Die Stadt Leer (Ostfriesland), das sogenannte „Tor Ostfrieslands“, ist eine moderne Stadt in Küstennähe und nur wenige Kilometer von den Niederlanden entfernt.
Eine lebendige Infrastruktur aus Handel, Dienstleistung, Bildung und Kultur, gute Verkehrsanbindungen sowie attraktive Wohn-, Bildungs-, Sport-, Erholungs- und Freizeitangebote prägen die Stadt. Auch die wunderschöne Altstadt und der Freizeithafen mitten in der Stadt machen Leer besonders attraktiv.
Bei der Stadt Leer (Ostfriesland) ist im Fachdienst 3.32 Ordnungs- und Bürgeramt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
Sachbearbeiter*in (m/w/d) für Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Ordnungsangelegenheiten sowie Wahlen
zu besetzen.
Die Stelle ist befristet bis voraussichtlich zum 30.04.2028. Es handelt sich um eine Vertretung nach den Bestimmungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Die Vertretung umfasst Zeiten der Einarbeitung, eines etwaigen Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz, der Schutzfristen sowie einer sich anschließenden Elternzeit.
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9c TVöD bewertet. Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilzeitgeeignet ist. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Ihre Aufgaben
In dieser Position übernehmen Sie vielseitige Aufgaben im Bereich Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Ordnungsangelegenheiten sowie Wahlen.
Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten gehören insbesondere:
- Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
- Ladenöffnungszeiten sowie Sonn- und Feiertagsrecht
- Gefahrenabwehr nach dem NPOG
- Versammlungswesen
- ordnungsbehördliche Bestattungsangelegenheiten
- Aufgaben nach dem NHundG
- Vertretung des Dienstpostens Fachstellenleiter 3.323 „Bürgerservice und Wahlen“ für den Aufgabenbereich Wahlen, einschließlich aller anfallenden Tätigkeiten im Bereich Wahlen
Eine Änderung der Aufgaben beziehungsweise des Aufgabenbereiches bleibt vorbehalten.
Ihr Profil
Zwingend erforderlich
- erfolgreicher Abschluss der Angestelltenprüfung II als Verwaltungsfachwirt*in
oder
- eine durch ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium im Bereich der öffentlichen Verwaltung beziehungsweise der Rechtswissenschaften erworbene vergleichbare Befähigung, zum Beispiel Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Verwaltung, Verwaltungsmanagement oder Öffentliches Recht
Außerdem erforderlich:
- Bereitschaft zum Einsatz außerhalb regulärer Arbeitszeiten, zum Beispiel für Außen- und Kontrolltätigkeiten am Wochenende oder nach Dienstschluss
Wünschenswert
- Team- und Konfliktfähigkeit
- persönliche und soziale Kompetenz
- Belastbarkeit und Flexibilität
- team- und lösungsorientierte Arbeitsweise
- Service- und Kundenorientierung
- Durchsetzungsvermögen
Wir bieten Ihnen
- eine Beschäftigung auf Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- einen abwechslungsreichen und vielseitigen Aufgabenbereich
- flexible Arbeitszeiten
- eigenständiges Arbeiten in einem engagierten Team
- eine gründliche Einarbeitung durch erfahrene Mitarbeiter*innen
- gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- die im öffentlichen Dienst vorgesehenen Sozialleistungen
- eine jährliche Prämie, die leistungsorientiert bemessen wird
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit der Möglichkeit zur Teilnahme an der betrieblichen Gesundheitsförderung, zum Beispiel Hansefit, Workshops, Massagen und psychologisches Coaching
Kontakt und Bewerbung
Wir freuen uns über Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts.
Im Sinne der beruflichen Gleichstellung nach Maßgabe des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) möchte die Stadt Leer den Anteil von Männern in diesem Bereich der Stadtverwaltung erhöhen, da Männer dort unterrepräsentiert sind. Männer werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Für weitergehende Auskünfte steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Herr Blank
Fachdienstleiter 3.32 Ordnungs- und Bürgeramt
Telefon: 0491/9782-220
E-Mail: ordnungsamt@leer.de
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen bis zum
28. Juni 2026
vorzugsweise per E-Mail an:
Bitte fassen Sie Ihre Unterlagen in einer PDF-Datei mit maximal 25 MB zusammen.
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