Viele Azubis kennen das Problem: Mit ihrem Azubi-Gehalt können sie keine großen Sprünge machen. Gerade in den ersten Lehrjahren ist die Bezahlung oft sehr niedrig, sodass auf einiges verzichtet werden muss. Da kann es es durchaus lohnenswert sein, sich mit einem Nebenjob etwas dazuzuverdienen. Aber dürfen Auszubildende das überhaupt? Und worauf muss man achten, um Probleme mit dem Ausbildungsbetrieb zu vermeiden?

Ist es erlaubt, neben der Ausbildung einen Nebenjob auszuführen?

Die gute Nachricht: Ja, grundsätzlich ist es kein Problem, neben der Ausbildung einen Nebenjob auszuführen. Allerdings darf im Ausbildungsvertrag nicht Gegenteiliges geregelt sein und der Ausbildungsbetrieb muss vorab informiert werden sowie deinem Vorhaben zustimmen. Die schlechte Nachricht: Der Ausbildungsbetrieb darf dir einen Nebenjob verbieten, wenn du bestimmte Punkte nicht beachtest.

So darf das Ziel deiner Ausbildung keinesfalls gefährdet werden und der Nebenjob darf sich nicht auf deine Leistungsfähigkeit als Azubi auswirken. Des Weiteren muss das Wettbewerbsverbot beachtet werden, demzufolge du als volljähriger Arbeitnehmer keiner beruflichen Nebentätigkeit in einem konkurrierenden Unternehmen nachgehen darfst. In diesen Fällen hätte der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, deine Anfrage abzulehnen. 

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Nebenjob im Urlaub

Während der Urlaubszeit dürfen Arbeitnehmer laut § 8 des Bundesurlaubsgesetztes keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. Grundsätzlich sollte der Urlaub der Erholung des Arbeitnehmers dienen. Da ein Nebenjob deine Erholung gefährdet, solltest du diesen während deiner Urlaubszeit im Ausbildungsbetrieb nicht ausführen. 

Wie viele Stunden darf ein Azubi nebenbei arbeiten?

Minderjährige Auszubildende dürfen gesetzlich täglich nicht mehr als acht Stunden, bzw. wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. Volljährige Azubis dürfen dagegen bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Regelungen musst du unbedingt beachten, wenn du dir einen Nebenjob suchst, da die Arbeitszeiten in der Ausbildung mit den Arbeitszeiten im Nebenjob zusammengerechnet werden.

Mehr dazu kannst du hier lesen: Überstunden: Das sind deine Rechte als Arbeitnehmer

Auch der Besuch der Berufsschule gilt als Arbeitszeit. Bist du noch minderjährig, darfst du außerdem nur an 5 Tagen in der Woche und nur bis 20 Uhr arbeiten. Somit ist ein Nebenjob also beispielsweise nur möglich, wenn du in deiner Ausbildung fünf Stunden pro Tag arbeitest und dadurch täglich noch drei Stunden für einen Minijob nutzen kannst. Das ist jedoch in der Praxis kaum der Fall, weshalb ein Nebenjob meistens erst ab 18 Jahren möglich ist. Sobald du volljährig bist, darfst du auch spätabends und an den Wochenenden arbeiten.

Wichtig: Trotz des Nebenjobs muss unbedingt die gesetzliche Ruhezeit eingehalten werden. Es ist vorgeschrieben, dass zwischen Dienstschluss und Dienstbeginn mindestens elf Stunden liegen müssen. 

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Wie viel darfst du verdienen?

Theoretisch darfst du so viel hinzuverdienen, wie du möchtest, allerdings ist das nicht unbedingt sinnvoll. Überschreitest du nämlich die Verdienstgrenze von 450 € monatlich, musst du auf dein zusätzliches Gehalt ebenfalls Steuern zahlen, sodass sich der Nebenverdienst kaum lohnt. Daher rentiert sich eigentlich nur ein sogenannter Minijob, bei dem man nicht mehr als 450 € im Monat verdient. Bei diesen Jobs fallen für Azubis keine Steuer- und Sozialabgaben an. Entscheidend ist hier der Jahresdurchschnitt, weshalb es vollkommen in Ordnung ist, wenn du in einem Monat mal etwas mehr verdienst, sofern in einem anderen dafür wieder etwas weniger reinkommt. 

Ein weiterer Grund, der für einen 450-€-Minijob spricht, ist, dass ein zu hoher Zusatzverdienst Auswirkungen auf dein BAföG hat, falls du welches beziehst. Solltest du über 450 € im Monat dazuverdienen, wird dir dein Bafög automatisch gekürzt. Solltest du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beziehen, musst du noch vorsichtiger sein. Hier wird nämlich ein Freibetrag von 255 € netto auf deinen Minijob angerechnet. Prüfe deshalb vorab unbedingt, ob ein Nebenjob in deinem Fall überhaupt sinnvoll ist.

Solltest du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch bei den Eltern wohnen, steht dir während deiner Erstausbildung außerdem noch Kindergeld zu, selbst dann, wenn du einen Nebenjob hast. Dieser hat keine Auswirkungen auf das Kindergeld. 

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Fazit

Ein Nebenjob neben der Ausbildung kann dir finanziell zugutekommen und ermöglicht es dir, mehr Geld für deine Freizeitaktivitäten zu haben. Dennoch sollte dein Job die Kriterien eines Minijobs erfüllen und die Verdienstgrenze von 450 € demnach nicht überschreiten. Ansonsten drohen dir hohe Abgaben, die deinen Nebenjob sinnlos machen. Wichtig ist außerdem, dass du deinen Chef oder deine Chefin vorher um Erlaubnis bittest und gesetzliche Regelungen zu Arbeitszeiten und Urlaub beachtest. Solltest du volljährig sein und dein Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges behaupten, steht deinem Nebenjob in der Regel nichts im Wege. 

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