Die Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth sucht zum 1. Februar 2027 in Vollzeit:
Beschäftigte (m/w/d) im Justizvollzugsdienst
(uniformierter Dienst)
in einem bis zum 31. Januar 2028 befristeten Arbeitsverhältnis (Chance auf Übernahme ins Beamtenverhältnis und Einsatz in ganz Bayern)
Vergütung und Arbeitsbedingungen richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Allgemeine Informationen über den Justizvollzug in Bayern und das angestrebte Berufsbild gibt es unter: http://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/bewerber/allgemeiner-vollzugsdienst/
Einstellungsvoraussetzungen:
- deutsche Staatsangehörigkeit,
- mindestens qualifizierender Haupt-/Mittelschulabschluss oder Haupt- oder Mittelschulabschluss (9 Klassen) mit abgeschlossener Berufsausbildung,
- Mindestalter 18 Jahre,
- Höchstalter 44 Jahre zum Stichtag 1. Februar 2028
Zusätzliche Verpflichtung im befristeten Arbeitsvertrag wird sein, am nächsten bayernweiten beamtenrechtlichen Auswahlverfahren (einschließlich eines Sporttests) teilzunehmen. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen. Bewerbungen mit Schwerbehindertenstatus werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns darauf, Sie kennenzulernen!
Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Schul-, Prüfungs- und Arbeitszeugnisse) bis 27. September 2026 per E-Mail an: bewerbung.bt@jv.bayern.de.
Nähere Auskünfte erteilen gerne Frau Rubenbauer, Tel. Nr.: 0921/805-345 und Herr Zerenner, 0921/805-148.
Mit der Abgabe der Bewerbung stimmen die Bewerber/innen der vorübergehenden Speicherung der im Rahmen des Auswahlverfahrens erforderlichen Daten zu. Die Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss vernichtet. Bitte reichen Sie daher nur gut lesbare Kopien ein. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass mit der Bewerbung verbundene Kosten nicht erstattet werden können.

