zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Person für die Sachbearbeitung in der überörtlichen Luftaufsicht (m/w/d)
im Dezernat 26 – Luftverkehr -
ÜBER UNS
Der Regierungsbezirk Düsseldorf ist bei einer Fläche von 5.300 km² mit rund 5,2 Millionen Einwohnern der dichtest besiedelte und einwohnerstärkste in Deutschland. In diesem besonderen Umfeld nimmt die Bezirksregierung Düsseldorf seit über 200 Jahren als staatliche Mittelbehörde und allgemeine Vertretung der Landesregierung im Bezirk Aufgaben fast aller Landesministerien wahr.
Dabei ist das Dezernat 26 „Luftverkehr“ als Landesluftbehörde in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln und in Teilbereichen für ganz Nordrhein-Westfalen zuständig. Weitere Informationen über die Bezirksregierung Düsseldorf und das Dezernat 26 finden Sie unter www.brd.nrw.de
IHRE AUFGABEN
- Aufsicht über den Flugbetrieb auf Flugplätzen
- Überwachung von Luftfahrtveranstaltungen auf Einhaltung luftrechtlicher Bestimmungen
- Überwachung von Außenstarts und -landungen von Luftfahrzeugen
- Laufende Kontrolle von Außenstartgeländen und Flugplatzanlagen
- Wahrnehmung der Luftaufsicht auf Flugplätzen mit Flugleiterbetrieb
- Verwaltungstätigkeiten (Berichte, Statistiken)
Der Dienstort ist Düsseldorf. Die Aufgabe erfordert eine umfangreiche Reisetätigkeit mit einem Dienstfahrzeug zu allen Flugplätzen und Fluggeländen innerhalb des Aufsichtsbezirks (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln). Der Dienst ist insbesondere auch an Wochenenden zu verrichten.
IHR PROFIL
fachlich
- Besitz des PPL-A und ggfs. weiterer Lizenzen und Berechtigungen, von Vorteil ist der Besitz von mindestens zwei Lizenzen der Kategorien Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge, Ballone, Luftschiffe oder Luftsportgeräte; der ehemalige Besitz der Lizenz(en) ist ausreichend, sofern diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verlängert werden konnten und die fliegerische Erfahrung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt,
- Besitz eines gültigen Flugfunkzeugnis BZF I oder AZF zur Durchführung des Flugfunks in deutscher oder englischer Sprache,
- Nachweis über gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift gemäß FCL.055 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 mit dem Mindestniveau Level 4; ebenfalls erforderlich sind entsprechende gute Deutschkenntnisse,
- Sie erfüllen die Qualifikationsanforderungen für Inspektoren nach ARO.RAMP der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 (AMC 1 ARO.RAMP.115(b)(1)), 1
- umfassende Kenntnisse der nationalen, europäischen und internationalen luftverkehrsrechtlichen Vorschriften und Grundkenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts, Polizei- und Ordnungsrechts,
- der Besitz mindestens einer Berechtigung für Fluglehrer aus den Bereichen Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge, Ballone, Luftschiffe oder Luftsportgeräte ist von Vorteil,
- umfassende Erfahrung in vergleichbaren Aufsichtstätigkeiten in der Luftfahrt oder idealerweise in der Luftfahrtverwaltung sowie Erfahrungen im Segelflug und/ oder Flugbetrieb an Landeplätzen sind wünschenswert,
- Kenntnisse in Qualitätssicherungssystemen; Erfahrungen in der Auditierung sind wünschenswert,
- sicherer Umgang mit der gängigen Standardsoftware zur Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Kommunikation (Word, Excel, Outlook) wird vorausgesetzt
persönlich
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit,
- Fähigkeit, Arbeitsergebnisse in Wort und Schrift verständlich und überzeugend darzustellen und zu vertreten,
- sicheres Auftreten,
- die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten,
- hohe soziale und kommunikative Kompetenz, Teamfähigkeit und Belastbarkeit,
- Bereitschaft zur Wahrnehmung von Dienstreisen,
- Führerscheinklasse B (früher 3) wird vorausgesetzt sowie auch die Bereitschaft, ein Dienstkraftfahrzeug zu führen,
- Zuverlässigkeit gem. § 7 LuftSiG,
- Bereitschaft, sich auch in andere Aufgabenbereiche der Luftfahrtverwaltung einzuarbeiten
WIR BIETEN
- ein vielfältiges und chancengerechtes Arbeitsumfeld
- Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Angebote der Kinderbetreuung (z. B. U 3-Betreuung, Sommerferienbetreuung)
- Flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. Telearbeit, mobile Arbeit, Gleitzeit)
- Arbeitsplatzsicherheit
- umfangreiches Weiterbildungsangebot
- Angebote im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Teilnahme am Großkundenticket des VRR
KONDITIONEN
Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit und unbefristet zu besetzen.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags der Länder (TV-L). Die Stufenzuordnung erfolgt je nach einschlägiger Berufserfahrung.
ALLGEMEINES
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen sind erwünscht.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für weitere Auskünfte zum ausgeschriebenen Arbeitsplatz steht Ihnen im Fachdezernat Herr
Goetzens (Tel. 0211/ 475 2600) zur Verfügung.
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Bleckmann (Tel. 0211/ 475 2721).
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bevorzugt per E-Mail bis zum 23.10.2020 unter Angabe des Betreffs „Dezernat 26 – ÜLA“ und Beachtung der u. a. Hinweise an die E-Mail-Adresse:
bewerbungen@brd.nrw.deDATENSCHUTZ
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Bezirksregierung Düsseldorf gespeichert und verarbeitet werden. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht. Sie können Ihr Einverständnis jederzeit widerrufen. In diesem Falle kann Ihre Bewerbung nicht mehr im weiteren Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Weitere datenschutzrechtliche Informationen können Sie unserer Internetseite entnehmen.
Dort finden Sie auch die Anforderungen und Möglichkeiten für den Versand einer verschlüsselten E-Mail.