Einstellungstermin
zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Beschäftigungsart
Vollzeit

Befristung
unbefristet

Organisationseinheit
Amt für digitale Infrastruktur und Verkehrsanlagen
Abteilung "Unterhaltung von Verkehrsanlagen, Bauhof"

Aufgabenschwerpunkte
An einem attraktiven Standort mit vielfältigen Aufgabenfeldern liegen die Schwerpunkte je nach beruflicher Qualifikation u.a. in der:
  • Kontrolle, Wartung und Instandsetzung der Kreisstraßen mit den Radwegen, Bauwerken, Entwässerungseinrichtungen, Beschilderung, etc.
  • Kontrolle, Pflege und Unterhaltung von Bäumen und Straßenbegleitgrün
  • Bedienung von modernen Fahrzeugen sowie Klein- und Großgeräten
  • Allgemeine Arbeiten im Straßenunterhaltungsdienst einschließlich Winterdienst

Bewerbungsprofil
  • abgeschlossene Ausbildung zur Straßenwärterin / zum Straßenwärter, zur Straßenbauerin / zum Straßenbauer, (Landschafts-) Gärtnerin / Gärtner, Forstwirtin / Forstwirt (w/m/d) oder eine vergleichbare handwerkliche Ausbildung
  • Lehrgang zur zertifizierten Baumkontrolleurin / zum zertifzierten Baumkontrolleur (w/m/d)
  • hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zur Teilnahme am Winterdienst (Rufbereitschaft und Schichtbetrieb)
  • hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
  • Besitz der Fahrerlaubnisse Klasse B und CE (von Vorteil)

Was wir bieten
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bis zu Entgeltgruppe 7 TVöD-V.

Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile.

Kontakt
Christian Böker
Leiter des Amtes für digitale Infrastruktur und Verkehrsanlagen
Tel.: 02162 39-1233

Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 20.09.2026.

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