
Richtig kündigen als Arbeitgeber – So geht’s
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben Rechte und Pflichten, die bei der Aufhebung eines Arbeitsvertrags und bei einer Kündigung geltend sind. Die Kündigung stellt dabei immer eine einseitige Willenserklärung dar und ist empfangsbedürftig. Das bedeutet, sie ist nur dann wirksam, wenn sie dem Betroffenen schriftlich zugeht.
Häufig wird das Arbeitsverhältnis durch Sie als Arbeitgeber aufgelöst, wenn die Bedingungen nicht stimmen oder Personal entlassen werden muss.