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Ausbildungsvertrag verlängert sich nicht automatisch

14.03.2007

Erfurt (dpa) - Ausbildungsverträge von Lehrlingen verlängern sich nicht automatisch bis zur Bekanntgabe der Abschlussprüfungsergebnisse. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Ein Ausbildungsverhältnis ende in der Regel mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit. Ein späterer Zeitpunkt für die Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen habe darauf keinen Einfluss, teilte der Neunte Senat am Mittwoch mit.

«Eine Verlängerung findet nur statt, wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestanden hat.» Dann könne der Lehrling beantragen, das Ausbildungsverhältnis höchstens um ein Jahr zu verlängern.

Die Bundesarbeitsrichter wiesen damit die Klage einer Auszubildenden aus Baden-Württemberg ab. Ihr Arbeitgeber hatte sie nach dem vereinbarten Ausbildungsende nicht weiter beschäftigt. Zwischen dem Ende ihrer Ausbildungszeit zur Restaurantfachfrau im Oktober 2004 und der von ihr bestandenen Abschlussprüfung Ende Januar 2005 lagen mehrere Monate. Die Vorinstanzen hatten in diesem Fall unterschiedlich entschieden.

Quelle: www.arbeit-und-arbeitsrecht.de

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