuflern als Option zur Verfügung. Die Vorteile sind ganz klar: Die Gründung ist einfach und kostengünstig. Allerdings haftest du als Einzelunternehmer mit deinem gesamten Privatvermögen.

Solltest du dich mit anderen zusammentun, so bietet sich die Rechtsform der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) an. Sie erfordert keine Eintragung in das Handelsregister und der Gewinn darf wie auch bei Einzelunternehmen mittels Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) übermittelt werden. 

Falls du deine persönliche Haftung auf das Unternehmenskapital begrenzen möchtest, ist eine Kapitelgesellschaft wie die UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH zu empfehlen. Bei der Gründung einer GmbH benötigst du ein Mindestkapital von 25.000 Euro, die Hälfte davon muss auf das Geschäftskonto eingezahlt werden. Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist schon mit einer Einlage von einem Euro möglich. 

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Steuern

Auch wenn du nur nebenberuflich selbstständig bist, so musst du deine Einkünfte dennoch in der Steuererklärung angeben und versteuern. Dabei gibt es gewisse Pauschalen, die steuerfrei sind. Falls du als Unternehmer nur sehr geringe Umsätze erzielst, darfst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, die dich von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Generell erfordert auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit dieselben Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten wie eine hauptberufliche Selbstständigkeit. So musst du alle Belege aufbewahren und unter gewissen Umständen ein Kassenbuch führen. 

Außerdem musst du Rechnungen für deine Kunden erstellen, deren Anforderungen ganz klar unter § 14 UStG definiert sind. Zudem solltest du die Bestimmungen zur Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer beachten:

Einkommenssteuer

Auch dein Einkommen aus einer Nebentätigkeit unterliegt der Einkommenssteuerpflicht. Betreibst du ein Kleingewerbe oder bist als Freiberufler tätig, so musst du deinen Gewinn mithilfe der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Bei einer UG (haftungsbeschränkt) muss das Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden und du bist zur doppelten Buchhaltung verpflichtet, was bedeutet, dass du eine Bilanz erstellen musst. Es ist generell ratsam, sich etwa 30 % des Gewinnes zurückzulegen, damit du nach der Steuererklärung nicht von einer hohen Nachzahlung überrascht wirst. Je nachdem wie hoch deine Einkünfte sind wird das Finanzamt auch Vorauszahlungen verlangen. 

In den ersten Jahren ist es nicht ungewöhnlich, erst einmal Verlust zu machen. Diese können vom Gesamteinkommen abgezogen werden, was die Steuerzahlungen vermindert. Solltest du nebenberuflich selbständig als Ausbilder, Betreuer, Erzieher, in der Pflege oder in einem künstlerischen Bereich arbeiten, so sind 2.400 Euro im Jahr steuerfrei für dich. 

Umsatzsteuer

Prinzipiell bist du umsatzsteuerpflichtig, sobald du etwas verkaufst – ganz egal ob Dienstleistungen oder Produkte. Die Umsatzsteuer beträgt 7 oder 19 Prozent und muss an das Finanzamt abgeführt werden. Wenn du lediglich nebenberuflich selbstständig bist, so bist du allerdings eventuell Kleinunternehmer. Vorsicht: Kleinunternehmer hat nichts mit Kleingewerbe zu tun. Hier geht es lediglich um die Umsatzsteuer und auch Freiberufler sind hier eingeschlossen. Lag dein Umsatz im Vorjahr unter 17.500 Euro und wird er im laufenden Jahr 50.000 Euro vermutlich nicht übersteigen, so zählst du in diese Kategorie und du musst weder Umsatzsteuer abführen noch eine USt-Voranmeldung einreichen. Als Kleinunternehmer weist du daher auch keine USt auf deinen Rechnungen aus, bist aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. 

Dennoch solltest du eine USt-Erklärung abgeben, damit das Finanzamt überprüfen kann, ob du die Voraussetzungen erfüllst. Solltest du die Mehrwertsteuer ausweisen, musst du eine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt schicken. Von der eingenommenen Mehrwertsteuer darfst du die von dir bezahlte Mehrwertsteuer abziehen. 

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer betrifft – wie der Name schon sagt – lediglich die Gewerbetreibenden. Freiberufler sind hiervon ausgenommen. Dennoch wirst du als nebenberuflich Selbständiger vermutlich sowieso keine Gewerbesteuer zahlen, denn es gilt ein jährlicher Freibetrag von 24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gewerbesteuer dient der Gewinn. Außerdem hängt der Steuersatz von der Gemeinde ab, in der du Gewerbesteuer zahlen musst. 

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Versicherung

Ein weiterer Vorteil an der nebenberuflichen Selbstständigkeit: Dein Zusatzeinkommen ist von der Sozialversicherungspflicht befreit! Denn du zahlst ja bereits die Pflichtbeiträge durch dein Angestelltenverhältnis. Dennoch solltest du deine Krankenkasse in jedem Fall darüber informieren. Es muss ganz klar erkennbar sein, dass es sich nicht um eine hauptberufliche Tätigkeit handelt, ansonsten musst du dich selbst privat oder freiwillig versichern. Außerdem solltest du dir – je nach Beruf – darüber Gedanken machen, noch weitere Versicherungen wie beispielsweise eine betriebliche Haftpflichtversicherung, abzuschließen. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein. 

Auch für die Rente gelten ähnliche Bestimmungen, allerdings gibt es hier ein paar Ausnahmen. Bestimmte selbstständige Berufe wie beispielsweise Erzieher, Handwerker, Lehrer, Hebammen und Künstler sind rentenversicherungspflichtig. 

Scheinselbstständigkeit

Von einer Scheinselbstständigkeit ist dann die Rede, wenn du Arbeitszeiten und -orte nicht selbst bestimmst, sich die Arbeit auf einen Kunden bzw. Auftraggeber bezieht und du deine Preise nicht selbst festlegst. Mehr zum Thema Scheinselbstständigkeit kannst du in diesem Artikel lesen: Scheinselbstständigkeit – was du darüber wissen solltest

Fazit

Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist für viele deshalb so attraktiv, da sie ein eher geringes Risiko birgt und eine Geschäftsidee relativ unkompliziert getestet werden kann, da der Hauptberuf einen finanziell und versicherungstechnisch absichert. Außerdem ist auch das erhöhte Gesamteinkommen reizvoll. Allerdings solltest du bedenken, wie viel Zeit und Energie die Nebentätigkeit fordern kann. Solltest du dich dafür entschieden haben, nebenberuflich selbstständig zu werden, melde deine Tätigkeit an, informiere deinen Arbeitgeber und prüfe, wie es um deine Versicherungen steht und welche Steuern du wie und wann zahlen musst. Lasse dir dabei eventuell von einem Berater helfen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Letzten Endes musst du selbst wissen, ob sich ein Nebenerwerb für dich lohnt. Es gehört viel Mut dazu, die Selbstständigkeit anzumelden, doch dieser Mut könnte belohnt werden. Wenn es schon immer dein Traum war, dein Hobby zum (Neben-)beruf zu machen, dann ist vielleicht jetzt genau der richtige Zeitpunkt.

Quellen: ihk-muenchen.de, selbstständigkeit.de

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