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3 JobsIngenieurin/Ingenieur bzw. staatl. geprüfte/-r Bautechniker/-in (m/w/d) für das Bauamt
Kreisstadt Neunkirchen
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Sachbearbeiter/-in für das Ordnungsamt im Bereich allgemeine Gefahrenabwehr und Ordnungswidrigkeiten (m/w/d)
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Ref-Nr: REG-35345
11.05.2026
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Sachbearbeitung Haushaltswesen / stellvertretende Teamleitung "Team Finanzen" (m/w/d)
Gemeinde Mettlach
Ref-Nr: YF-43235
05.05.2026
Bei der Verbandsgemeinde Trier-Land, Landkreis Trier-Saarburg,
ist die Stelle der/des
hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)
wegen Ablaufs der Amtszeit des Stelleninhabers zum 01.03.2027 neu zu besetzen. Der Stelleninhaber bewirbt sich um die Wiederwahl.
Die Verbandsgemeinde Trier-Land besteht aus 11 Ortsgemeinden mit zusammen rund 22.500 Einwohnern, Sitz der Verwaltung ist die Stadt Trier.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 13. September 2026, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Trier-Land für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt (Urwahl). Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am Sonntag, dem 27. September 2026, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen bzw. Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
- am Tag der Wahl (13.09.2026) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B3/B4 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die B3 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B4 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gezahlt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin / Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 27.07.2026, 18.00 Uhr beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Trier-Land öffentlich bekanntmacht.
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis zum 01.06.2026 (keine Ausschlussfrist) an die Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier oder per E-Mail:
bueroleitung@trier-land.de
Hinweis zu Bewerbungen per E-Mail: Bei Bewerbungen per E-Mail sind alle Anlagen in einer PDF-Datei zusammenzufassen. Sonstige Dateiformate werden nicht akzeptiert.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Thebach (0651-9798-209) sowie Herr Petry (0651-9798-205) zur Verfügung. Mit der Übermittlung der Bewerbung erfolgt die Einverständniserklärung zu unserer Datenschutzerklärung. Diese kann auf unserer Internetseite unter www.trier-land.de/informationen/datenschutzerklärung eingesehen werden.
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