Wo die Liebe hinfällt, sagt man so schön. Nicht selten überfällt sie zwei Menschen unerwartet, und schon handelt es sich um: Liebe am Arbeitsplatz. Kein Wunder, immerhin sieht man seine Kollegen jeden Tag und verbringt somit eine beachtliche Anzahl an Stunden zusammen. Genügend Zeit also, sich richtig gut kennenzulernen. Außerdem: Gleich und gleich gesellt sich gern, oder? Sollte sich aus einer kollegialen Freundschaft allerdings plötzlich mehr entwickeln, kann das leider auch einige Probleme mit sich ziehen. Nicht nur hinsichtlich der Zusammenarbeit im Team oder des Klatschs und Tratschs in den Bürogängen – auch rechtlich gibt es Grenzen.

Liebe am Arbeitsplatz

Hand aufs Herz: Hast du schon einmal einen Kollegen geküsst? Die Wahrscheinlichkeit, dass du mit „ja“ antwortest, ist gar nicht so gering – schließlich gibt es Studien, die zu dem Ergebnis kommen, fast jeder Dritte hätte schon einmal einen Flirt am Arbeitsplatz gehabt. Warum auch nicht? Wir verbringen schließlich im Schnitt ca. acht Stunden pro Tag an unserer Arbeitsstelle, wenn wir einen Fulltimejob haben, und da liegt es doch auf der Hand, dass man sich seine Kolleginnen und Kollegen auch mal etwas genauer anguckt. Und selbst wenn man es aus Vernunftgründen komplett ablehnt, ist man gegen seine Gefühle manchmal eben einfach machtlos.

Doch was tun, wenn es passiert? Auf jeden Fall ist Liebe am Arbeitsplatz nicht zwangsläufig ein Drama. Es liegt ein wenig auch an dir, ob die Story – so oder so – ein Happy End bekommt.

Liebesbeziehung im Büro – Ist das erlaubt?

Doch wie sieht das Ganze überhaupt arbeitsrechtlich aus? In wen man sich verliebt, kann man sich schließlich nicht aussuchen. Deshalb darf der Arbeitgeber eine Beziehung zwischen zwei Mitarbeitern auch nicht verbieten und etwaige Klauseln im Arbeitsvertrag sind unzulässig. Anders ist das allerdings beispielsweise in den USA, wo es durchaus gängig ist, Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz vertraglich zu untersagen. In Deutschland sind die Mitarbeiter jedoch durch das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit geschützt und dürfen demnach frei entscheiden, mit wem sie ausgehen oder eine Beziehung führen möchten. Dennoch sollte das Liebesglück eine private Angelegenheit bleiben und keinesfalls die Arbeit stören. Im Falle einer nachweislichen negativen Beeinträchtigung der Arbeitsleistung kann eine Abmahnung durch den Arbeitgeber erfolgen und im Wiederholungsfall sogar eine fristlose Kündigung. 

Beziehungen zwischen Arbeitnehmern auf gleicher Ebene sind arbeitsrechtlich eher unproblematisch. Etwas schwieriger gestaltet sich allerdings eine Beziehung in einem Hierarchieverhältnis, wie beispielsweise zwischen einem Ausbilder und dem Auszubildenden oder dem Chef und einem normalen Angestellten. Hier darf die Führungskraft ihre Stellung selbstverständlich auf keinen Fall ausnutzen und den Liebespartner anderen Mitarbeitern gegenüber bevorzugen oder benachteiligen. Den Arbeitgeber trifft eine besondere Fürsorgepflicht, die er durch arbeitsrechtliche Maßnahmen durchsetzen sollte. Oft versetzen Firmen einen Partner in eine andere Abteilung, um Konflikte zu vermeiden, da die Rangfolge so unter Umständen nicht mehr gegeben ist. Dies ist rechtlich gesehen zulässig, solange der Mitarbeiter eine gleichwertige Position erhält und nicht heruntergestuft wird. 

Tipps, wie die Liebe am Arbeitsplatz gut klappen kann, findest du übrigens in diesem Artikel: Liebe im Büro – unterschiedliche Szenarien und unsre Tipps dafür

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Ein süßes, kleines Geheimnis

Am Anfang ein harmloses Lächeln, das hin- und hergeworfen wird, dann schon etwas eindeutigere, längere Blicke sowie neckische Kommentare, die ausgetauscht werden, und schließlich kommt es zu ausgedehnten, gemeinsamen Mittagspausen: Irgendwann stellt sich die Frage, ob man die Liebe am Arbeitsplatz für sich behält oder die Kolleginnen und Kollegen einweiht. Denn auf die Dauer kann es sehr anstrengend werden, solch eine Beziehung im Job zu verheimlichen.

Davon abgesehen, dass es in der Praxis oftmals fast unmöglich ist, sich so zu verhalten, dass niemand etwas von der Beziehung bemerkt, kann das Geheimhalten auch zu einer starken psychischen Belastung für die Akteure werden. Nicht selten hat man zu weiteren Arbeitskollegen sehr gute, freundschaftliche Verhältnisse. Diesen nun auf die Dauer etwas vorzuspielen, ist auch ein emotional schwieriges Unterfangen und kann durchaus kollegiale Beziehungen zerstören, wenn später die Liebe am Arbeitsplatz doch ans Licht kommt.

Erst mal abwarten

In der Regel wartet man anfangs aber trotzdem etwas ab, bevor man die Kollegen und Mitarbeiter informiert. Denn wer weiß schon, wie sich solch eine Liaison entwickelt und wie ernst es beiden damit tatsächlich ist. Und ist dann plötzlich alles schon wieder aus, bevor es richtig begonnen hat, musst du jedem jede Menge erklären – worauf du sicher wenig Lust hast. Es ist also durchaus legitim, die ersten Wochen oder Monate eine geheime Sache daraus zu machen.

Irgendwann jedoch kommt man an den Punkt, wo man vermutlich die feste Beziehung auch auf der Arbeitsstelle offen kommunizieren sollte. Doch Vorsicht, man muss sich über die möglichen Folgen im Klaren sein! Kollegen und Chefs können auf diese Neuigkeit sehr unterschiedlich reagieren.

So reagieren die Kollegen

Eine Paarbeziehung wird fast immer als vertraulicher und enger als eine Beziehung unter Arbeitskollegen gesehen. Deshalb ändert sich mit der Mitteilung, dass du jetzt mit einem Kollegen liiert bist, auch deine Beziehung zu deinen anderen Kollegen. Sie erfährt quasi fast automatisch eine Art Abwertung.

Mögliche negative Reaktionen von Kollegen können deshalb sein:

  • Rückzug, weil das Verhalten generell abgelehnt wird
  • Abstand aufgrund von Unsicherheit, wie man sich verhalten soll
  • Vertrauensverlust
  • Neid

Allerdings ist es genauso gut möglich, dass solch eine neue Liebe ohne Weiteres von den anderen Mitarbeitern akzeptiert und respektiert wird.

Nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch ganz praktisch im Arbeitsalltag sind Beziehungen über verschiedene Hierarchieebenen deutlich problembehafteter als unter Gleichgestellten. Denn hier entwickeln Kollegen oftmals fast zwangsläufig Gefühle wie Missgunst, Neid, Eifersucht und Enttäuschung bzw. den Eindruck, ungerecht behandelt zu werden. Tatsächlich gestaltet es die Zusammenarbeit einfacher, wenn es gelingt, die frisch gebackenen privaten Partner nicht zu eng zusammenarbeiten zu lassen und vielleicht sogar einen Abteilungswechsel eines Betroffenen oder ähnliches zu realisieren.

Arbeitsrechtliche Aspekte: Meldepflicht?

In manchen Fällen darf der Arbeitgeber auch verlangen, dass er über eine Beziehung zwischen Kollegen informiert wird. Vor allem bei Versicherungen, Banken und generell in streng regulierten Bereichen ist eine Meldepflicht gang und gäbe, da hiermit Konflikte vermieden werden sollen. Hierbei ist es natürlich schwierig, den geeigneten Zeitpunkt zu finden, da die Verliebten anfangs eventuell selbst noch nicht wissen, wohin ihre Liebelei führt. Auch bei der Anstellung selbst sollte mit offenen Karten gespielt werden. 

Erfährt die Führungskraft von einer Beziehung zwischen zwei zusammenarbeitenden Kollegen, so ist sie berechtigt, kleine Änderungen im Arbeitsalltag vorzunehmen. Zum Beispiel, indem sie den Verliebten unterschiedliche Aufgaben zuweist, sie räumlich trennt oder gar versetzt. Dies ist natürlich nur möglich, wenn es arbeitstechnisch keine Verschlechterung bedeutet, und im Falle einer Versetzung nur, wenn die Versetzung arbeitsrechtlich zulässig ist. Das ist jeweils im Einzelfall zu prüfen. Der Grund der Beziehung allein reicht in der Regel nicht aus. 

Sollten sich die verliebten Kollegen dazu entscheiden, erst einmal nur den Vorgesetzten einzuweihen und den Rest außen vor zu lassen, dann ist dieser auch dazu verpflichtet, die Angelegenheit für sich zu behalten. Zumindest solange es keine Probleme gibt. Bemerkt die Führungskraft, dass sich die geheime Beziehung in irgendeiner Weise negativ auf das Team auswirkt, sollte sie dies dennoch zuerst allein mit dem Paar besprechen.

Gut zu wissen: Wenn ein Paar zur gleichen Zeit Urlaub nehmen möchte, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Wünsche zu berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange stehen im Weg. 

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Wenn plötzlich Schluss ist

Liebeskummer, Tränen und Streit. Wenn eine firmeninterne Beziehung zerbricht, leiden oft nicht nur die Ex-Partner. Auch das Team und der Chef können beeinträchtigt sein, wenn sich das Arbeitsklima im Büro plötzlich ändert und ständig Konflikte in der Luft liegen. In diesem Fall darf der Arbeitgeber eingreifen und beispielsweise Berührungen und Gespräche der ehemaligen Partner verbieten, da es in seinem Interesse ist, eine professionelle Arbeitssituation zu schaffen. 

Fazit: Liebe am Arbeitsplatz

Wen die Liebe am Arbeitsplatz unerwartet trifft, der darf sich erst einmal freuen. Es spricht arbeitsrechtlich nichts dagegen, eine Beziehung mit einem Kollegen oder einer Kollegin zu führen, solange die Arbeit nicht darunter leidet. Problematisch wird es allerdings bei Beziehungen mit hierarchischem Gefälle. Diese sind zwar generell nicht verboten, allerdings muss genau überprüft werden, ob diese Partnerschaft keine Ungerechtigkeiten hervorruft. 

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