Weiterleitungsstellen: Klarheit - für ein Jahr

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03.09.2010
Der Plan, zum 1.1.2011 zentrale Beitragseinzugsstellen zu errichten, ist gescheitert: Das Gesetz wurde wieder geändert, das Thema zunächst auf 2012 verschoben.

Was wird aus den Weiterleitungsstellen?
Schon vor Jahren hatte es sich der Gesetzgeber so schön ausgedacht: Zentrale Beitragseinzugsstellen sollen für Arbeitgeber Vereinfachungen mit sich bringen. Unternehmen können dann an eine einzige Stelle Meldungen, Beitragsnachweise und Beitragszahlungen für alle ihre Beschäftigten absetzen - unabhängig davon, bei welchen Krankenkassen eine Mitgliedschaft besteht. Jede Personalabrechnung kann selbst entscheiden, ob sie diese Möglichkeit nutzen will. Als Alternative steht der bisherige Weg zur Einzelabrechnung mit den jeweiligen Krankenkassen weiterhin offen.

Die Pläne des Gesetzgebers sind vorerst an der Sinnfrage gescheitert
Das Vorhaben ist jedoch vorerst an den Fakten gescheitert - bevor es überhaupt starten konnte: Die zentralen Einzugsstellen müssen alle eingehenden Daten ohnehin wieder an die jeweilige Kasse des Arbeitnehmers schicken, da dort die Angaben benötigt werden. Wegen dieser Weiterleitung ist auch der aus Arbeitgebersicht eher irreführende Name "Weiterleitungsstelle" geprägt worden. Kritik an diesem Plan kam zuletzt nicht nur von den Krankenkassen, sondern auch aus der Wirtschaft. Nötig wären für ein reibungslos funktionierendes Verfahren viele neue Schnittstellen. Der ursprüngliche Zweck der Entlastung der Arbeitgeber durch Bürokratieabbau wurde mehr und mehr von allen Beteiligten bestritten bzw. bezweifelt. Deshalb wurden trotz des gesetzlichen Auftrags seitens der Kassen keinerlei Vorbereitungen für die Einrichtung zentraler Beitragseinzugsstellen getroffen.

Gesetz geändert: Weiterleitungsstellen starten nun erst 2012
Vor diesem Hintergrund hatte nun der Gesetzgeber ein Einsehen. Er setzte die Einführung der zentralen Weiterleitungsstellen schlicht aus - per Gesetzesänderung. Nach Prüfung und enger Abstimmung aller Beteiligten wird der Start auf das Jahr 2012 aufgeschoben. So regelt es bereits das rechtskräftig verkündete "Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" vom 5.8.2010.

"Weiterentwicklung des Konzepts": Weitere Aussichten ungewiss
Statt zum 1.1.2011 soll es zentrale Weiterleitungsstellen nun ab 2012 geben - mit dem Zusatz "möglicherweise". Denn in der offiziellen Begründung des Gesetzgebers wird der zeitliche Aufschub vorsichtig mit einer der noch nötigen "Weiterentwicklung des Konzepts" umschrieben. Die nach wie vor umstrittene Einführung zentraler Weiterleitungsstellen dürfte auch 2011 erneut bzw. weiterhin für Diskussionen sorgen. Bis 2012 kann da noch viel passieren.

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