Pflegeleiter/in Jobs
Pflegeleiter/in Jobs
Pflegedienstleiter/innen steuern eine Pflegeeinrichtung oder einen Bereich der Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflege einschließlich des Personalmanagements, Budgetplanung und sie tragen die Verantwortung für Qualitätsentwicklung und -sicherung.
Die Aufgaben eines/r Pflegeleiters/
Der/Die Pflegeleiter/in ist eine leitende Pflegefachkraft mit einer abgeschlossenen Weiterbildung. Dies ist zum Beispiel eine Fachweiterbildung oder ein Fachhochschulabschluss. Er/Sie agiert im Auftrag eines/r Klinikbetreibers/in oder eines Arbeitgebers als Einzelperson oder in einem Team.
Sie sind verantwortlich für die Personalführung. Hierzu gehören Bewerbungsgespräche, die Organisation der Supervision, Mitarbeitermotivation, Personalentwicklung, Arbeitszufriedenheit, Beurteilungen sowie die Überprüfung von Urlaubs- und Dienstplänen. Ebenfalls sind die Pflegeleiter/innen für die Arbeitsorganisation, -abläufe, die Organisationsentwicklung, die Überprüfung von Pflegestandards und Kostensenkung zuständig.
Die Diensteinteilung ist ein weiteres Aufgabenfeld eines/r Pflegeleiters/in. Hierzu gehört die Einteilung der Mitarbeiter in die Schichten, Stationen oder Teams auf der Basis von geltenden Rahmendienstplänen. Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung erfolgt eine Zuordnung der Mitarbeiter zu den Aufgaben und den Leistungskontrollen. Zu den Aufgaben zählt ebenso die Weitergabe von Informationen. Dies betrifft Rundschreiben und mögliche Personalversammlungen.
Ein/e Pflegeleiter/in ist ebenso für die Wahrung und Absicherung der Rechte der Einrichtung und der Mitarbeiter zuständig.
Die Voraussetzungen für den Beruf als Pflegeleiter/in
In der stationären Pflege regelt das geltende Heimgesetz in Verbindung mit der Personalverordnung die Qualifikation der Mitarbeiter. Wenn ein Versorgungsvertrag nach dem geltenden Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) vorliegt, dann gilt, dass in den eigenständig wirtschaftenden Einrichtungen wie stationäre Pflegeeinrichtungen (Altenpflegeheime) und ambulante Pflegedienste pflegebedürftige Menschen nur unter stetiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft versorgt und gepflegt werden dürfen. Hierbei ist eventuell deren Vertretung bei einer Krankheit oder Abwesenheit ebenfalls zu garantieren.
Für die Anerkennung als verantwortliche/r Pflegeleiter/in ist neben dem Abschluss der Pflegeausbildung sowie der praktischen Erfahrung in dem erlernten Beruf von wenigstens zwei Jahren innerhalb der vergangenen fünf Jahre vor Anfang der Tätigkeit eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen erforderlich. Das Führen der Bezeichnung Pflegedienstleitung selbst sind gesetzlich nicht zulässig.
Die Ausbildung zum/r Pflegeleiter/in
Um als Pflegeleiter/in arbeiten zu können, gibt es unterschiedliche Ausbildungsmöglichkeiten. Dieser Weg kann über eine klassische Ausbildung in den Pflegeberuf führen. Hierzu benötigt der Mitarbeiter einen staatlich anerkannten und geprüften Berufsabschluss als Heilerziehungs-, Kranken-, Kinder- oder Altenpfleger/in.
Eine berufsbegleitende Weiterbildung für den/die Pflegedienstleiter/in hat das Ziel, die Pflegefachkräfte für die Leitungstätigkeit im Pflegeunternehmen vorzubereiten. Diese Ausbildung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über die Weiterbildung in Gesundheitsfach- und Altenpflegeberufen in jedem einzelnen Bundesland unterschiedlich.
Eine solche Weiterbildung dauert wenigstens 580 Stunden. Diese umfasst den praktischen und den theoretischen und Unterricht von 460 Stunden und eine praktische Weiterbildung mit insgesamt 120 Stunden. Die praktische Weiterbildung ist in wenigstens zwei unterschiedlichen Pflegebereichen zu absolvieren.
Die praktische Weiterbildung findet in einer Praxiseinrichtung unter Anleitung sowie in Begleitung der Schule statt. Im Rahmen der Weiterbildung werden die Mitarbeiter in verschiedenen Themenbereichen geschult. Hierzu gehören das Qualitätsmanagement, das Risikomanagement, das Controlling, das Personalmanagement, die Rhetorik, das Marketing, das Arbeitsrecht und die Betriebswirtschaftslehre.
Eine Weiterbildung zur Pflegedienstleitung kann berufsbegleitend durch ein Fernstudium absolviert werden oder auch in Vollzeit. Wer gleich nach dem Schulabschluss in die leitende Position im Beruf der Pflege einsteigen möchte ohne die Ausbildung absolvieren zu wollen, kann dies lediglich durch ein Studium ermöglichen.
Das Gehalt eines/r Pflegeleiters/in
Pflegeleiter/innen können Sie ein durchschnittliches Gehalt von 45.900 Euro erwarten. Die Marge als Pflegeleiter/in liegt im Bereich von 38.400 und 53.300 Euro. Der Verdienst der Pflegeleiter/innen fällt aufgrund dieser höheren Position höher aus als bei den normalen Pflegedienstkräften.
Im öffentlichen Dienst ist die tarifliche Bruttogrundvergütung bei den Leitern von Pflegeeinrichtungen im Bereich von 2999 und 5368 Euro angesetzt.
Im Beruf als Pflegedienstleitung steigt das Gehalt mit der Zahl der Berufsjahre. So verdient der/die Leiter/in mit 25 Jahren etwa 2400 Euro, mit 40 Jahren 2900 Euro sowie mit 50 Jahren 2950 Euro.
Pflegedienstleiter verdienen man im Durchschnitt mehrere hundert Euro mehr, wenn sie in Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern arbeiten. Dies sind in aller Regel private Kliniken oder Krankenhäuser.