K.o.-Kriterien im Jobinterview
24.01.2002
Jedem Bewerber kann im Vorstellungsgespräch mal ein Fehler unterlaufen. Damit manövriert er sich noch nicht ins Aus. Eine kleine Ungeschicklichkeit wird ihm in der Regel nachgesehen. Daneben aber gibt es Dinge, die man sich im Vorstellungsgespräch auf keinen Fall erlauben darf. Eine Umfrage, die die Westerwelle Consulting & Media AG unter 150 Firmen quer durch alle Branchen durchgeführt hat, gibt Aufschluss. Wie antworten Personalverantwortliche auf die Frage: ?Was ist ein absolutes K.o.-Kriterium im Bewerbungsgespräch??
Die häufigste Antwort auf diese Frage lautete: ?Arroganz? und ?Überheblichkeit?. Bewerber, die übertrieben selbstbewusst auftreten, sind bei Personalchefs besonders unbeliebt. Auffällig ist, dass diese Eigenschaft viel öfter genannt wurde als das gegenteilige Extrem, nämlich ?Unsicherheit? und ?mangelndes Selbstbewusstsein?. Etwa genauso oft wie ?Arroganz? wurde ?Unehrlichkeit? als K.o.-Kriterium genannt. Doch nicht nur die blanke ?Lüge?, sondern auch ?Übertreibungen? und ?Schauspielerei? disqualifizieren den Bewerber aus Sicht vieler Personalleute.
Neben Aspekten, die mit der Persönlichkeit des Bewerbers zu tun haben, sind natürlich sachliche und inhaltliche Kriterien ausschlaggebend: Ist ein Bewerber über das Unternehmen ?nicht informiert? und auf das Gespräch ?unvorbereitet?, hat er bei vielen der befragten Personalchefs keine Chance mehr. Ähnlich schwer wiegen ?fehlendes Interesse? oder ?mangelnde Motivation?. Kandidaten, die ?ziellos? sind und ?nicht wissen, was sie wollen?, fallen ebenfalls bei den Befragten durch.
Einer kleineren Zahl der Personalchefs reichen schon formale Mängel, um dem Bewerber eine Absage zu erteilen. Sie nannten ?Unhöflichkeit? und ?schlechte Umgangsformen?, ?Unpünktlichkeit? sowie ?unangemessene Kleidung? als Ausschlusskriterien.
Manche Antworten enthielten neben diesen allgemeinen Entscheidungsmaßstäben ganz konkrete Kriterien: So sagten mehrere der Befragten aus, dass für sie ?fehlender Blickkontakt? im Vorstellungsgespräch ein K.o.-Kriterium sei. Andere lehnen jeden Stelleninteressenten ab, der im Gespräch widersprüchliche Aussagen macht. Ein Teilnehmer der Umfrage formulierte sein K.o.-Kriterium so: Falls ein Bewerber allen Fragen ausweiche und zu ?texten? versuche, habe er bei ihm verspielt. Unverzeihlich finden es einige der Personalchefs auch, wenn der Kandidat nach ihrem Verständnis ?frühzeitig? Fragen zum Gehalt stellt. Im Gespräch zu zurückhaltend und ruhig zu sein, macht auch keinen guten Eindruck. ?Der Bewerber wirft sich durch Schweigen aus dem Rennen? wurde ebenfalls auf die Frage nach dem Ausschlusskriterium genannt.
Einige der Antworten vermitteln übrigens einen sehr anschaulichen Eindruck davon, was die befragten Personalverantwortlichen im Vorstellungsgespräch schon alles erlebt haben. Ihre K.o.-Kriterien: ?Kaugummi-Kauen?, ?Rauchen? und ?Macho-Gehabe?.
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