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Der Job-Check für Richter/in Jobs: Zahlen, Daten, Fakten

Wie viele offene Stellenangebote gibt es für Richter/in Jobs?

Für Richter/in Jobs gibt es aktuell 2 Stellenangebote auf www.stellenanzeigen.de.

Wie viele offene Teilzeit Stellenangebote gibt es für Richter/in Jobs?

Für Richter/in Jobs gibt es aktuell 1 Stellenangebote in Teilzeit.

In welchen Städten gibt es die meisten Richter/in Jobs?

Folgende Städte bieten die meisten Richter/in Jobs an:

Welche Jobs sind bei bei Bewerbern auch beliebt, die nach Richter/in suchen?

Wer nach Richter/in Jobs sucht, sucht oft auch nach: Vollzeit, Festanstellung, Teilzeit, Home-Office, Remote

Wie hoch ist der Durchschnittsverdienst für Richter/in Jobs?

Für Richter/in Jobs liegt das durchschnittliche Gehalt liegt bei Ø 80000€/J.

Stellenangebote Richter
Jobs als Richter/in: Copyright: AndreyPopov

Richter und Richterinnen werden überall gesucht. Stellenangebote für Richter findest du in München, Hamburg, Stuttgart oder Leipzig. Allerdings ist es ein langer Weg, bis du tatsächlich zum Richter ernannt wirst. Viele Jurastudenten, die beide Staatsexamen erfolgreich bestanden haben, nehmen daher den Weg über eine vorherige mehrjährige Anwaltstätigkeit und erhoffen sich dadurch eine Verkürzung der richterlichen Probezeit. Dies ist zwar möglich, letztendlich jedoch vom zuständigen Oberlandesgericht zu entscheiden, bei dem du dich bewirbst. Zusätzlich zum Fachwissen spielen auch umfassende persönliche und soziale Kompetenzen eine wichtige Rolle.

Welche Aufgaben übernimmst du im Job als Richter/in?

Als Richter/in bist du in deinem Job der Rechtsprechung ausschließlich dem Gesetz unterworfen. Du triffst im Rahmen des Gesetzes die Entscheidungen und musst dir von niemandem etwas vorschreiben lassen. In Deutschland ist die richterliche Unabhängigkeit garantiert. Zu deinen Aufgaben gehören in erster Linie das Abhalten von Gerichtsverhandlungen und die abschließende Rechtsprechung. Dies erfolgt in der Strafgerichtsbarkeit, der Zivilgerichtsbarkeit, der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit oder in einer Gerichtsbarkeit mit einem Außerstreitverfahren.

Zusätzlich wirst du in Vorbereitung der Rechtsprechungen auch detaillierte Recherchen, das Studium von Fallakten und Erlasse von richterlichen Beschlüssen in laufenden Verfahren ausführen. Bei komplexen Fällen sind auch fachliche Expertisen oder die Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachanwälten erforderlich. Bei Strafverfahren kannst du zusätzlich zu den Beweisen, die die Staatsanwaltschaft zusammengetragen hat, Sachverständige heranziehen, Zeugen aufrufen und sogar selbst Beweise erheben. Im Strafrecht entscheidest du auch nicht allein, sondern dir stehen Schöffen zur Seite. Ähnlich ist es am Jugendgericht, Arbeitsgericht und Sozialgericht geregelt. Bei sehr großen und schwerwiegenden Straftaten wird generell mit mehreren Richtern verhandelt. Staatsschutz- und Terrorismusfälle kommen vor den großen Strafsenat im Oberlandesgericht. Dieser besteht aus fünf Richterinnen und Richtern.

Wie werde ich Richter/in?

Um Richter werden zu können, ist zunächst ein Jurastudium erforderlich. Die Regelstudienzeit beträgt hier neun Semester. Dein Studium besteht aus dem Grundstudium und einem sich anschließenden Hauptstudium. Zu den Pflichtfächern zählen neben dem Öffentlichen Recht auch das Strafrecht und das Zivilrecht. Du kannst zusätzlich einen Schwerpunkt auswählen und in diesem speziellen Rechtsgebiet dein Wissen vertiefen.

Zum Studium gehört auch ein Pflichtpraktikum, das mindestens drei Monate andauern wird. Du absolvierst dieses Pflichtpraktikum in deiner vorlesungsfreien Zeit in einer Kanzlei oder auch in einer Rechtsabteilung einer Firma. Auch drei Praxiseinsätze über jeweils vier Wochen sind möglicherweise gestattet, das kommt auf deine Fakultät an. Das Jurastudium schließt du mit einer juristischen Prüfung ab, die oft noch heute als erstes Staatsexamen bezeichnet wird. Sie besteht aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung (70% der Prüfung) und einer Prüfung in dem von dir gewählten Schwerpunkt-Fachbereich.

Sobald du das Studium mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen hast, beginnst du ein zweijähriges Rechtsrefendariat. Dieses dient der Vorbereitung auf deinen späteren Job als Richter/in. Ein Referendariat beinhaltet verschiedene Stationen: Du wirst im Gericht, in Kanzleien, bei der Staatsanwaltschaft und in der Verwaltung praktisch ausgebildet. Dabei lernst du nicht nur die Arbeit von Richtern kennen, sondern auch die von Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Verwaltungsbeamten.

Zusätzlich nimmst du parallel zur praktischen Juristenausbildung an einem theoretischen Unterricht statt. Beides bereitet dich auf eine weitere juristische Prüfung vor, die Assessorprüfung oder das zweite Staatsexamen genannt wird. Du legst sie vor dem Justizprüfungsamt des für dich zuständigen Bundeslandes ab.

Zum Examen selbst gehören mündliche und schriftliche Prüfungen (Klausuren). Hast du auch diese Prüfung bestanden, besitzt du deine offizielle Befähigung zum Richteramt. Dein Titel ist Rechtsassessor bzw. Volljurist. Damit kannst du auch die Zulassung als Rechtsanwalt beantragen.

Für den Job als Richter bewirbst du dich bei dem für dich zuständigen Oberlandesgericht. Besonders gute Leistungsnoten erleichtern dir eine Annahme. Nun kommst du in den richterlichen Probedienst, der laut §10 des Richtergesetzes zwischen drei und fünf Jahren Wartezeit bedeutet. In dieser Zeit arbeitest du als Richter auf Probe. Manche Bundesländer wechseln in dieser Zeit auch zwischen Staatsanwaltschaft und Richteramt. Erst spätestens nach Ablauf der fünf Jahre wirst du zum Richter auf Lebenszeit berufen. Du kannst dich dann auf Stellenangebote und Jobs als Richter überall bewerben.

Welche Voraussetzungen brauchst du als Richter/in?

Als Richter solltest du das Vermögen haben, zumindest nach außen hin völlig ruhig aufzutreten. Auch eine sehr sorgfältige Abwägung ist wichtig, schließlich geht es um Menschenschicksale. Ein falsches Urteil kann verheerende Folgen für die Menschen haben.

Andererseits musst du akzeptieren können, dass es nicht in jedem Fall eine wirkliche Gerechtigkeit geben kann. Nicht jedem Täter ist die Tat nachzuweisen. Menschenkenntnis und ein gewisses Maß an Einfühlungsvermögen sind unbedingte Voraussetzungen für eine/n guten Richter/in. Vorgeschrieben für die Ausübung des Richteramtes ist auch, dass du im Sinne des Grundgesetzes Deutsche/r bist.

Zudem ist Voraussetzung, dass du jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland eintrittst. Du musst völlig neutral sein und bleiben; denn für deine Urteilsfindung zählen ausschließlich Gesetze und Beweise. Dazu gehören Zeugenaussagen und andere faktische Sachverhalte. Medieneinflüsse, Lobbyismus oder Bestechlichkeit würden die Ausübung eines Richterberufes verhindern.

Neben sozialer Kompetenz sind auch gutes Zeitmanagement und Organisationstalent wichtig. Oft müssen kurze Termine eingehalten werden. Kommunikationsfähigkeit und Empathie sind persönliche Kompetenzen, die dir einen großen Vorteil in der Ausübung deines Jobs ermöglichen. Mit auftretenden Konflikten solltest du ebenso gut umgehen können wie mit den Konsequenzen der von dir gesprochenen Urteile. Kinder, die wegen entzogenem Sorgerecht in Pflegefamilien kommen, Privatinsolvenzen in der Folge hoher von dir ausgesprochener Geldstrafen und ähnliche Folgen liegen in deiner Verantwortung. Dies muss dir bewusst sein und du musst damit umgehen können.

Wie ist der Verdienst eines/r Richters/in?

Der durchschnittliche Verdienst liegt bei 84.294 Euro pro Jahr, wobei es hier regionale Schwankungen gibt. In Orten wie Stuttgart, München oder Bonn beträgt es sogar mehr als 100.000 Euro.

Dagegen sind die Durchschnittsgehälter in Leipzig und Dresden unter dem Durchschnitt zu finden. Von einem durchschnittlichen Einstiegsgehalt in Höhe von 60.336 Euro jährlich kannst du dich bis zu einem Durchschnittsgehalt von 107.201 Euro im Jahr hocharbeiten. Auch hierbei sind die regionalen Unterschiede unbedingt zu beachten. In Stuttgart und München liegen die mittleren Durchschnittsgehälter von Richtern und Richterinnen bereits höher als das durchschnittlich in der Bundesrepublik Deutschland zu erreichende Höchstgehalt. Weitere Informationen zum Gehalt findest du unter hier.

Richter/in: die Aussichten

Um deinen Traum von einem Beruf als Richter/in zu verwirklichen, benötigst du in erster Linie Geduld. Ein langes Studium, das anschließende Rechtsrefendariat und eine weitere Wartezeit bis zur Berufung als Richter zehren an den Nerven.

Danach aber sind die Chancen recht gut. Richter werden immer wieder gesucht. Dauert dir die Wartezeit zu lang, hast du immer noch die Möglichkeit, in die Staatsanwaltschaft oder in eine Rechtsanwaltskanzlei zu wechseln. Möchtest du im Strafrecht als Richter arbeiten, dann solltest du dir dessen bewusst sein, dass du die härteren Fälle zur Entscheidung bekommst und über die mögliche Bestrafung des Täters urteilst. Im Zivilrecht kannst du Probleme ähnlich wie ein Schiedsrichter lösen, indem du das Gesetz anwendest. In Deutschland werden das Zivilgericht und das Strafgericht als Ordentliche Gerichtsbarkeit und Verwaltungsgericht, Sozialgericht, Finanzgericht und Arbeitsgericht als Besondere Gerichtsbarkeit geführt.

Richter/in: die Karrierechancen

Richter werden an Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und am Bundesgerichtshof immer wieder gesucht. Auch am Bundesverfassungsgericht und am Europäischen Gerichtshof kannst du nach offenen Stellen als Richter/in suchen.

Auf Angebote für Stellen bewerben darfst du dich jedoch erst dann, wenn du bereits zum Richter auf Lebenszeit berufen wurdest. Dies geschieht spätestens fünf Jahre nach Beginn deiner Tätigkeit als Richter auf Probe. In den einzelnen Bundesländern erfolgt die Ernennung von Richtern allerdings nach unterschiedlichen Verfahren. In Bayern entscheidet das Justizministerium, in Nordrhein-Westfalen die Oberlandesgerichte und in Hamburg das Oberlandesgericht gemeinsam mit dem Justizsenator.