Logo

Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
Straßenunterhal­tungsmitarbeiter/-in (w/m/d)

Der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen mit über 330 Beschäftigten.

Im Auftrag der Stadt Hagen erstellen und unterhalten wir die öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in Hagen. Dazu gehören u. a. der Bau und die Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen, die Pflege von Grün- und Parkanlagen, Bau und Unterhaltung der öffentlichen Brücken, Bau und Betrieb der verkehrstechnischen Einrichtungen und vieles mehr. Somit bieten wir im öffentlichen Dienst ein interessantes Aufgabengebiet mit der Flexibilität eines modernen Kommunalunternehmens.

Für unser Team „Straßenbetrieb“ suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n

Straßenunterhal­tungsmitarbeiter/-in (w/m/d)
Hinweis: Der Ausschreibungstext ist in der weiblichen und männlichen Form verfasst, es sind jedoch alle Geschlechter (weiblich/männlich/divers) angesprochen.

Ihre Aufgaben:

Erledigung sämtlicher verkehrssicherungspflichtiger Arbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Hagen, wie zum Beispiel:


  • Asphalt-, Pflaster- und Plattierungsarbeiten
  • Arbeiten an Straßenentwässerungs­einrichtungen
  • Arbeiten an Leit- und Absperreinrichtungen
  • Säuberungsarbeiten
  • Beseitigung von Gefahrenstellen
  • Pflege des Straßenbegleitgrüns
  • Beseitigung von Unfallschäden
  • Teilnahme am Winterdienst und der damit verbundenen Rufbereitschaft

Wir erwarten:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Straßen- oder Tiefbauer/-in (w/m/d) bzw. Pflasterer/Pflasterin (w/m/d) oder artverwandte Berufe (z. B. Gärtner/-in (w/m/d) der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau) oder Berufe mit ähnlichen Ausbildungsinhalten
  • Gute Kenntnisse im Umgang mit straßenbautechnischen Maschinen und Geräten
  • Führerschein der Klasse B, möglichst C1
  • Engagement, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie eine selbstständige Arbeitsweise
  • Körperliche Belastbarkeit

Wir bieten:

  • Einen zukunftssicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
  • Eine den persönlichen Voraussetzungen entsprechende Vergütung bis Entgeltgruppe 6 TVöD in Verbindung mit angemessenen Zulagen für diesen Tätigkeitsbereich
  • 30 Tage Jahresurlaub
  • Freistellung unter Entgeltfortzahlung am 24.12. und 31.12.
  • Tariflich geregelte Jahressonderzahlungen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • …und vieles Mehr!

Interessiert?

Informationen:

Herr Greive, Fachbereichsleitung

02331 3677-177

Herr Spannaus, Fachleitung

02331 3677-230

Frau Fiebig, Personalwirtschaft

02331 3677-201

Bewerbungen:

Ihre Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Nachweise über die Ausbildung, Arbeitszeugnisse etc.) richten Sie bitte unter Angabe der Ausschreibungsnummer WBH/3-2020-3 und wie Sie auf unser
Stellenangebot aufmerksam geworden sind zu Händen Frau Fiebig an:

bewerbungen@wbh-hagen.de

Bewerbungsschluss ist der 22.11.2020.

Hinweis:
Ausländische Studien- und Berufsabschlüsse werden nur berücksichtigt, wenn ein Nachweis über die Gleichwertigkeit vorzuweisen ist. Die hierfür zuständige Stelle und weitere Informationen können Sie über das Portal der
Bundesregierung www.anerkennung-in-deutschland.de finden.

Der Wirtschaftsbetrieb Hagen verfolgt offensiv das Ziel zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. In Bereichen,
in denen Frauen bzw. Männer jeweils unterrepräsentiert sind, werden Bewerbungen von Frauen bzw. Männern bei gleichwertiger Qualifizierung bevorzugt behandelt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Die Stelle ist teilzeitfähig.

Der Wirtschaftsbetrieb Hagen nimmt die berufliche Integration nach dem SGB IX ernst. Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre Bewerbungsunterlagen werden entsprechend den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung behandelt.
Aus Kostengründen können Bewerbungsunterlagen von Bewerberinnen und Bewerbern nur zurückgeschickt werden, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Es wird gebeten, auf die Übersendung von Originalunterlagen, Schnellheftern und Sichthüllen zu verzichten.