Beim Treffen des Koalitionsausschusses gestern in Berlin haben sich Union und SPD auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes geeinigt. Während der Corona-Krise soll es für kinderlose Arbeitnehmer auf bis zu 80 Prozent und für Arbeitnehmer mit Kindern auf bis zu 87 Prozent erhöht werden.

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Immer mehr Beschäftigte sind aufgrund der aktuellen Situation von Kurzarbeit betroffen. Bei der Bundesagentur für Arbeit haben bereits mehr als 700.000 Unternehmen Kurzarbeit angemeldet. Derzeit erhalten kinderlose Beschäftigte 60 Prozent des Nettoeinkommens und Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent.

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Nun soll das Kurzarbeitergeld durch die Neuregelung gestaffelt erhöht werden. In den ersten drei Monaten gelten dabei jedoch weiterhin die bisherigen Kurzarbeitergeld-Sätze. Nun würden ab dem vierten Monat 70 Prozent des Lohnausfalls für kinderlose Arbeitnehmer bzw. 77 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern gezahlt werden und ab dem siebten Monat 80 bzw. 87 Prozent. Die Anhebung des Bezugs ist dabei abhängig von der Dauer der Zwangspause, außerdem müssen mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit ausfallen.

Verlängerung des Arbeitslosengeldes

Auch für Erwerbslose gibt es gute Neuigkeiten. Für diejenigen, deren Anspruch zwischen Mai und Dezember diesen Jahres enden würde, wird das Arbeitslosengeld I um drei Monate verlängert, da die Betroffenen durch die aktuelle Krise derzeit wenig Chancen auf einen neuen Job haben.

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(Stand: 23.04.2020)

Quellen: sueddeutsche.de, zeit.de 


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