Schlagwort: Mutterschutz

Elternzeit und Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch bei Elternzeit: Das müssen Sie wissen

Drei Jahre können Ihre Mitarbeiter in Elternzeit gehen. Davon können sie maximal zwei Jahre zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen.
Immer mehr Väter in Deutschland nehmen Elternzeit, doch von einer gleichberechtigten Aufteilung mit den Müttern kann noch keine Rede sein.

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Mutterschutz Mutterschutzgesetz

Mutterschutzgesetz (MuSchG): Was Sie als Arbeitgeber wissen sollten

Personaler und Vorgesetzte sind in ihrem Einflussbereich verantwortlich für die Gesundheit werdender Mütter am Arbeitsplatz. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt die besonderen Rechte Schwangerer und junger Mütter. Jeder Personalverantwortliche sollte die Inhalte kennen, denn bei Missachtung drohen hohe Strafen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Gesetz erfolgreich umsetzen. Klicken Sie rein!

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