Personalsachbearbeiter/in bzw. Mitarbeiter/in für unseren Fachdienst Personal (w/m/d)
in Teilzeit

Über uns

Wir sind eine moderne, flexible Stadtverwaltung mit knapp 500 Beschäftigten und ca. 35.000 Einwohner*innen im Märkischen Kreis. Eine Vielzahl an Arbeitszeitmodellen, großartige Karrierechancen und ein vielfältiges Gesundheitsangebot - das sind WIR.

Stadt Hemer - Ein Mee(h)r an Möglichkeiten. Entdecke uns.

Sie übernehmen eigenverantwortlich folgende Aufgaben

  • Bearbeiten von arbeits-, beamten- und tarifrechtlichen Angelegenheiten wie z. B. Teilzeitanträge, Beförderungen, Stufenzuordnungen, Mutterschutz und Elternzeit
  • Fertigen von Arbeits-, Änderungs- und Auflösungsverträgen sowie Ernennungsurkunden
  • Vorbereiten und Sicherstellen der Zahlbarmachung der Entgelte einschließlich der Krankenbezüge
  • eigenständige Analyse und Aufbereitung komplexer personalrechtlicher Sachverhalte unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung


Eine Anpassung der Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten.

Qualifikationsprofil

  • Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in oder
  • abgeschlossenes Studium des kommunalen Verwaltungsdienstes bzw. des ehemaligen kommunalen Diplom-Studienganges oder
  • abgeschlossenes Studium (mind. Bachelor) der Fachrichtung Management, Wirtschaft, Rechtswissenschaften, Wirtschaftspsychologie oder Wirtschaftspädagogik oder
  • nachweisliche Teilnahme an einem bereits begonnenen Verwaltungslehrgang II des Studieninstitutes mit der Verpflichtung des erfolgreichen Abschlusses
  • diskrete, flexible, sorgfältige, eigenverantwortliche und selbstständige Arbeitsweise verbunden mit der Fähigkeit, sich parallel mit unterschiedlichen Themenstellungen zu befassen
  • Fähigkeit zur zielorientierten Teamarbeit
  • Konfliktfähigkeit sowie eine angemessene und konstruktive Gesprächsführung
  • Empathie und zielgruppenspezifische Kommunikationskompetenz
  • Fähigkeit bei unterschiedlichen Interessenlagen eine gemeinsame Lösung herbeizuführen
  • sicherer Umgang mit den Microsoft Office-Produkten und dem PC
  • Bereitschaft zur Einarbeitung in die fachspezifischen Anwenderprogramme wie Loga, Kommboss, AIDA, Session u.a.
  • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, ggf. den eigenen PKW für dienstliche Zwecke gegen Erstattung der Fahrkosten einzusetzen, sind wünschenswert

Wir bieten

  • ein an die Berufserfahrung gekoppeltes Jahresgehalt von 24.000 € bis 33.100 € (Entgeltgruppe 9c TVöD) zzgl. Jahressonderzahlung und leistungsorientiertem Bonus
  • bei bestehendem Beamtenverhältnis eine Vergütung bis Besoldungsgruppe A 10 LBesG NRW (Laufbahngruppe 2, Erstes Einstiegsamt – Stadtoberinspektor/in)
  • eine kostenlose Betriebsrente für tariflich Beschäftigte über die kvw Münster
  • Cafeteria im Rathaus
  • 32 Urlaubstage inklusive Heiligabend und Silvester
  • Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch flexible Teilzeit- sowie Gleitzeitregelungen und Homeoffice / mobile Arbeit
  • Mobiles Kinderzimmer
  • betriebsinterne Sozialberatung und Beratung durch eigene Pflegelotsin
  • eine betriebliche Gesundheitsförderung u.a. durch einen Physiotherapeuten sowie ein aktives Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Corporate Benefits – Exklusive Beschäftigtenangebote namhafter Hersteller und Marken
  • Jobrad
  • Mitnahme des Hundes ins Büro (in Absprache mit dem Team)
  • schnelle und kurze Entscheidungswege sowie die Möglichkeit sich mit eigenen Ideen einzubringen
  • finanzierte Fortbildungsmöglichkeiten und interne Trainings

Wissenswertes

Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 9c TVöD bzw. bei bestehendem Beamtenverhältnis und den erfüllten beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach A 10 LBesG NRW.

Wir freuen uns auf Ihre digitale Bewerbung über den „Bewerben-Button" bis zum 17.05.2026 unter Angabe der Chiffre-Nr.: 1.1-110.12.

Für weitere Informationen stehen Frau Doris Alexander (02372 551-246) oder Frau Sina Röhring (02372 551-242) gerne zur Verfügung.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei Unterrepräsentanz werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG NRW) bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass Kosten, die Ihnen während des Auswahlverfahrens entstehen, leider nicht erstattet werden können.

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