Schon mal vom Qualifizierungschancengesetz gehört? Qualifizie… – was? Es ist seit Januar 2019 in Kraft und soll die Weiterbildung von Arbeitnehmern fördern. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erklären, welche Maßnahmen es umfasst, wer profitiert und wie du die Förderung in Anspruch nehmen kannst.

Weiterbildung per Gesetz?

Zielsetzung

Das Qualifizierungschancengesetz gilt seit 1. Januar 2019. Erstmals räumt es Mitarbeitern einen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildungsberatung ein. Und es sieht unter anderem eine staatliche Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen in weit größerem Rahmen als bislang vor. Damit erhofft man sich, dass mehr Menschen in den Genuss von qualitativ hochwertigen Weiterbildungslehrgängen kommen. Mit dieser Maßnahme möchte man unter anderem der Digitalisierung begegnen. Diese verändert bereits jetzt Zug um Zug fast alle Bereiche unserer Arbeitswelt und wirkt sich damit auch auf unsere Arbeitsplätze sowie die Anforderungen an uns als Arbeitnehmer nachhaltig aus.

Ein Beispiel hierfür ist zum Beispiel das Berufsfeld des KfZ-Mechanikers, das sich mit einer weiteren Verbreitung der E-Mobilität deutlich verändern wird. Arbeitnehmer in diesem Bereich müssen sich zwingend in wichtigen Schlüsseltechnologien fortbilden, um weiterhin qualifizierte Arbeit in ihrer Branche leisten zu können. Aber auch der Strukturwandel in Deutschland ist ein wichtiger Punkt. In bestimmten klassischen Arbeitsfeldern wie beispielsweise dem Tagebau oder aber auch der Landwirtschaft fallen zunehmend Arbeitsplätze weg. In diesen Bereichen werden Menschen mit speziellen Ausbildungen generell zukünftig erhebliche Probleme haben, adäquate Jobangebote zu finden. Auch hier sollen Qualifizierungsmaßnahmen den Beschäftigten helfen, neue Optionen zu entdecken und die Weichen für die berufliche Zukunft aktiv zu stellen.

Im Fokus stehen bei dem neuen Gesetz insbesondere Weiterbildungen, die den Herausforderungen durch Digitalisierung, Fachkräftemangel und Strukturwandel aktiv begegnen. Generell sind in diesem Bereich Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der Staat gefordert: Sie alle müssen wohl ihren Teil dazu beitragen, dass es den Beschäftigten zukünftig gelingt, ihre beruflichen Tätigkeiten auch weiterhin auf dem sich wandelnden Arbeitsmarkt ausüben zu können. Und hierbei leisten entsprechende Bildungsangebote einen wertvollen Beitrag.

Konkrete Inhalte

Im Grunde geht es von staatlicher Seite darum, Unternehmen dabei zu unterstützen und sie dazu zu motivieren, ihre Arbeitnehmer auf Weiterbildungen zu schicken. Dies versucht man über die Bundesagentur für Arbeit zu regeln, die den Arbeitgebern einen finanziellen Anreiz bietet: Sie beteiligt sich nun ebenfalls an den Weiterbildungskosten, und zwar nach Firmengröße gestaffelt. Im Detail sieht das im Qualifizierungschancengesetz folgendermaßen aus:

  • Unternehmen < 10 Mitarbeiter: Hier können die kompletten Weiterbildungskosten erstatten werden.
  • Unternehmen 10 – 249 Mitarbeiter: Es gibt Zuschüsse in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten. Ist der Arbeitnehmer über 45 Jahre alt oder schwerbehindert, kann die Bundesagentur sogar bis zu 100 Prozent der Kosten übernehmen.
  • Unternehmen 250 – 2.499 Mitarbeiter: Die Arbeitsagentur bezahlt bis zu 25 Prozent der Lehrgangskosten.
  • Unternehmen über 2.500 Mitarbeiter: Bis zu 15 Prozent der Kosten können übernommen werden.

Außerdem kann die Arbeitsagentur den Unternehmen zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 75 Prozent bezahlen. Die Höhe dieser Zahlung hängt wiederum ab von der Betriebsgröße und wird gewährt für die Zeit, in der der Arbeitnehmer aufgrund der Weiterbildung als Arbeitskraft ausgefallen ist (Quelle).

Qualifizierungschancengesetz Weiterbildungsmaßnahme
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Wer vom Qualifizierungschancengesetz profitiert

In erster Linie unterstützt das Gesetz also Unternehmen, indem die Bundesagentur für Arbeit sich an der Finanzierung der Weiterbildungsmaßnahmen beteiligt. Jetzt fragst du dich vielleicht: Was habe ich davon? Eine ganze Menge! Denn dadurch, dass Geld von staatlicher Seite fließt, sind viel mehr Betriebe dazu bereit, ihre Mitarbeiter auf Lehrgänge zu schicken. Für dich ist es mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz also spürbar einfacher geworden, dich an deinem aktuellen Arbeitsplatz beruflich weiterzubilden. Damit hast du die Chance, dich perfekt auf die digitale Zukunft vorzubereiten und dich in neuen Technologien schulen zu lassen. Das bedeutet auch, dass sich damit deine Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern können. Denn eignest du dir entsprechendes Know-how und Fachwissen an, bist du für viele Arbeitgeber eine interessante Besetzung.

Früher gab es relativ strikte Bedingungen für eine finanzielle Erstattung von Weiterbildungskosten von Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Man musste beispielsweise bereits ein gewisses Alter erreicht haben, mindestens zehn Jahre im Betrieb tätig gewesen sein oder eine Berufsausbildung in einem bestimmten Bereich vorweisen können. Mit dem neuen Gesetz müssen diese Voraussetzungen nicht zwingend erfüllt sein, sodass nun eine viel größere Zahl an Beschäftigten von geförderten Weiterbildungsmaßnahmen profitieren kann. Gerade mittlere Unternehmen scheuten sich in der Vergangenheit oft davor, ihren Mitarbeitern Fortbildungen zu bezahlen. Durch die staatliche Unterstützung soll gerade in diesem Bereich eine Verbesserung erzielt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Trotzdem gibt es natürlich auch nach dem Qualifizierungschancengesetz bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die geförderte Weiterbildung gewährt zu bekommen. Diese sind:

  • Deine letzte Berufsausbildung liegt mindestens vier Jahre zurück.
  • Du hast in den letzten vier Jahren nicht bereits an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen, die nach dem Qualifizierungschancengesetz gefördert wurde.
  • Die Weiterbildung findet nicht im Betrieb statt, oder sie wird im Betrieb von einem zugelassenen Träger durchgeführt.
  • Der Bildungsanbieter ist für Förderungen zugelassen.
  • Der Lehrgang dauert mehr als 160 Stunden.
  • Die Inhalte der Weiterbildung müssen über „ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen“. Schließlich soll das Gesetz die Arbeitswelt unter anderem auf den digitalen Wandel und die sogenannte „Arbeitswelt 4.0“ vorbereiten.

Wichtig ist: Du als Arbeitnehmer musst sowohl bei der Agentur für Arbeit als auch bei deinem Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag stellen, falls du eine Förderung deiner konkreten Weiterbildungsmaßnahme nach dem Gesetz in Anspruch nehmen willst. Die Arbeitsagentur berät und entscheidet dann darüber, ob sie einen Anteil der Kosten trägt.

Qualifizierungschancengesetz Kalendereintrag "Workshop"
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Neuregelung zur Arbeitslosenversicherung

Zudem beinhaltete das Qualifizierungschancengesetz eine Neuerung in der Arbeitslosenversicherung. Ab dem 1. Januar 2020 hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wer innerhalb von 30 Monaten 12 Monate Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung nachweist (Quelle). Bislang galt hier eine Regelung von 24 statt jetzt 30 Monaten. Zudem wurde im Rahmen des Gesetzes der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für die Beitragszahler langfristig auf 2,6 bzw. aktuell vorübergehend bis zum Jahr 2022 auf 2,5 Prozentpunkte gesenkt.

Kritik am Qualifizierungschancengesetz

Ein großer Kritikpunkt am Gesetz ist, dass in ihm nur der Rechtsanspruch auf eine Weiterbildungsberatung verankert ist. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine tatsächliche Weiterbildungsmaßnahme haben Beschäftigte damit auch weiterhin nicht. Ob man dir deinen gewünschten Lehrgang schließlich genehmigt – unabhängig von der Kostenübernahme -, hängt also wiederum von deinem Arbeitgeber ab. Er muss dich folglich nicht für eine Weiterbildung freistellen.

Fazit

Die Weiterbildungsförderung aus dem Qualifizierungschancengesetz ist ein Instrument, das zwar unmittelbar beim Arbeitgeber ansetzt, jedoch auch positive Auswirkungen auf dich als Beschäftigten hat. Denn damit ist es für dich ungemein leichter, deine Teilnahme an einer Weiterbildung bei deinem Arbeitgeber durchzusetzen. Es kann durchaus sein, dass dein Arbeitgeber sich bislang noch nicht ausreichend über die neuen Möglichkeiten informiert hat. Willst du eine bestimmte Weiterbildung wahrnehmen, dann sprich diesen Punkt bei deinem Vorgesetzten an und weise ihn auch darauf hin, dass Betriebe jetzt Teile der Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit erstattet bekommen können. Den entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme musst sowieso du stellen.

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