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Ab Oktober neue Namen für LVA und BfA

12.09.2005

Personalabteilungen und Mitarbeiter müssen sich ab Oktober an neue Bezeichnungen der Rentenversicherungsträger gewöhnen.
Mit dem "Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG)" werden die seit 1891 existierende Arbeiterrentenversicherung und seit 1913 bestehende Angestelltenversicherung zur allgemeinen Rentenversicherung zusammengefasst.


Ab 1.10.2005 führen alle Rentenversicherungsträger einheitlich die Bezeichnung ?Deutsche Rentenversicherung? in ihrem Namen. Hinzu kommt als Ergänzung der Zuständigkeitsbereich des Rentenversicherungsträgers. So nennt sich die bisherige ?Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg? (LVA) künftig ?Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg?. Die ?Bundesversicherungsanstalt für Angestellte? (BfA) wird mit dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) zur ?Deutschen Rentenversicherung Bund? zusammengeführt. Die drei bisherigen Sonderträger werden zur ?Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See? zusammengefasst.

Zuständigkeiten nach Versicherungsnummer
Bereits seit 1.1.2005 wird versicherungsrechtlich nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden, das Kriterium spielt deshalb bei der Frage der Zuständigkeit keine Rolle mehr. Die Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger für Neueintritte wird nun anhand einer Quote bei der zentralen Vergabe der Versicherungsnummer verteilt: 45 Prozent kommen zum bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträger und 55 Prozent zu den Regionalträgern (ehemalige LVA). Alle Bestandsversicherten bleiben grundsätzlich beim bisherigen Träger, solange sie keine anders lautende Mitteilung erhalten.

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Quelle: www.arbeit-und-arbeitsrecht.de

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