Gestritten wird über Impfungen viel – und nicht selten auch emotional. Es gibt überzeugte Befürworter einer generellen Impfpflicht, Menschen, die dem Rat ihres Arztes vertrauen, Personen, die kein Interesse an der Thematik haben und bei denen sich deshalb eine Impfmüdigkeit eingeschlichen hat – und Menschen, die möglicherweise aufgrund eigener Erfahrungen oder eines Impfschadens im Bekanntenkreis zu bekennenden oder heimlichen Impfgegnern geworden sind. In diesem Artikel haben wir spannende Hintergrundinfos zum Thema Impfverweigerung gesammelt, und du erfährst unter anderem, in welchen Berufen mit einer solchen Einstellung ernsthafte Probleme drohen können.

Impfverweigerer und Impfpflicht

Wie eine Studie von Wissenschaftlern des Versorgungsatlas zeigt, sind besonders wohlhabende Menschen Impfungen gegenüber generell kritischer eingestellt. Auch unter den Ärzten selbst gibt es zahlreiche Impfverweigerer; manche davon stehen auch öffentlich zu ihrer Einstellung. So schreibt etwa ein Arzt auf seiner Homepage: „Viele Krankheiten, deren Ursache zumeist in der Medizin mit „unbekannt“ bezeichnet wird, treten im unmittelbaren Zusammenhang mit Impfungen auf.“

In den USA, einem Land, aus dem zahlreiche Trends auch in unseren Breitengrad übergreifen, gibt es die meisten Pflichtimpfungen; auch eine Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs ist dort in vielen Bundesstaaten gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Jahr hat der Deutsche Bundestag beschlossen, in Schulen und Kitas eine Impfpflicht gegen Masern einzuführen – das Gesetz soll am 1.3.2020 in Kraft treten. Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ teilte mit, dass er eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erwäge, da Masernfälle in Deutschland keine so drastische Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung rechtfertigen würden (Quelle: aerzteblatt.de).


Was sind die Argumente von Impfgegnern?

Impfkritische Menschen müssen nicht zwingend Esoteriker oder alternativ angehauchte Menschen sein. Doch manche Personen sehen das Durchleben von Kinderkrankheiten als unabdingbar für einen körperlichen und seelischen Reifungsprozess an. Beispielsweise veranstalten impfkritische Eltern Masernpartys, bei der ein an Masern erkranktes Kind andere, ungeimpfte Kinder anstecken soll. Juristisch gesehen fallen solche Krankheitspartys allerdings in den Strafrechtsbereich.

Rationalere Gründe für das Verweigern von Impfungen sind die folgenden:

  1. In Impfungen sind Adjuvantien enthalten, die etwa aus Aluminiumverbindungen bestehen. Beispielsweise sind Impfstoffe gegen Tetanus oder Diphterie auf diesen Verstärker angewiesen, der dafür sorgt, dass auch geringste Dosen eine dauerhafte Immunantwort hervorrufen. Wie die Pharmazeutische Zeitung schreibt, reichert sich jedoch auch das Metall dauerhaft im Körper an. Umstrittene Studien sehen beispielsweise einen Zusammenhang zwischen Aluminium aus Impfstoffen und der Entstehung der Krankheit Multiple Sklerose.
  2. Über Jahrzehnte hinweg haben Impfungen als Konservierungsstoff Thiomersal (eine Quecksilberverbindung) enthalten. Eine Studie, die einen Zusammenhang zwischen Thiomersal und Autismus widerlegt hat, weist nach Ansicht mancher Personen Mängel auf. (Hinweis: Mittlerweile kommt der Konservierungsstoff in Impfungen nur noch ausnahmsweise zum Einsatz, was jedoch nicht alle Personen wissen.)
  3. Im Medizinrecht gibt es den Begriff des sogenannten Impfschadens. Unter einem solchen versteht man nach § 2 des Infektionsschutzgesetzes „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde“.
  4. Auch auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit berufen sich Impfgegner.

Gibt es Alternativen zu herkömmlichen Vakzinen?

2009 kam es zum Skandal, da Mitglieder der Bundesregierung sowie der Bundesbehörden und auch Bundeswehrsoldaten Zugang zu einem anderen Schweinegrippe-Impfstoff erhielten, und zwar zu einem Präparat mit geringerem Risiko, da keine Adjuvantien zum Einsatz kamen. Wie in den Medien berichtet wurde, ließ sich die Bundeskanzlerin daraufhin öffentlichkeitswirksam mit derselben Vakzine impfen, der auch für ca. 30 Millionen Europäer zur Verfügung stand. Erst einige Jahre später wurde jedoch klar, dass der Hersteller des Impfstoffes Pandemrix zahlreiche Risiken ignorierte (Hinweis: Mit dem Ende der Schweinegrippe-Epidemie hat dieses Präparat seine Zulassung verloren.).


Impfung – ja oder nein? Auf den Erreger kommt es an

Wer an einer Trypanophobie leidet, also an einer Angst vor Spritzen, wird möglicherweise alle Impfungen meiden, bei denen etwas in den Körper injiziert wird, während er mit Schluckimpfungen kein Problem hat. Alle anderen Personen, die sich grundsätzlich gegen alles oder gegen gar nichts impfen lassen, können von dem Versuch profitieren, eine differenzierte Meinung zum Thema anzustreben und sich mit den einzelnen Krankheiten sowie den Möglichkeiten und Risiken einzelner Impfstoffe zu beschäftigen.

Beispiel Grippeimpfung: Der Wirkstoff gegen die Grippe wird von Wissenschaftlern jährlich neu kreiert. Obwohl sich der Erreger laufend verändert, wird bereits im Februar von der WHO entschieden, welcher Grippe-Impfstoff in der kommenden Winterzeit die Runde machen wird.

Impfpflicht für unterschiedliche Berufsgruppen
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Für wen besteht ab März 2020 eine Masern-Impfpflicht?

Das Bundesgesundheitsministerium informiert auf seiner Website über die Masern-Impfpflicht, die nicht nur für Kinder greift:

„Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.“

Wer bei dem Begriff „medizinisches Personal“ jedoch nur an Ärzte, Zahnärzte, Hebammen, Krankenschwestern, Altenpfleger sowie medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte denkt, der sollte zudem den Referentenentwurf berücksichtigen, auf den das Deutsche Ärzteblatt näher eingeht. Demnach seien auch alle anderen Berufsgruppen von dieser Impfpflicht betroffen, die mit Patienten in Berührung kommen. Das kann beispielsweise Küchen- oder Reinigungspersonal sein. Natürlich fallen auch Tagesmütter unter diese Regelung.


Muss ich mich vom Betriebsarzt impfen lassen?

Viele Arbeitgeber wollen etwas für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun. Sie bieten Yoga-Kurse und Ernährungsberatung an und hoffen, einem hohen Krankenstand mit dem Anbieten von Grippeschutzimpfungen entgegenwirken zu können.

Fallbeispiel:

Robert arbeitet in einem großen Unternehmen, und alle wurden per E-Mail zur Grippeschutzimpfung eingeladen. Allerdings kennt Robert mehrere Personen, die sich zwar der Grippeschutzimpfung unterzogen, die Grippe aber dennoch abbekommen haben.

Viele seiner Kollegen haben auf den Vorschlag der Betriebsärztin hin Impfbereitschaft gezeigt. Als er auf seine diesbezügliche Zurückhaltung angesprochen wird, erläutert Robert sein Argument. Zwischen den Kollegen entbrennt nun eine allgemeine Diskussion über Impfungen.

Auch wenn Impfungen vom Betriebsarzt angeboten werden, haben Mitarbeiter jederzeit das Recht, diese zu verweigern. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist der Art. 2 Abs. II GG.  Der Betriebsarzt darf auch keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Beschäftigung dieses Mitarbeiters aussprechen.

Zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten gehört die Annahme eines Impfangebots jedoch, wenn die Person etwa im medizinischen Bereich beschäftigt ist. Auch kann der Arbeitgeber in diesem Fall bereits bei der Einstellung einen Nachweis über den jeweiligen Impfschutz anfordern.

Fazit

Dein Traumberuf ist Erzieherin oder Arzt? Während Impfverweigerer schon lange Zeit von Befürwortern der Impfpflicht mit bösen Worten beschimpft wurden (Beispiel einer Headline aus einer Regionalzeitung: „Impfverweigerer sind asozial“), begehen sie mit dieser Einstellung, wenn sie bestimmten Berufsgruppen angehören, schon sehr bald eine Ordnungswidrigkeit. Das bedeutet in der Praxis: Wer sich hartnäckig weigert, sich gegen Masern impfen zu lassen, der wird nicht etwa zur Impfung gezwungen, sondern muss ein Bußgeld bis 2.500 € zahlen. Es kann auch geschehen, dass man dieses Bußgeld mehrfach zahlen muss. Das ARD-Hauptstadtstudio führt den folgenden Vergleich an: „[…] wer mehrmals über die rote Ampel fährt, bekommt ja auch jedes Mal wieder ein Bußgeld.“

Quellen:
aerzteblatt.de, versorgungsatlas.de, bundesgesundheitsministerium.de, focus.de, blog.ard-hauptstadtstudio.de, impf-info.de, pharmazeutische-zeitung.de, gesetze-im-internet.de, spiegel.de, meine-gesundheit.de, infranken.de

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