Eigentlich wäre schon lange eine Gehaltserhöhung fällig, doch leider kann dir dein Chef im Moment nicht mehr Geld bieten. Die Krisenzeit hat es ihm nicht leicht gemacht, jetzt muss kräftig gespart werden. Die Folge: Du bist unzufrieden und hast das Gefühl, deine Arbeit wird zu wenig gewürdigt. Schließlich geht es nicht nur um das Geld, sondern um die Anerkennung deiner Leistungen. Doch seien wir mal ehrlich, bei einer Gehaltserhöhung kommt in vielen Fällen nach den Steuerabzügen unterm Strich sowieso gar nicht so viel mehr für dich raus.

Glücklicherweise gibt es jedoch ein paar Alternativen, die du deinem Chef vorschlagen kannst, und die auch in seinem Interesse sind, da sie größtenteils abschreibbar sind. In manchen Fällen bringen dir diese Sonderleistungen sogar mehr als ein höheres monatliches Bruttogehalt

Hier sind 11 Alternativen zur Aufstockung deines Nettogehalts. 

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1. Mehr Urlaubstage

Was ist wichtiger als mehr Geld? Ganz klar: mehr Zeit. Sollte dein Chef also partout gegen eine Gehaltserhöhung sein, frage ihn doch einfach nach mehr Urlaubstagen. Das kommt euch beiden zugute, denn für dich bedeutet das eine bessere Work-Life-Balance und das Unternehmen muss nicht zusätzlich Geld für dich ausgeben. 

2. Fortbildungen

Auch eine schöne Idee: Von Fortbildungen profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Seminare und Workshops können teuer sein, doch Weiterbildung zahlt sich so gut wie immer aus. Sprich deinen Chef beispielsweise auf einen ganz bestimmten Kurs an, den du gerne machen möchtest. Sofern er mit deinem Beruf zu tun hat, hat dieser sicher nichts dagegen, denn auch er hat Vorteile von deinem erweiterten Wissen. 

3. Dienstwagen

Um einen Dienstwagen von der Firma zu erhalten, musst du nicht zwingend oft für diese unterwegs sein. Auch als Prämie für gute Leistungen kannst du ihn dir verdienen. Wenn dein Chef nicht mehr Gehalt rausrücken möchte, könntest du ihm den Dienstwagen als Alternative vorschlagen. Allerdings muss die private Nutzung zusätzlich versteuert werden. Zudem verliert der Firmenwagen bei Mitarbeitern jüngerer Generationen zunehmend an Beliebtheit. 

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4. E-Bike

Die Alternative zur Alternative: Wer die Umwelt schonen und statt mit dem Auto lieber mit dem Fahrrad in die Arbeit fahren möchte, der freut sich sicher über ein Dienstfahrrad, bestenfalls in Form eines E-Bikes. Die private Nutzung wird hier – im Gegensatz zu einem Dienstwagen – auch nicht versteuert. Es fällt lediglich ein geldwerter Vorteil von einem Prozent des Neupreises an. Mitarbeiter dürfen das E-Bike sogar steuerfrei auftanken. 

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5. Jobticket oder Fahrgeld

Ein Abo für die öffentlichen Verkehrsmittel deiner Stadt ist eine gute Idee, die deinen Arbeitgeber nicht viel kostet, dich aber sehr glücklich machen könnte. Der Betrieb kann wählen, ob er das Ticket als Gehaltsbestandteil auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweist oder ob er den geldwerten Vorteil selbst versteuert. Zweiteres wäre für den Arbeitnehmer die bessere Alternative, da dieser damit wie sonst auch die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen darf.

Für die Autofahrer bietet sich dagegen die Kostenübernahme von Sprit über den Arbeitgeber an. Hier kann beispielsweise eine Kilometerpauschale vereinbart werden, die die Firma übernimmt. Pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz dürfen Betriebe ihren Mitarbeitern 0,30 Euro zuschießen. Die Entfernungspauschale bei den Werbungskosten in der Steuererklärung verringert sich dann natürlich um diesen Betrag. 

6. Prepaid-Kreditkarte

Die sogenannte Prepaid-Kreditkarte wird ein immer beliebteres Benefit für Arbeitnehmer. Sie wird monatlich mit einem gewissen Betrag aufgeladen und dem Mitarbeiter zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt. Egal ob tanken, einkaufen oder schön essen gehen – wofür er die Kreditkarte gebraucht, bleibt ihm überlassen.

Pro Jahr gilt eine Höchstgrenze von 10.000 Euro, die Beträge müssen vom Arbeitgeber mit 30 Prozent pauschal versteuert werden. Zudem darf das Geld keinesfalls bar ausgezahlt werden. Der Betrag wird freiwillig zusätzlich zum Gehalt bezahlt. Leider müssen Arbeitnehmer und -geber ihren Teil der Sozialversicherungsabgaben auf das Kreditguthaben zahlen. Es sei denn, der Arbeitnehmer liegt über den Beitragsbemessungsgrenzen der Renten- und Krankenversicherung. 

7. Altersvorsorge und Krankenzusatzversicherung

Eine weitere Alternative: Der Betrieb zahlt steuerfreie Beträge in eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung ein. Der Höchstbetrag liegt hier bei acht Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Außerdem kann ein Unternehmen Krankenzusatzversicherungen, beispielsweise für die Zähne, für seine Mitarbeiter abschließen.

8. Weniger Arbeitsstunden

Mehr Geld gibt`s nicht? Wie wäre es dann mit einer Reduzierung deiner Arbeitsstunden bei gleichbleibendem Lohn? Das ist dann eine Art indirekte Gehaltserhöhung, kostet die Firma nichts und schenkt dir mehr Freizeit. Auch ein guter Kompromiss, womit beide Parteien zufrieden sein könnten. 

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9. Prämien

Willst du unbedingt für deine herausragenden Leistungen in letzter Zeit belohnt werden, bietet sich auch eine Zusatzzahlung in Form einer Prämie an. Diese wird dann einmalig ausgezahlt und ehrt beispielsweise die Erreichung eines bestimmten Ziels. So fühlst du dich ebenfalls gewürdigt, auch wenn es erstmal keine dauerhafte Gehaltserhöhung gibt. 

10. Beihilfen und Erholungsbeihilfen

Dein Unternehmen darf für dich bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei für Beihilfen ausgeben. Dazu gehören beispielsweise Dienstleistungen wie Babysitter, wenn du diesen benötigst, da du kurzfristig einspringen musst. Das geht allerdings nur bei Kindern unter 14 Jahren. Beihilfen sind außerdem auch bei Todesfällen und Krankheiten erlaubt. 

Erholungsbeihilfen dagegen sind – wie der Name bereits sagt – Beihilfen, die dir zur Erholung dienen sollen. Sie können zusätzlich zum Urlaubsgeld bezahlt werden und beinhalten zum Beispiel eine Sachleistung wie die Buchung eines Hotels oder aber auch eine Barauszahlung. Der Zuschuss darf allerdings nur innerhalb von drei Monaten vor oder nach Urlaubsantritt bezahlt werden. Das Unternehmen darf jedes Jahr einen gewissen Betrag pro Arbeitnehmer auszahlen. Die Höchstgrenze liegt derzeit bei 156 Euro plus 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro pro Kind. 

11. Gratifikationen

Du bekommst kein Weihnachtsgeld? Auch Gratifikationen wie Urlaubsgeld oder Zahlungen zu Firmenjubiläen sind eine gute Möglichkeit, mehr Geld zu bekommen, selbst wenn es keine Gehaltserhöhung gibt. Sprich deinen Chef auf eventuelle Sondervergütungen an, die dir künftig ausgezahlt werden könnten. 

12. Essenszuschuss

Keine Kantine in der Firma? Wie wäre es dann, wenn du nach einem Essenzuschuss verlangst? Betriebe dürfen ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei bis zu 6,40 Euro pro Arbeitstag oder 93 Euro im Monat in Form von Essens-Schecks zukommen lassen. Das Geld kann dabei sowohl in Restaurants als auch im Supermarkt eingelöst werden. 

Fazit

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten auch ohne Gehaltserhöhung ein höheres Nettogehalt zu bekommen. Warte auf keinen Fall darauf, dass dein Chef mit diesen Angeboten von selbst auf dich zukommt, sondern handle proaktiv. Schließlich ist ihm ebenfalls an deiner Zufriedenheit gelegen, sofern er dich in der Firma halten möchte. Oft werden diese Möglichkeiten schlicht und einfach nicht genutzt, weil die Unternehmen nichts davon wissen.

Auch wenn du dich mit deinem Chef erstmal auf eine der Möglichkeiten einigen kannst, solltest du dennoch dafür sorgen, dass sich dein Gehalt über die nächsten Jahre konstant weiterentwickelt. Die oben genannten Extras fließen nicht in die Berechnung deiner Rente oder deines Arbeitslosengeldes mit ein. Dennoch: Sie sind eine gute Alternative und können im Moment die beste Lösung für dich und deinen Chef sein. 

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