Arbeitgeber darf keinen bestimmten Arzt vorschreiben
30.01.2012
Das Recht auf die freie Arztwahl gilt grundsätzlich auch für krank gewordene Arbeitnehmer. Ein Gericht erklärte damit einen entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag für unwirksam.
Eine Rechtsanwaltskanzlei wollte eine Mitarbeiterin vertraglich zur Untersuchung bei einem bestimmten Arzt verpflichten. Darüber hinaus sollte die Frau automatisch zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet werden. Ansonsten würde der Lohn während der Krankschreibung nicht weitergezahlt.
Nach Ansicht der Richter darf der Arbeitgeber aber nur dann einen bestimmten Arzt vorschreiben, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters bestehen. Dann könne der Medizinische Dienst der Krankenkasse eingeschaltet werden. Auf keinen Fall aber dürfe das Recht auf freie Arztwahl bereits im Arbeitsvertrag eingeschränkt werden. Darüber hinaus sei die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, so die Richter (Arbeitsgericht Frankfurt, 7 Ca 1549/11).
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