Familientelefonate auf Reisen sind steuerlich absetzbar

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29.06.2010
Mietet ein Arbeitnehmer oder ein Unternehmer aus beruflichen Gründen an einem weit vom Wohnort entfernten Beschäftigungsort eine Zweitwohnung an, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Wer am Wochenende nicht zur Familie nach Hause fährt, darf die Kosten für ein 15-minütiges Telefonat mit der Familie steuerlich absetzen. Doch gilt das auch bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten?

Für die Finanzämter war die Sache in der Vergangenheit klar. Die Kosten für ein 15-minütiges Privatgespräch dürfen nur im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden. Bei einer Auswärtstätigkeit gibt es diese Möglichkeit dagegen nicht.

Richter stellen sich auf Seite der Steuerzahler
Die Richter des Finanzgerichts Hamburg urteilten jedoch anders. Arbeitnehmer oder Unternehmer, die sich aus beruflichen Gründen mehr als eine Woche auf einer Auswärtstätigkeit befinden, haben ebenfalls das Recht, die Kosten für ein 15-minütiges Privatgespräch abziehen zu dürfen (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 2.2.2009, Az. 7 K 02/07).

Praxistipp: Arbeitgeber kann unterstützend tätig werden
Um Nachfragen oder Streichungen des Finanzamts zu vermeiden, sind zu den mehr als einwöchigen Auswärtstätigkeiten Nachweise des Arbeitgebers über die tatsächliche Dauer aufzubewahren und bei Geltendmachung von privaten Telefonkosten der Steuererklärung beizufügen.

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