Gute Neuigkeiten: Ab 2021 könnte dein monatlicher Gehaltszettel auch ohne Gehaltserhöhung etwas besser aussehen, denn ab dem 1. Januar 2021 fällt der Solidaritätszuschlag, den wir sonst zusätzlich zur Lohnsteuer zahlen, für 90 Prozent der Steuerzahler weg. Die Freigrenze für den „Soli“ wurde von der Bundesregierung ordentlich angehoben, um Gering- und Mittelverdiener zu unterstützen. Mit dieser Regelung sollen 35,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger um etwa elf Millionen Steuern entlastet werden. Wir geben einen Überblick, wie genau du von dieser Änderung profitierst. 

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Einkommensteuer und wurde von der Bundesregierung eingeführt, um den zusätzlichen Finanzbedarf des Bundes nach der Wiedervereinigung zu decken. Tatsächlich sollte der Solidaritätszuschlag, auch „Soli“ genannt, bereits Ende 2019 abgeschafft werden, doch wurde er aufgrund deutlich höherer Ausgaben im Zusammenhang mit der Deutschen Einheit verlängert.

Auch 2021 wird der Soli nicht komplett abgeschafft, allerdings wird die Freigrenze deutlich erhöht. Lag sie bisher bei 972 Euro Einkommensteuer im Jahr bei Einzelveranlagung und 1.944 Euro Einkommensteuer im Jahr bei Zusammenveranlagung, ist sie nun bei 16.956 Euro für einzeln Veranlagte und 33.912 Euro für zusammen Veranlagte – was bedeutet, dass bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 61.717 bzw. 123.434 Euro brutto kein Solidaritätszuschlag mehr geleistet werden muss.

Diese Freigrenze gilt auch für Selbstständige.

Selbst wer diese Grenze überschreitet muss nicht unbedingt den vollen Betrag zahlen, da sich an die Freiheitsgrenze eine sogenannte Milderungszone anschließt. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 96.409 Euro bei Einzelveranlagung oder 192.818 Euro bei Ehepartnern wird der Zuschlag abgestuft. Je höher das Einkommen, desto höher ist also auch der Anteil des Solidaritätszuschlags. Nur noch Spitzenverdiener und Unternehmen, die Körperschaftsteuer zahlen, müssen ihn in voller Höhe begleichen. Dies hat zur Folge, dass für rund 90 Prozent der Bevölkerung der Solidaritätszuschlag komplett wegfällt und etwa 6,5 Prozent von einer Verringerung profitieren. 

Freigrenzen zur tariflichen Einkommensteuer

  • Alleinstehende (Steuerklasse I, II, IV, V, VI): 16.956 Euro (vorher: 972 Euro)
  • Verheiratete (Steuerklasse III): 33.912 Euro (vorher: 1.944 Euro)

Milderungszone:

  • Brutto-Jahreseinkommen bis ca. 73.000 (Alleinstehende) oder ca. 151.000 Euro (Verheiratete): Solidaritätszuschlag entfällt ganz
  • Brutto-Jahreseinkommen bis ca.109.000 Euro (Alleinstehende) oder ca. 221.000 Euro (Verheiratete): Solidaritätszuschlag entfällt teilweise
  • Brutto-Jahreseinkommen höher als ca. 109.000 Euro (Alleinstehende) oder ca. 221.000 Euro (Verheiratete): Solidaritätszuschlag fällt in voller Höhe an

Wie viel sparst du durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags?

Solltest du in die Freigrenze fallen, werden zukünftig keine 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag von der Einkommensteuer mehr abgezogen. Am meisten profitierst du, wenn dein monatliches Einkommen zwischen 5.000 und 8.000 Euro liegt. Höhere Einkommensklassen profitieren dagegen nicht, ebenso Geringverdiener, da diese auch vorher keinen Solidaritätszuschlag leisten mussten. 

Beispiele:

  • Du bist alleinstehend und erhältst ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro brutto. Deine Einkommensteuer beträgt somit 8.452 Euro. Da du mit diesem Verdienst ab dem Jahr 2021 unterhalb der Freigrenze liegst, sparst du dir dadurch 464,86 Euro im Jahr.
  • Du bist verheiratet, hast zwei Kinder und du und dein Partner oder deine Partnerin verdient zusammen jährlich 120.800 Euro. Durch den Wegfall des Solis spart ihr fast 1.000 Euro im Jahr. 

Fazit:

Sollte sich dein Jahresgehalt innerhalb der jährlichen Freigrenze befinden, darfst du dich ab Januar 2021 auf monatlich mehr Geld auf dem Konto freuen, da der Solidaritätszuschlag für dich künftig wegfällt. Mitten in der Corona-Pandemie kommt diese Entlastung für kleine und mittlere Einkommen sehr recht. Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums kannst du mithilfe des Soli-Rechners überprüfen, wie viel Steuern du dir sparst. 

Quellen: bundesregierung.de, steuern.de, bundesfinanzministerium.de


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