Voraussetzungen
- Als Alltagsbegleiter (m/w/d) beziehungsweise Betreuungskraft ist eine Ausbildung gemäß §§43b, 53b SGB XI notwendig. Dabei werden nicht nur Grundlagen des §45a und b nach SGB XI vermittelt, sondern auch der Umgang mit dem zu betreuenden Klientel. Vor Kursbeginn muss mindestens ein fünftägiges Praktikum stattgefunden haben.
- Als ausgebildete Pflegefachkraft sind Sie qualifiziert und erfüllen diese Voraussetzungen.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Deutschkenntnisse: mindestens B1-Niveau
- Aktuelles Gesundheitszeugnis und Nachweis über notwendige Impfungen
- Amtliches Führungszeugnis
Anforderungen
- Begeisterung für die Arbeit mit Menschen
- Kenntnisse im Bereich Hauswirtschaft
- Ausgeglichenheit
- Kommunikationsfähigkeit
- Gründlichkeit
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