Ohne Gesetz, aber mit Tempo: Fast jede fünfte Stellenanzeige nennt jetzt ein Gehalt
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Ohne Gesetz, aber mit Tempo: Fast jede fünfte Stellenanzeige nennt jetzt ein Gehalt

 

PRESSEMITTEILUNG

Seit dem Sommer nennen deutlich mehr Arbeitgeber auf stellenanzeigen.de ein Gehalt, obwohl es dafür keine Pflicht gibt. In praktischen Berufen zeigt sich ein erster Nutzen: Anzeigen mit Gehalt bringen mehr Bewerbungsabsichten.

  • Sprung seit dem Sommer: Der Anteil der Anzeigen mit Gehalt stieg von rund 10 % (März bis Juni) auf 18,1 % im September.
  • Ohne Pflicht: Ein deutsches Gesetz gibt es nicht, und auch die EU-Richtlinie verlangt keine Zahl in der Stellenanzeige.
  • Mehr Klicks auf „Bewerben“: In Pflege, Lager und Produktion klicken bei Anzeigen mit Gehalt rund ein Fünftel bis ein Viertel mehr Interessierte auf „Bewerben“.

 

München, 20. Oktober 2026: Bis zum Frühsommer nannte auf stellenanzeigen.de rund jede zehnte Stellenanzeige ein Gehalt. Im September war es fast jede fünfte. Das zeigt eine Auswertung aller Anzeigen, die zwischen März und September 2026 auf der Plattform ausgelaufen sind.

Von März bis Juni lag der Anteil stabil bei rund 10 Prozent. Danach ging es Monat für Monat nach oben: 13,8 Prozent im Juli, 16,0 Prozent im August, 18,1 Prozent im September.

Der Markt bewegt sich ohne Pflicht

Bemerkenswert ist der Zeitpunkt. Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist am 7. Juni 2026 abgelaufen, ein deutsches Gesetz gibt es bis heute nicht. Und auch die Richtlinie selbst schreibt keine Zahl in der Stellenanzeige vor: Bewerberinnen und Bewerber sollen das Einstiegsgehalt oder die Spanne lediglich vor dem ersten Gespräch erfahren.

Anders ist die Lage im öffentlichen Dienst: Öffentliche Arbeitgeber sind seit Ablauf der Frist bereits unmittelbar an die Richtlinie gebunden. Eine Zahl in der Anzeige verlangt sie aber auch von ihnen nicht, weder vor dem 7. Juni noch danach. Trotzdem nennen viele von ihnen schon lange eine konkrete Zahl in der Anzeige und nicht nur die Entgeltgruppe nach TVöD. Neu ist, dass seit dem Sommer auch private Arbeitgeber nachziehen, obwohl für sie nicht einmal die Richtlinie unmittelbar gilt.

Wo das Gehalt schon üblich ist und wo nicht

Am offensten sind Ausbildungsplätze und duale Studiengänge: Hier nennt mehr als jede vierte Anzeige ein Gehalt. Deutlich seltener ist das in Kita, Küche und Filialverkauf, dort steht in weniger als jeder zehnten Anzeige eine Zahl.

Dabei zählen Erzieherinnen und Erzieher sowie Köchinnen und Köche laut Bundesagentur für Arbeit zu den Berufen, in denen Fachkräfte gesucht werden (BA, Engpassanalyse, 02.09.2026). Gerade hier fällt ein Arbeitgeber, der ein Gehalt nennt, besonders auf.

Mehr Klicks auf „Bewerben“ in praktischen Berufen

Lohnt sich die Angabe? Ein Vergleich innerhalb derselben Berufe gibt einen ersten Hinweis. Fachkräfte, die eine Anzeige mit Gehalt öffnen, klicken im Schnitt rund sieben Prozent häufiger auf „Bewerben“ als bei vergleichbaren Anzeigen ohne Gehalt.

In praktischen Berufen ist der Unterschied deutlich größer. In der Pflege klicken rund ein Fünftel mehr Interessierte auf „Bewerben“, in Lager und Produktion rund ein Viertel mehr.

Ein verbreitetes Klischee bestätigen die Daten dagegen nicht. Anzeigen für Führungspositionen nennen ebenso oft ein Gehalt wie alle anderen Anzeigen, nämlich in rund 13 Prozent der Fälle.

Nur echte Gehälter: Was stellenanzeigen.de beiträgt

Auf stellenanzeigen.de steht nur dann ein Gehalt in der Anzeige, wenn der Arbeitgeber es selbst nennt. Geschätzte oder berechnete Werte gibt es nicht. Bewerberinnen und Bewerber können sich also darauf verlassen, dass die Zahl vom Arbeitgeber stammt.

Für Arbeitgeber heißt das: Wer jetzt ein Gehalt nennt, gehört noch zu einer Minderheit und fällt auf. In Kita, Küche oder Filiale ist der Vorsprung am größten, und in praktischen Berufen zeigt sich bereits, dass mehr Interessierte den Schritt zur Bewerbung machen.

Gehaltsangaben auf einen Blick

  • Anteil mit Gehalt: rund 10 % von März bis Juni, 13,8 % im Juli, 16,0 % im August, 18,1 % im September
  • Am offensten: Ausbildungsplätze und duale Studiengänge, mehr als jede vierte Anzeige
  • Am seltensten: Kita, Küche und Filialverkauf, weniger als jede zehnte Anzeige
  • Bewerbungsabsichten: bei Fachkräften rund 7 % mehr, in Pflege, Lager und Produktion rund ein Fünftel bis ein Viertel mehr
  • Führungspositionen: nennen ebenso oft ein Gehalt wie alle anderen Anzeigen
  • EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Umsetzungsfrist am 7. Juni 2026 abgelaufen, keine Pflicht zur Zahl in der Anzeige

 

So wurde ausgewertet

Ausgewertet wurden Anzeigen auf stellenanzeigen.de, die zwischen dem 1. März und dem 30. September 2026 ausgelaufen sind. Als Gehaltsangabe gilt ein konkreter Betrag oder eine Spanne, ein Verweis auf einen Tarifvertrag zählt nicht. Bewerbungsabsichten sind Klicks auf den Bewerben-Button je Aufruf einer Anzeige, verglichen innerhalb derselben Berufsgruppe. Führungspositionen sind über den Anzeigentitel zugeordnet.

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