Du bietest gern bei Auktionen mit, liebst es, Nachrichten in deinem sozialen Netzwerk zu schreiben, und selbstverständlich willst du für deine Freunde stets erreichbar sein, auch während der Arbeitszeit? Oder: Du gehörst zu den Arbeitnehmern, die ihr Smartphone während der Arbeit grundsätzlich nicht nutzen, weshalb du Personen, die gelegentlich ihr Handy herauskramen, mit ähnlich bösen Blicken bestrafst wie die Kettenraucher unter deinen Kollegen?

In unserer schnelllebigen Zeit wird erwartet, dass Personen rasch auf elektronische Nachrichten reagieren. Wie praktisch sind doch Smartphones und ihre Möglichkeit, Internetaktivitäten beispielsweise auch dann nachzugehen, wenn man in der Arbeit ist. Oder sollte man eine solche Nutzung als pflichtbewusster Angestellter tunlichst vermeiden? Und wie sieht die Sache eigentlich rechtlich aus?

Allgemeines zur Smartphone-Nutzung am Arbeitsplatz

Beeinträchtigung der Arbeitsleistung

Alle Arbeitgeber wünschen sich Mitarbeiter, die ihrer jeweiligen beruflichen Tätigkeit ihre volle Aufmerksamkeit widmen. Doch nicht nur Chefs selbst erwarten, dass Arbeitnehmer private Aktivitäten während der Arbeitszeit bleiben lassen: Ein Supermarktverkäufer, der während seiner Dienstzeit ein privates Telefonat mit seiner Freundin führt, wird von Kunden als ebenso unprofessionell empfunden wie die Auszubildende zur Bankkauffrau, die sich während Phasen des Arbeitsmangels ihre Bögen zur Führerscheinvorbereitung durchliest.


Im Notfall ist die Nutzung von Smartphones meist erlaubt

Gab es im privaten Umfeld ein unvorhersehbares Ereignis, sodass die sofortige Mitwirkung eines Arbeitnehmers via Smartphone gefragt ist? In einem solchen Fall wird kein Arbeitgeber dem Angestellten einen Vorwurf machen. Anders kann die Sache aussehen, wenn ein Mitarbeiter aus jeder Mücke einen Elefanten macht und sein Smartphone deshalb recht oft während der Arbeitszeit verwendet.


Arbeitszeitverlust und Arbeitszeitbetrug

Je nachdem, wie exzessiv die Handynutzung während der Arbeitszeit ausfällt, kann dies nicht nur zu einer Abmahnung, sondern sogar zu einer fristlosen Kündigung führen. Doch das ist nicht alles: Auch eine Strafanzeige wegen Arbeitszeitbetrugs kann erfolgen.

Smartphone-Nutzung
Bildquelle: www.istockphoto.com / YakobchukOlena

Regeln für die private Smartphone-Nutzung in der Arbeit

Die zwei goldenen Regeln

  • Lautlos: Wer seinen Kollegen nicht auf den Wecker fallen will, vermeidet überflüssige Geräusche wie Signaltöne des Computers oder eben auch den SMS-Ton des Smartphones, indem er die jeweils erforderlichen Einstellungen vornimmt. Ein weiteres Must: Tätigst du einen Anruf mit deinem Handy, dann solltest du zum Telefonieren in einen Nebenraum gehen.
  • Vorsicht Kamera: Du würdest deiner Familie so gern einmal zeigen, wie dein Arbeitsplatz aussieht und wie die Angestellten gekleidet sind? Dir sollte klar sein: Nicht alle Kollegen wollen von dir gefilmt oder fotografiert werden. Auch gibt es gewisse datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Darf man das Smartphone am Arbeitsplatz aufladen?

Egal, wie heimisch du dich an deinem Arbeitsplatz fühlst: Das Smartphone in der Arbeit aufzuladen ist nicht weniger schlimm als einen Radiergummi mit nach Hause zu nehmen. Aus diesem Grund wird das Aufladen des Handys in der Arbeit als Stromdiebstahl gewertet. Entdeckt der Arbeitgeber, dass du Strom für private Zwecke nutzt, kann dies zur Kündigung führen.


Ist die Nutzung eines Smartphones am Arbeitsplatz in deinem Fall erlaubt?

Rein juristisch gesehen haben Arbeitgeber laut der aktuellen Rechtslage die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern die Nutzung von Smartphones am Arbeitsplatz generell zu verbieten. Allerdings ist bei einem solchen Verbot die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob du bei Nutzung deines Smartphones am Arbeitsplatz das Risiko eingehst, eine Abmahnung zu erhalten, solltest du als erstes deinen Arbeitsvertrag unter die Lupe nehmen. Wenn der Arbeitsvertrag keine entsprechende Regelung enthält und du auch keine anderweitige Weisung wie zum Beispiel eine E-Mail erhalten hast, dann ist die Nutzung des Handys während der Arbeitszeit grundsätzlich erlaubt. Es ist selbstverständlich, dass diese jedoch so minimal wie möglich ausfallen sollte. Denn solltest du an deinem Arbeitsplatz durch exzessiven Handygebrauch auffallen, riskierst du eine Abmahnung.


Was tun bei einer Smartphone-Sucht?

Bei dir stellt sich Nervosität ein, wenn du dein Smartphone nicht alle paar Minuten auf neue SMS checkst? Du bist gar nicht dazu in der Lage, dich richtig zu konzentrieren, wenn du eine Nachricht nicht sofort beantworten kannst? Nomophobie (Abkürzung für „No-Mobile-Phone-Phobia“) nennt man die Angst, nicht auf dem Handy erreichbar zu sein. Handysucht ist übrigens keine anerkannte Krankheit und kann deshalb auch nicht von einem Arzt diagnostiziert werden.


Aspekte für Arbeitgeber

Für welche Berufsgruppen ist ein Handyverbot denkbar?

In den meisten Fällen macht ein Verbot der Nutzung von Smartphones eher keinen Sinn. Gibt es an einem Arbeitsplatz Messinstrumente, die durch Handystrahlung gestört werden könnten? Dann sieht die Sache schon anders aus. Es kann auch bestimmte Räume geben, in denen die Nutzung von Smartphones durch ein Aushangschild untersagt wird.

Darf ein Betrieb Mitarbeiter filmen, um ihre Smartphone-Nutzung nachweisen zu können?

Werden Mitarbeiter heimlich gefilmt, so kann dies rechtliche Probleme mit sich bringen: Bis zu 300.000 € Bußgeld muss ein Arbeitgeber bezahlen, wenn aufkommt, dass er Mitarbeiter ohne deren Wissen mit einer Videokamera überwacht hat.


Wie kann ein Arbeitgeber nachweisen, dass ein Mitarbeiter sein Smartphone während der Arbeitszeit nutzt?

Du hast andere Angestellte deines Betriebs in deiner WhatsApp-Liste? Unter „zuletzt online um“ kann eingesehen werden, wann du deine Nachrichten das letzte Mal gecheckt hast. Auch mit sozialen Netzwerken solltest du sehr vorsichtig umgehen. Besonders peinlich wird es, wenn auffliegt, dass du während deiner Arbeitszeit in den Social-Media-Kanälen über deinen Job abgelästert hast.


Wann ist eine Abmahnung aufgrund von Smartphone-Nutzung möglich?

Wenn in einem Betrieb die private Nutzung des Handys am Arbeitsplatz ausdrücklich verboten wurde, reicht bereits ein Verstoß gegen dieses Verbot, um eine Abmahnung zu erhalten. Nimm deshalb jede Vereinbarung wortwörtlich und genehmige dir keine Ausnahmen.


Fazit

Indem er dich für sich arbeiten lässt, bringt dir dein Arbeitgeber Vertrauen entgegen. Verwendest du einen nicht unerheblichen Teil deiner Arbeitszeit für private Dinge, missbrauchst du dieses Vertrauen. Deine Kontakte werden bestimmt Verständnis dafür mitbringen, wenn du ihnen ein paar Stunden am Tag nicht antworten kannst. Oder andersherum: Spricht sich in deinem Freundeskreis herum, dass du während deiner Arbeitszeit dauernd chattest, dann wirst du nicht nur in deren Augen weniger gewissenhaft erscheinen, sondern auch der Ruf deines Arbeitgebers kann in der Folge darunter leiden. Denn: Wer sich während der Arbeitszeit häufig mit seinem Smartphone beschäftigt, arbeitet weniger produktiv.

Quellen:
manager-magazin.de, roland-rechtsschutz.de, noz.de, merkur.de


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